Anspruch auf Kindesunterhalt bei Behinderung und ehrenamtlicher Tätigkeit

  • Moin,


    ich stehe vor einer Frage, die ich mir nicht beantworten kann, aber meine Mutter und mich betrifft.


    Ich leide unter einer psychischen Erkrankung, wegen der ich nicht imstande bin mich selbst zu versorgen. Seit mehr als einem Jahrzehnt erhalte ich daher bereits Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eine unbefristete volle Erwerbminderungsrente und, weil diese Erkrankung vor meinem 25. Lebensjahr diagnostiziert wurde, Kindergeld. Meine Mutter war über vierzig Jahre lang als Grundschullehrerin berufstätig und ging anschließend im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell in den Ruhestand, allerdings mit nicht unerheblichen Abzügen. Ich beabsichtige nun im Rettungsdienst einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen. Vonseiten der Rentenversicherung erfuhr ich, dass in diesem Fall die Zahlung der Rente beendet wird, womit auch die Grundsicherung tangiert und eingestellt wird, sodass ich nachfolgend wohl Bürgergeld beantragen und beziehen müsste. Die Frage, die sich uns stellt, ist nun, inwieweit meine Mutter mir dann zum Unterhalt verpflichtet wäre. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 70, ebenfalls unbefristet. Wir haben versucht uns hierbei schon anderweitig zu erkundigen, von wenigen Personen wurde erklärt, dass sie erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR für mich aufkommen muss. Ist das korrekt oder gelten hier doch andere Beträge und wenn ja, wo ist dies festgelegt? Ich möchte meiner Mutter nicht zur Last fallen, andererseits möchte ich aber auch nicht mein Lebtag lang in der Bude hocken und nichts tun. Ich begeistere mich für den Rettungsdienst, wurde durch eine gute Freundin angeworben und möchte daher auch dort bleiben. Eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt kann ich mir überhaupt nicht vorstelle, da mir diese zu einseitig wäre.


    Ich danke daher für die Auskünfte.

  • Hallo Kassiopeia und willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist sehr komplex...


    Seit 2020 gilt das AEG, hierbei sollen Angehörige von Unterhaltszahlungen entlastet werden, wenn diese auf Leistungen des Staates (z.B. Sozialhilfe, GS etc.) zurückgreifen müssen. In deinem Fall sollte das AEG für deine Mutter zutreffen. Du erhälst ja schon GS, auch hier gilt schon lange die Einkommensgrenze des UHP, die 100.000€ p.a..


    Das ist aber nur eine Seite der Betrachtung. Ein wesentlicher Punkt ist deine volle Erwerbsminderungsrente. Die kann erlöschen, wenn du doch einem Erwerb nachgehen kannst. Viele Betroffene kämpfen lange um in diesen Status zu kommen, es ist daher genau zu überlegen, was du tust.

    Du brauchst eine professionelle Beratung, es könnte auch ein Weg über teilweise Erwerbsminderungsrente mit Zuverdienst geben.

    Im Internet kannst du hierzu auch einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung buchen.


    Die Zuverdienstgrenzen sind seit 2023 deutlich angehoben worden, also eine Rechenaufgabe! Also EMR ohne Zuverdienst oder teilweise EMR mit Zuverdienst?

    Klar hat eigenes Einkommen dann auch Einflüss auf die GS-Leistung. Da spielt auch die Lebenssituation eine Rolle, wohnst du allein oder zusammen mit deiner Mutter in einem gemeinsamen Haushalt?


    Ich wünsche dir, dass es eine Lösung gibt, die deinen Wunsch nach Beschäftigung erfüllt, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.


    Gruß frase

  • Guten Morgen,


    ich kann mit den Abkürzungen so viel nicht anfangen, daher wäre ich dankbar, wenn man mir diese kurz erklären könnte.


