KIndesunterhalt nach Pfändung

  • Hallo zusammen, ich bin seit knapp 10Jahren alleinerziehender Vater. Unterhalt hatte die Kindesmutter bislang direkt an mich noch nie bezahlt. Ich erhalte den Unterhaltsvorschuss direkt vom Amt. Nun hat die Mutter die ersten Jahre nichts gearbeitet. Das Amt hat mir somit immer den Unterhaltsvorschuss überwiesen. Dieser beträgt aktuell 394€ (Tochter 16 Jahre alt). Seit 3 Jahren arbeitet die Kindesmutter und hat ein Bruttoghehalt von 3000€. Laut der Kindesmutter pfändet das Amt den Großteil ihres Gehaltes. Ich erhalte allerdings trotzdem nur die 395€ überwiesen, obwohl laut der Düsseldorfer Tabelle 747€ fällig wären. Nun sagt die Kindesmutter dass wohl im April das letzte Mal gepfändet werde.

    Nun frage ich mich, wie es danach weitergeht. Muss die Kindesmutter dann direkt an mich die 747€ bezahlen oder zahlt das Amt einfach weiter die 395€?

  • Hallo Sven,


    die DT geht vom bereinigten Nettoeinkommen aus. ( Netto steht auch oben in deinem Link, in der Tabelle).


    Vom ausgewiesenen Betrag der Tabelle, muss noch das hälftige Kindergeld abgezogen werden.


    edy

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  • Ok, dann wären es die 649€ minus 127,5€ (Hälfte KG) ergibt 551,50€.

    Wird denn das halbe Kindergeld auch abgezogen wenn meine Tochter nur bei mir lebt?

    Somit haben wir dennoch eine Differenz von ca.150 Euro. Wie verhält es sich dann ab Mai?

  • Hallo,


    zunächst kann das Nettoeinkommen noch bereinigt werden ( Fahrtkosten zur Arbeit usw).


    Ja das hälftige Kindergeld wird bei eurem Modell immer abgezogen.


    Du erhälst ja das volle Kindergeld.


    Mache einen Termin beim Jugendamt, und lasse den Kindesunterhalt berechnen.


    Wenn sie Geld verdient steht dir ab Februar( ab Antragsstellung) schon ein evtl. höherer Betrag zu.


    edy

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  • Wenn sie Geld verdient steht dir ab Februar( ab Antragsstellung) schon ein evtl. höherer Betrag zu.


    edy

    Sie verdient ja schon seit 2 oder Jahren dieses Geld. Nur pfändet die Vorschusskasse bei ihr bis zur Pfändungsgrenze, was weitaus mehr ist als das was mir dann ausbezahlt wird.

  • Hallo Sven75,


    laufender Unterhalt ist vorrangig.


    Die Vorschusskasse muss sich m.E mit dem übrigen Betrag abfinden.


    Gehe zunächst zum Jugendamt (persönlicher Termin).


    edy

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  • Hallo,


    Hat dir m.E nach schon länger zugestanden.


    edy

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  • Hi,


    da dann sorge erst einmal dafür, dass dieser in die Welt kommt. Am preiswertesten (kostenlos) ist es, wenn du beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichtest, die kümmern sich dann darum. Achtung, das hat nichts mit der Unterhaltsvorschußkasse zu tun. Ist eine andere Sache.


    TK