Gemeinsames Auto Trennung

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    In die Ehe wurde ein Auto mitgebracht (Kaufpreis: 8000€). Dieses wurde während der Ehe verkauft (6000€) und davon ein Gebrauchtwagen für 15000€ gekauft. Meine Frau soll das Auto behalten. Wir wollen es schätzen lassen und sie möchte dann mir die Hälfte davon auszahlen. Wir sind beide berufstätig. Aber müsste nicht irgendwie auch der Verkaufserlös des ersten Wagens die 6000€ berücksichtigt werden, den ich vor Eheschließung erworben hatte? So im Sinne von: Schätzwert: 11000€. Meine Frau möchte 5500€ zahlen. Oder fließen da die 6000€ Verkaufserlös des Erstwagens in die Berechnung mit ein? Vielen Dank für Eure Kommentare! Der 'Neuling' ;o)

  • Hallo Seppelhut123,


    Ich denke auch das die 6000€ berücksichtigt werden sollten.


    Aber ein Streit (mit Anwalt usw.) ist die Summe kaum Wert.


    Ob ein Schätzer nötig ist? Auf Gebrauchtwagenportalen , kann man sich dem Kaufpreis ziemlich annähern.


    edy

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