Anspruch auf Kindesunterhalt bei Behinderung und ehrenamtlicher Tätigkeit

  • Hi,


    ich muss sagen, so langsam bin ich (vorsichtig formuliert) etwas befremdet von der Haltung des Fragestellers. Da hat sich sein gesundheitlicher Zustand erfreulicherweise positiv verändert. Man kommt bzw. ist in einer Phase, in welcher man vielleicht der Allgemeinheit nicht mehr zur Last fällt, eigenverantwortlich für sich selbst sorgen kann. Dies müsste durchgetestet werden. Aber das tut man nicht, weil möglicherweise ein Anspruch gegen die Mutter entstehen könnte?


    Abgesehen davon, dass das rein rechnerisch wahrscheinlich nicht der Fall ist, man hält sich künstlich in einem Zustand, um weiterhin der Allgemeinheit zur Last zu fallen? Abgesehen davon, ich hatte bereits vor einigen Stunden geschrieben: ein möglicher Anspruch gegen die Mutter besteht nur dann, wenn man arbeitsunfähig ist. Wenn das Sozialamt den Fall an das Job Center abgibt, dann ist man arbeitsfähig, nur arbeitslos. Und ddann müssen die Eltern nicht für einen aufkommen.


    TK

  • Ob ich tatsächlich schon soweit bin richtige Schichten zu fahren, also mit 12 Stunden und mehr, muss sich erst noch herausstellen, das weiß ich nicht. Es geht darum überhaupt erst einmal auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und mich daran zu gewöhnen. Die Sozialphobie besteht seit meiner Kindheit, wurde zwar schon erheblich therapiert, aber noch nicht komplett behoben, dazu kommt die Impulskontrollstörung, die es mir auch nicht leichter macht einer solchen Tätigkeit, wo ich auf viele Menschen treffe, die von Natur aus unterschiedlich sind, sich unterschiedlich verhalten und auch verschiedenartig wirken, nachzugehen. Ich bin bereits einmal negativ dort aufgefallen, was ich selbst, wie bereits beschrieben, nicht gemerkt habe. Das war in einem Seminar zum Thema Funken. Ich wollte etwas dazu beitragen, aber habe mich hierbei wohl im Ton vergriffen, was vielen auffiel, nur eben nicht mir. Dies hat mir die gute Freundin im Nachhinein erklärt und näher gebracht. Damit wird es aber schwierig im Umgang mit Patienten. Daher werde ich momentan auch nicht zu solchen Diensten und Einsätzen mitgenommen. Ich kann an Helferabenden teilnehmen, bei denen nur das Team anwesend ist, weil ich dieses kenne. Ich kann auch interne Veranstaltungen wahrnehmen, alles kein Problem, aber viel mehr geht momentan noch nicht. Der Sanitätshelferlehrgang wäre so eine Situation, die für mich völlig neu ist, an die ich jedoch herantraue, weil ich hier schon einmal zwei Personen gut kenne und mir dies Sicherheit bietet. Ich habe auch ein Ziel vor Augen: Ich möchte langfristig mein eigenes Geld verdienen, mir etwas gönnen können, vielleicht eine Familie haben und ernähren etc.


    Ja, der Anspruch gegen die Mutter wäre ein Problem, denn ich möchte nicht, dass sie, nachdem sie jahrzehntelang für mich aufgekommen ist und das nicht zu knapp, sie jetzt, wenn sie ihren wohlverdienten Ruhestand (mit Abzügen) genießen könnte, nochmals für mich zur Verantwortung gezogen wird. Das wäre nicht fair. Laut Generationenvertrag wäre ich eigentlich an der Reihe für sie aufzukommen, das wäre vernünftig und normal. Irgendwann kehrt sich das eben um. Ich bin derzeit arbeitsunfähig und meine Mutter wird nicht herangezogen, weil es eben den Freibetrag von 100.000 EUR/Jahr gibt. Ich war mir aber nicht sicher, ob dieser Freibetrag auch dann gilt, wenn ich vom Sozialamt zum Jobcenter wechsele.

