Titel aufheben, Vorgehensweise

  • Guten Tag ihr Lieben!


    Ich habe schon sehr viel gegoogelt, allerdings finde ich keine befriedigenden Antworten auf einige Fragen.


    Meine Ex-Frau hat vor zwei Jahren einen Titel erwirkt, das ich nachehelichen Unterhalt zahlen muss wegen der Betreuung unseres Kindes ( im April 6 Jahre alt).


    Jetzt hat sie mir gesagt, das sie ihre Arbeit erhöht hat und statt 60 Prozent nun 90 Prozent arbeiten geht. ( Laut Gericht war 75% beschlossen)

    Ich sollte, laut ihr und ihrer Anwältin, einfach keinen Unterhalt mehr zahlen, sie hat mir auch einen Brief ausgestellt in dem sie auf Unterhalt verzichtet.

    Ich habe jetzt darauf bestanden, zum Notar zu gehen, um das ganze bestätigen zu lassen. Allerdings sagte dieser, das trotzdem der Titel unberührt bleibt.


    Also wäre die erste Frage :

    - wenn sie nach 1-2 Jahren sagt, ich will den rückständigen Unterhalt und jeden Monat wieder Geld, wie hoch sind meine Chancen das ich mit dem Notarbrief schnell aus der Sache rauskomme?


    Und

    - ich habe jetzt, trotz dessen, den monatlichen Unterhalt gezahlt ( wegen dem Titel), obwohl sie ja mehr arbeitet, also steht es ihr ja eigentlich nicht mehr zu. Hätte sie es früher melden müssen und zählt das als Betrug doppelt zu kassieren?


    Und

    -wie wären jetzt die nächsten Schritte in eine sichere Zukunft ohne Unterhalt?

    Wahrscheinlich hilft mir nur sicher eine Abänderungsklage?

    Und wenn ja, wer muss dann die Anwalt- und Gerichtskosten tragen?


    Vielen Dank für alle die sich den ganzen Text durchlesen und versuchen zu helfen 😊

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Ich teile deine Bedenken. Aus einem Titel kann jederzeit vollstreckt werden, und zwar von demjenigen, der ihn in der Hand hat. Es kann auch später passieren, falls die Frau mal notleidend wird, dass das Job Center von ihr erwartet, dass sie aus dem Titel vollstreckt, bzw. es auch selbst tut.


    Der Notar kann den Titel nicht aus der Welt schaffen. Er könnte eventuell einen unwiderrufbaren Verzicht formulieren; ob der allerdings bei einer wesentlichen Änderung der Lebensverhältnisse Bestand hat, kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Würde allerdings wesentlich mehr Sicherheit bieten, als der Vorschlag der Ex und deren Anwältin.


    Es gibt m.E. zwei Alternativen. Die preiswerteste ist, die Herausgabe des Titels zu fordern. Dann müsste sie im Fall einer erneuten Geltendmachung von Unterhalt eben neu klagen. Oder, wenn das verweigert wird, bleibt nur die Klage. Der Jurist nennt das Prinzip "actus/actus contrarius." Also, man kommt aus einer Sache mit einem zwingenden Formerfordernis nur auf demselben Weg raus, wie man rein gekommen ist.


    Noch der Vollständigkeit halber: natürlich kann man sich auch gegen eine materiell-rechtlich rechtswidrige Pfändung aus einem Titel wehren, allerdings nur sehr eingeschränkt. Etwa, wenn bezahlt ist und trotzdem vollstreckt wird. Oder eben auf Bezugnahme auf eine getroffene Vereinbarung. Aber erst einmal ist dann das Konto dicht oder aber der Lohn weg, und zwar auch für alle "Rückstände." Das nennt sich dann Vollstreckungsabwehrklage. Aber so weit muss es ja nicht kommen.


    Falls es in Deinem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird derjenige die Kosten tragen müssen, der gewinnt.


    So, ich hoffe, ich habe das Prinzip einigermaßen verständlich rüber gebracht.


    TK

  • Hallo Marco,


    Ihr könnt über den Notar einen Vollstreckungsverzicht ausfertigen lassen.


    Dieser ist so lange gültig bis er widerrufen wird.


    Oder du lässt dir den Titel von deine Ex aushändigen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, erstmal danke für die schnellen Antworten!

    Das hat mir schon sehr weitergeholfen.


    Wenn ihr sagt, Titel aushändigen, das wäre quasi das Schriftstück vom Gericht im Original?


    Wird während des Vollstreckungsverzicht Schulden angesammelt oder nicht ?

  • Hi,


    ich sehe gerade, dass noch eine Frage offen ist. Es gibt immer nur eine Originalgerichtsentscheidung, und die befindet sich in der Akte und wird auch immer dort bleiben. So, an die Betroffenen wird dann eine Ausfertigung/Ablichtung gesandt. Diese Ausfertigung, die die Parteien bekommen, werden dann wieder dem Gericht zur Verfügung gestellt, mit dem Antrag, das Teil für rechtskräftig zu erklären und für vollstreckbar. Erst dann kann man mit diesem Teil eine Pfändung von was auch immer einleiten. Grundsätzlich gibt es nur einen solchen Titel, nicht mehr. Wenn mehrere Gläubiger-Parteien da sind, bekommt auch jeder so ein Teil, weitere Ausfertigungen etwa bei Verlust bekommt man nur mit erheblichem Aufwand, einfach um einen Missbrauch zu verhindern. So, deshalb kann letztlich jeder, der das Teil in den Händen hat, auch vollstrecken.


    "Während des Vollstreckungsverzichts," ich vermute mal, du meinst die Phase, ehe man im Besitz der Vollstreckungsurkunde ist; hier muss man materielles Recht und formelles unterscheiden. Es kann vollstreckt werden, allerdings kann dann die Vollstreckungsgegenklage greifen.


    So, diesmal hoffentlich eine Antwort von mir ohne Fehler, nochmals Entschuldigung insoweit.


    TK

  • Gut also müssten wir das originale Schriftstück von der Ex bekommen und hätten dann eine recht gute Sicherheit, so verstehe ich das?


    Wir werden aber wohl trotzdem vor Gericht gehen, damit wir da keine Probleme mehr haben werden.


    Nur irgendwie dumm gemacht das trotzdem einer so hohe Kosten danach hat. Auch wenn wir es nicht wir sein werden...


    Danke für eure Antworten, wir halten euch gerne auf dem laufenden.


    Wir warten jetzt auf dem Notar, der macht eine Urkunde zum UnterhaltsVerzicht und eine Vollstreckungsverzicht fertig.

  • Hi,


    wenn man ohne Rechtsgrund vor Gericht geht, dann hängt man eben auch auf den Kosten. Den Titel in Besitz bekommen, das reicht doch völlig aus. Selbst wenn man vor Gericht geht, das Gericht dann feststellt, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, kann man nicht ausschließen, dass aus dem alten Titel noch vollstreckt wird. Es gibt nun mal keinen absoluten Ausschluss von Lebensrisiko. Wirklich nicht. Wieviel Geld ihr da investieren wollt, ist eure Entscheidung.


    TK