Moin,
ich stehe vor einer Frage, die ich mir nicht beantworten kann, aber meine Mutter und mich betrifft.
Ich leide unter einer psychischen Erkrankung, wegen der ich nicht imstande bin mich selbst zu versorgen. Seit mehr als einem Jahrzehnt erhalte ich daher bereits Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eine unbefristete volle Erwerbminderungsrente und, weil diese Erkrankung vor meinem 25. Lebensjahr diagnostiziert wurde, Kindergeld. Meine Mutter war über vierzig Jahre lang als Grundschullehrerin berufstätig und ging anschließend im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell in den Ruhestand, allerdings mit nicht unerheblichen Abzügen. Ich beabsichtige nun im Rettungsdienst einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen. Vonseiten der Rentenversicherung erfuhr ich, dass in diesem Fall die Zahlung der Rente beendet wird, womit auch die Grundsicherung tangiert und eingestellt wird, sodass ich nachfolgend wohl Bürgergeld beantragen und beziehen müsste. Die Frage, die sich uns stellt, ist nun, inwieweit meine Mutter mir dann zum Unterhalt verpflichtet wäre. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 70, ebenfalls unbefristet. Wir haben versucht uns hierbei schon anderweitig zu erkundigen, von wenigen Personen wurde erklärt, dass sie erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR für mich aufkommen muss. Ist das korrekt oder gelten hier doch andere Beträge und wenn ja, wo ist dies festgelegt? Ich möchte meiner Mutter nicht zur Last fallen, andererseits möchte ich aber auch nicht mein Lebtag lang in der Bude hocken und nichts tun. Ich begeistere mich für den Rettungsdienst, wurde durch eine gute Freundin angeworben und möchte daher auch dort bleiben. Eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt kann ich mir überhaupt nicht vorstelle, da mir diese zu einseitig wäre.
Ich danke daher für die Auskünfte.