  • Hi,


    ich weiß nicht, in welchem Land du lebst und warum du dann in einem deutschen Forum Hilfe suchst. Jedenfalls nicht in Deutschland. Wir haben keine 12-stündige Schichten oder mehr. Wenn du in Deutschland lebst, dann weiß ich nicht, wie du auf diesen Blödsinn kommst. Jedenfalls ist es ein Unding, sich in ein unbezahltes Ehrenamt zu fliehen, um weiter dem Steuerzahler zur Last zu fallen. Es gibt genug Beratungsstellen für Behinderte, Programme zum schrittweisen Einstieg in eine Erwerbstätigkeit; Teilzeitarbeitsplätze, u.s.w. In meinem Land hat sogar die Arbeitsagentur flächendeckend ganze Abteilungen, die sich um die Integration solcher Fälle kümmern. Aber offensichtlich ist da an mir eine Entwicklung vorbei gegangen. Mach mich schlau. Wo arbeitet man 12 + x Stunden täglich regemäßig?


    TK

  • Dann bist Du falsch informiert. Meine gute Freundin, die schon länger dort arbeitet und das auch nur ehrenamtlich, denn sie bezieht Bürgergeld, hat aber keine Behinderung, wie ich, macht diese Schichten schon länger. Ich lebe in Deutschland. Ich habe in der Vergangenheit bereits versucht eine Behindertenwerkstatt hier bei der RV zu beantragen, dies wurde jedoch abgelehnt, auch im Widerspruchsverfahren. Mir bleibt daher nur eine Art Tagesstätte, die in niederschwelliges Angebot meiner Stadt darstellt und nicht bei der RV beantragt werden muss. Diese mache ich zusätzlich zum ASB.

  • Hi,


    es gibt Bereitschaftsdienst, das ist aber keine Schichten im arbeitsrechtlichen Sinn, siehe § 3 ArbZG. Du bist da eher falsch informiert. Glaub mir mal, ich bin seit Jahrzehnten arbeitsrechtlich unterwegs. Ich habe auch nicht von einer Behindertenwerkstatt geschrieben; ich dachte an die anderen Modelle, die auch über die Arbeitsagentur angeboten werden, auch über das Job Center. Da gibt es wirklich viel.


    TK

  • Ich bin aber derzeit nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt und dieses bietet solcherlei Angebote nicht an. Außerdem sind das keine Bereitschaftsdienste, zu denen meine gute Freundin eingeteilt wird, sondern Einsätze mit Verletzten oder Erkrankten.

  • Hi,


    also so andauernde Einsätze haben wir in größeren Katastrophen wie etwa kürzlich auf dem Weihnachtsmarkt, beim Hochwasser im Saarland vor einigen Jahren, in Berlin 2016. Das sind keine Regeleinsätze nach Dienstplan. Also sehr punktuelle Einsätze, die viele Einsatzkräfte im gesamten Berufsleben nicht haben. Man sollte sich bei der Planung seines eigenen Berufslebens nicht an den paar Ausnahmen orientieren, sondern an der Regel. Und die ist in dem von mir genannten Gesetz niedergelegt.


    Ich habe das JC erwähnt, weil du, wenn du so auf dem Weg der Besserung bist, dann bald dort landen wirst. Also der Vollständigkeit halber. Da du auch schwerbehindert bist, kann auch möglicherweise das Versorgungsamt weiter helfen. Auch die Arbeitsagentur. Die übernehmen teilweise sogar die Lohnkosten für Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum, das wird auch häufig gerne von Arbeitgebern genutzt, gerade in der Startphase eines Unternehmens. Es gibt Ausbildungen, Anlernberufe, die ganz vom Staat finanziert werden, alles möglich.


    Nur man muss wollen und auch suchen. Genug Zeit ist ja da. Und seine Energien nicht darauf verschwenden, wie man möglichst den finanziellen Status hält und gleichzeitig seine Fähigkeiten einsetzt (Langeweile?) ohne irgendwelche Verpflichtungen irgendjemandem gegenüber.


    So läuft das System nicht.


    TK

  • Also ich habe mir jetzt einen Beruf ausgesucht, den ich auch gern machen möchte. Sie ist im übrigen auf dem Weg zum Rettungssanitäter und mit dem RTW unterwegs, da sind solche Schichten die Regel. Ich rede nicht vom Katastrophenschutz. Da sind die Einsätze nicht punktuell, sondern regelmäßig. Sie arbeitet mit Patienten, die sie in Krankenhäuser bringt.