    Ich wohne allein und das seit vielen Jahren. Ich werde durchs ambulant betreute Wohnen unterstützt, wenn dies eine hilfreiche Information ist. Meine Mutter ist halt sehr verunsichert, weil sie mich natürlich nicht unterhalten möchte, sie sollte aus dem Alter raus sein, in dem dies notwendig ist. Sie hat durch ihre Altersteilzeit im Blockmodell auch genug Abzüge, weswegen sie allein finanziell dazu nicht in der Lage ist. Ich weiß auch nicht, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente für mich infrage käme, denn ich habe ja keinen Verdienst, da ich ehrenamtlich arbeite, also überhaupt keinen Cent dafür erhalte. Wir befürchten aber, dass das Jobcenter, sollte ich tatsächlich Bürgergeld beantragen müssen, an meine Mutter herantritt und sie zur Zahlung auffordert. Damit würde sie ihre Wohnung verlieren, weil sie nicht beides, also mich als auch die Miete, begleichen kann und wie der Wohnungsmarkt aussieht, muss ich kaum erklären. Sie hat keine Schulden, noch nie gehabt und eine sehr gute Kreditwürdigkeit, dennoch befürchten wir, dass sie so schnell an keine neue Wohnung, insbesondere eine, die ihrem Alter entsprechend gebaut ist, gelangt. Sie ist 77 und damit nicht mehr die Jüngste, daher müssen wir an ihr Alter denken.


    Müsste sie daher wirklich für mich aufkommen, sollte die Rentenversicherung die Zahlung wegen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit einstellen?

  • Nicht sie wäre ehrenamtlich tätig, sondern ich, als ihr Kind. Die Rentenversicherung begründete dies damit, dass dann ja der Grund für die Rentenzahlung, nämlich meine Sozialphobie, entfällt, denn ich kann ja dann mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt arbeiten und auch mehr als sechs, denn ich muss mittelfristig auch mal 12-Stunden-Schichten mitmachen, für die ich aber ebenfalls nichts bekomme. Aber ich würde dann mehr als die 3 oder 6 Stunden/Tag arbeiten. Dies war der Hintergrund.

  • Also mal nur rein rechnerisch wäre die Mutter bei ca. 2000 Euro Einkommen problemlos in der Lage, sich am Lebensunterhalt ihres Kindes zu beteiligen. Schade, dass manchen hierfür das familiäre Verantwortungsgefühl fehlt.


    Sofern es tatsächlich zum Wechsel von Grundsicherung zu Bürgergeld Leistungen käme, so hätte die Mutter mit Unterhaltsforderungen des Jobcenters aber nicht zu rechnen. Der Anspruchsübergang für Kinder über 25 gegen ihre Eltern ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.


  • Nein, wäre sie nicht. Sie hat vor einigen Jahren mit ihrem damaligen Lebenspartner zusammen eine Wohnung im Ländlichen bezogen, für die eine recht hohe Miete anfällt. Der Lebenspartner ist vor wenigen Jahren verstorben, sodass sie nun diese Miete alleine tragen muss und aus der Wohnung, allein schon wegen der wirklich freundlichen und hilfsbereiten Vermieter nicht verlassen möchte. Dies müsste sie dann aber. Sie kann nicht beides bezahlen. Neuer Wohnraum ist auch schwer zu finden, wie man sich vorstellen kann, auch für eine Person ohne jegliche Schulden und Rückstände und mit sauberer Schufa.


    Das gilt auch dann, wenn ich behindert bin, mich nicht selbst versorgen kann und daher einen lebenslangen Unterhaltsanspruch, denn der wurde mir bereits bestätigt, gegen meine Mutter habe? Ich meine, ich beziehe ja auch weiterhin unbefristet Kindergeld, welches mir meine Mutter monatlich überweist, weil es an sie gezahlt wird.

  • Nun, das Beschriebene sind schon Luxusprobleme, die beim Unterhalt keine Rolle spielen. Der Freibetrag beim Kindesunterhalt für Menschen, die nicht erwerbstätig sind, beträgt 1.200 Euro! Das ist der in der Theorie anzusetzende Maßstab, nichts anderes.


