Ich habe hier im Forum über das Pflegewohngeld in NRW gelesen, danke dafür.
Dazu habe ich einen Beitrag bei der Verbraucher Zentrale gefunden.
Dort steht auch, dass Wohngeld nicht zum Elternunterhalt führt, auch nicht wenn die Kinder über der 100 T€ Grenze liegen.
Mir ist aber nicht ganz klar, ob das Geld für das Wohngeld dann doch wieder im Rahmen des EU vom SA zurückgefordert wird wenn über das Wohngeld hinaus noch Hilfe zur Pflege beantragt wird.
Weiß jemand von euch mehr dazu?
Viele Grüße
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