Hi,
ich muss sagen, so langsam bin ich (vorsichtig formuliert) etwas befremdet von der Haltung des Fragestellers. Da hat sich sein gesundheitlicher Zustand erfreulicherweise positiv verändert. Man kommt bzw. ist in einer Phase, in welcher man vielleicht der Allgemeinheit nicht mehr zur Last fällt, eigenverantwortlich für sich selbst sorgen kann. Dies müsste durchgetestet werden. Aber das tut man nicht, weil möglicherweise ein Anspruch gegen die Mutter entstehen könnte?
Abgesehen davon, dass das rein rechnerisch wahrscheinlich nicht der Fall ist, man hält sich künstlich in einem Zustand, um weiterhin der Allgemeinheit zur Last zu fallen? Abgesehen davon, ich hatte bereits vor einigen Stunden geschrieben: ein möglicher Anspruch gegen die Mutter besteht nur dann, wenn man arbeitsunfähig ist. Wenn das Sozialamt den Fall an das Job Center abgibt, dann ist man arbeitsfähig, nur arbeitslos. Und ddann müssen die Eltern nicht für einen aufkommen.
TK