    Inwieweit ich wirklich auf dem Weg der Besserung bin, muss noch festgestellt werden. Die Impulskontrollstörung behindert mich hierbei noch ein wenig. Daher weiß ich nicht, ob die Grundsicherung tatsächlich eingestellt wird. Zunächst muss sich die RV einmal bei meinem Betreuer melden, dieser wird dann prüfen, wenn er sich schlau gemacht hat, notfalls bei einem Kollegen, wie es weitergeht, ob er gegen einen Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegt und es notfalls auch auf eine Klage ankommen lässt. Das hängt alles von meinen nächsten Fortschritten und den Beurteilung der behandelnden Fachleute wie Psychotherapeut und Psychiater ab. Daher kann ich jetzt nicht sagen, ob ich in nächster Zeit die Behörde wechsele oder nicht doch beim Sozialamt verbleibe und sich nichts ändert. Mir geht es ausschließlich darum meine Mutter nicht zu belasten. In dem Moment, wo ich dies riskiere, nehme ich davon Abstand, weil ich dies nicht fair finde und ich meine Mutter definitiv nicht belasten werde. Sie kommt schon jetzt wegen den Abstrichen in ihrer Pension nur ganz knapp über die Runden, da braucht sie nicht noch eine Zusatzbelastung durch mich. Sie müsste dann auch aus ihrer wirklich heißgeliebten Wohnung ausziehen und das werde ich wirklich nicht tolerieren. Dies könnte ihren Tod bedeuten und das meine ich ernst. Daher bleibe ich dann, so hart es auch klingt, bei Sozialleistungen.

  • Hi,


    ich gebs auf. Du willst den Unterschied zwischen Bereitschaft und Arbeit nicht verstehen. Und ich werde das Gefühl nicht los, dass ich hier möglicherweise Anleitung zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Unterstützung gebe, und das tu ich nicht. Ist eine Frage der eigenen Psychohygiene.


    TK

  • Das ist Deine Sache. Ich werde meinen Weg weiter verfolgen, unter Berücksichtigung meiner Mutter. Ich gebe zu, dass ich es nicht verstehe, ja. Ich bin der Ansicht, dass dies auch eine Arbeit ist, wenn man im Rettungsdienst als Rettungs- oder Notfallsanitäter arbeitet und mit dem RTW immer wieder unterwegs ist. Dies kann aber auch als Bereitschaft gewertet werden, weil man ja nicht dauerhaft tätig ist, sondern nur, wenn ein Notfall reinkommt, was aber ziemlich häufig der Fall ist. Ich wüsste auch nicht, wo Du mir eine Anleitung gegeben hast. Im Übrigen hätte mein Betreuer immer noch das letzte Wort für alles und dieser hat meine jetzige Planung genehmigt. Also wenn er seine Zustimmung erteilt, kann ich wohl davon ausgehen, dass alles korrekt ist, anderenfalls würde er sich auch angreifbar machen, zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht. Die Betreuung wird regelmäßig überprüft, erstmals dieses Jahr und auch sonst muss er immer wieder Rechenschaft ablegen. Er würde sich doch sein eigenes Grab schaufeln und wer macht das schon freiwillig? Daher bin ich hier wirklich sehr beruhigt. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich nur dann weiterhin beim ASB tätig bin, wenn meine Mutter hier nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, das ist also ebenfalls bekannt und wurde so abgesegnet. Ich sehe hier keine Probleme, ganz ehrlich. Es bleibt dabei: Sollte meine Mutter riskieren ihre Wohnung zu verlieren, bin ich raus aus dieser Tätigkeit und lebe weiterhin und dann definitiv dauerhaft von Sozialleistungen. Das mache ich nicht mit, so wurde ich nicht erzogen. Wenn ich die Wahl habe zwischen auf Kosten meiner Mutter oder des Steuerzahlers zu leben, entscheide ich mich selbstverständlich immer für den Steuerzahler, es tut mir leid, aber das ist meine ehrliche Meinung. Ich werde nicht dabei zusehen, wie meine Mutter deswegen zugrunde geht, eine alte Pflanze topft man nicht mehr um.