    Aber du willst ja eh gar keinen Unterhalt geltend machen.


    Und das Jobcenter wäre an der eigenen Unterhaltsdurchsetzung nach § 33 Abs.2 S.1 Nr. 2 SGB II gesetzlich gehindert. Ob real noch ein Unterhaltsanspruch bestünde oder nicht (z.B. wegen Behinderung des volljährigen Kindes), spielt deshalb keine Rolle.

  • Wenn ich korrekt informiert bin, kann ich auf einen Unterhaltsanspruch nicht verzichten, den müsste ich doch durchsetzen, oder nicht? Die Informationen, die ich als Laie online erhalten konnte, sagt mir, dass ich auf einen künftigen Unterhaltsanspruch nicht wirksam verzichten kann. Daher die Frage, ob das Jobcenter diesen nicht an meiner Stelle gegen meine Mutter durchsetzen würde, notfalls auch gerichtlich, bevor es Leistungen erbringt. Was diese "Luxusprobleme" betrifft, so sind diese für meine Mutter sehr real. Sie wüsste nicht, welche Wohnung sie anstelle ihrer jetzigen anmieten sollte, diese müsste ja auch altersgerecht ausgebaut sein, denn sie kann nicht mehr in jede Wohnung mit ihren 77 Jahren ziehen und so viele Wohnungen, die so ausgestattet oder gebaut sind, gibt es auch nicht.

  • Hi,


    mal eine grundsätzliche Erklärung, wie es läuft. Du wirst aus verschiedenen Töpfen finanziert, die Voraussetzungen für die Bewilligung sind unterschiedlich.


    Zunächst zur Rente, einerlei, ob volle oder Teilrente. Voraussetzung hierfür ist, dass man weniger als 3 Stunden pro Arbeitseinheit (also pro Tag) einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, dann gibt es die Vollrente; wenn man mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden arbeiten kann, die Teilrente. Dieser Anspruch existiert unabhängig davon, ob man tatsächlich arbeitet. Wenn man denn arbeitet, aber erst dann kommen wir in die nächste Stufe, was anzurechnen ist. Allerdings kann man aus einer regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit durchaus schließen, dass grundsätzlich eine Tätigkeit im Rahmen xy ausübt werden kann, dann fällt die Rente weg.


    So, die Rente reicht bei dir offensichtlich nicht zur Finanzierung deines Lebens. Da ist dann geprüft worden, wer für die Aufstockung zuständig ist. Das können die Eltern sein, oder eben auch das Sozialamt der Kommune oder das Job Center. Wenn man in deinem Fall jetzt von einer (eingeschränkten) Erwerbstätigkeit ausgeht, dann ist die Kommune nicht mehr zuständig, sondern du "wanderst" zum Job Center. Die Höhe der Bezüge ist gleich.


    Fällt dann die Rente weg, dann ist das JC in vollem Umfang für die Finanzierung zuständig. Bis du eben einen Job gefunden hast, in welchem du bezahlt wirst.


    Nach meiner Einschätzung sehe ich im Augenblick keinen Grund, die Mutter heranzuziehen zu Zahlungen. Das ist doch schon mal geprüft und offensichtlich verneint worden, und jetzt hat sie ja wohl weniger Einkommen. Und wenn du (eingeschränkt) arbeitsfähig ist, ist die Mutter ohnehin raus.


    TK

  • Ich bin derzeit überhaupt nicht arbeitsfähig, deswegen ja die Rente wegen voller Erwerbsminderung, dass diese aber unbefristet gewährt wurde, hat mich schon seinerzeit gewundert. Bis heute kann mir keiner erklären, wie ein Gutachter zum Ergebnis kommt, dass sich an meiner Situation niemals wird was ändern können. Ich war damals gerade einmal Mitte zwanzig. Darauf stützte sich aber die RV bei ihrer Bewilligung.


    Dies hat sich nun wohl geändert. Ich kann, wenn auch bislang nur ehrenamtlich, auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt mehr als drei oder auch sechs Stunden täglich arbeiten, damit würden die Voraussetzungen für den Bezug der Rente entfallen. Ich denke, dass dann auch das Sozialamt die Zahlungen einstellt und ich zum JC wechseln müsste. Ja, seinerzeit wurde die Unterhaltspflicht meiner Eltern, mein Vater lebte damals noch, geprüft und nichts eingefordert. Mir ist aber nicht bekannt, ob sich seither die Freibeträge nicht verändert haben, weswegen es jetzt ggf. zu einer Unterhaltspflicht vonseiten meiner Mutter kommen könnte, die ja vorrangig vor den Leistungen des JC zu zahlen wäre.


    Meine Psychiaterin ist sehr überrascht über meinen Wandel, denn sie hätte nicht damit gerechnet, dass ich mir jetzt eine solche Tätigkeit zutraue und diese auch schon ausübe. Insofern ist nicht gesagt, dass ich dies auch sicher schaffe, das muss sich zeigen. Ich bin seit wenigen Monaten dort Mitglied und muss natürlich weiterhin alles gezeigt bekommen. Diese Freundin, die mich dorthin mehr oder weniger geworben hat, bietet mir Stabilität und Sicherheit, ohne sie hätte ich jetzt den Schritt nicht gewagt, da bin ich ehrlich. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und mit mir gesprochen. Das gab mir Hoffnung und Motivation.

  • Hi,


    na dann lag ich mit meiner Einschätzung der Lage doch nicht so weit weg von den finanziellen Lebensumständen bei dir.


    Unbefristete Rente bedeutet nicht, dass du bis ans Lebensende die Rente bekommst. Es heißt nur, dass man eben nicht weiß, wie lange der Zustand anhält, die Überprüfungsfristen sind da deutlich länger. Wer immer sich da in deinem Umfeld wundert, jedenfalls kennen sich die im juristischen Rentensystem nicht aus.


    Und die Gefahr, dass die Mutter herangezogen wird, vermindert sich doch dramatisch bzw. auf 0, wenn du als erwerbsfähig eingestuft wirst, jedoch nur ohne Job. Wie das wegen der veränderten Lebensumstände der Mutter ist (Witwenrente + Verdienst), das vermag ich nicht einzuschätzen.


    TK

  • Sie bekommt keine Witwenrente, weil sie schon seit mehreren Jahrzehnten von meinem Vater geschieden ist und mit ihrem neuen Lebenspartner nie verheiratet war. Ich wurde bislang noch nie überprüft, also müssen diese Fristen wohl sehr lang sein.


    Das heißt, ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen und muss nicht befürchten, dass meine Mutter schlussendlich für mich aufzukommen hat? Das wäre eine deutliche Erleichterung, insbesondere für meine Mutter, die jetzt schon Angst hat, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie diese dann nicht mehr bezahlen könnte. Also liegt dies nicht primär an etwaigen Freibeträgen, oder wie? Aber ich habe "im Kopf", dass ich aufgrund meiner unbefristeten Schwerbehinderung, die ja nicht nur an der Sozialphobie, sondern auch an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung des impulsiven Typs ("Impulskontrollstörung") liegt, einen lebenslangen Unterhaltsanspruch gegen meine Mutter habe. Die zuletzt genannte Erkrankung wurde durch den Eintritt in den ASB und/oder den Kontakt zu dieser guten Freundin nicht beseitigt, besteht also weiterhin, was mir auch von dieser Person schon zurückgemeldet wurde. Ich erkenne in verschiedenen Situationen nicht, wie ich mich anderen gegenüber verhalte und auf diese wirke. Es kann durchaus passieren, dass ich, obwohl ich das eigentlich gar nicht will, in Gesprächen aggressiv und impulsiv, rechthaberisch rüberkomme. Wenn ich mich dann angegriffen fühle, obwohl man mich nicht angreifen wollte, kann es dann zu verbalen Auseinandersetzungen kommen. Das wurde bislang noch nicht korrigiert.

  • Hallo nochmal,


    bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Bei der Beschreibung deiner Sozialisationsstörung erstaunt mich, das du eine Tätigkeit im Rettungswesen ausüben willst. Natürlich verändert sich unsere Persönlichkeit im Verlauf unseres Lebens und führt auch zu anderen Einschätzungen bezüglich der Erwerbsfähigkeit.


    Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das deine Mutter nicht in Regress genommen werden kann. Gibt es einen bestellten Betreuer für dich?

    ich kann unbesorgt der Tätigkeit beim ASB nachgehen

    Nun, das ist nicht vollkommen klar, es hat möglicherweise Folgen für deine Finanzlage. Die Rente könnte entfallen, da du ja arbeitsfähig zu sein scheinst.

    Daher stellt sich die Frage, warum keinen ordentlichen Arbeitsvertrag schließen? Im Rettungswesen kann man auch nicht mal so den Ehrenamtler ohne ensprechende Qualifikation geben. Da solltest du mal mit den Verantwortlichen dort sprechen, welche Optionen man für dich sieht.


    Gruß frase

  • Ich habe bereits mit der für mich zuständigen Person dort gesprochen. Es ist kein Problem das ich auch über einen längeren Zeitraum erst einmal ehrenamtlich dort tätig bin. Ich habe bislang immer nur zu Hause gesessen und nichts getan, weil ich mich nicht getraut habe auf dem ersten Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachzugehen. Meine Erfahrungen in der Jugend und jungen Erwachsenenalter waren nicht gerade positiv, insbesondere in Schulen. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die mich so akzeptieren, wie ich bin. Erst der durch mich nach einer herausfordernden Lage mit meiner Ex wiederhergestellte Kontakt zu dieser guten Freundin, bestärkte mich darin dort zu arbeiten. Sie setzte sich sehr für mich ein, kannte mich schon aus den Jahren, in denen ich noch mit meiner jetzigen Ex zusammen war und weil wir früher einmal eine Beziehung geführt haben. Sie kann sich sehr gut in mich hineinversetzen etc.


    Ja, ich habe eine rechtliche Betreuung mit den Aufgabenkreisen Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt, Wohnungsangelegenheiten, Regelung des Postverkehrs, Gesundheitsfürsorge sowie Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern. Dennoch war er sich nicht sicher, ob und inwieweit hier meine Mutter unterhaltsverpflichtet wäre. Sonst wäre diese Frage schon geklärt worden. Aufgrund dessen kann ich nicht einfach Mal so einen Arbeitsvertrag schließen, dazu bräuchte ich die Zustimmung des Betreuers, die er nicht so ohne Weiteres erteilt.

  • Wenn ich korrekt informiert bin, kann ich auf einen Unterhaltsanspruch nicht verzichten

    Das ist korrekt, wird jedoch häufig missverstanden.



    den müsste ich doch durchsetzen, oder nicht?

    Nein, musst du nicht.


    Daher die Frage, ob das Jobcenter diesen nicht an meiner Stelle gegen meine Mutter durchsetzen würde, notfalls auch gerichtlich, bevor es Leistungen erbringt.

    Nein, würde es nicht. Wie ich dir bereits unter Hinweis auf die gesetzliche Grundlage schrieb, ist der Anspruchsübergang gesetzlich ausgeschlossen. Das Jobcenter ist damit nicht legitimiert in deinem Namen Unterhaltsansprüche einzufordern.

  • Ok, das habe ich jetzt verstanden. Also wenn ich den Unterhaltsanspruch, so dieser denn besteht, nicht durchsetzen wollen würde, würde meine Mutter auch nicht zur Kasse gebeten, habe ich das nun korrekt aufgefasst?