Mehrbedarf und Sonderbedarf

  • Hallo zusammen,


    Ich gehe davon aus, dass Verwaltungsgebühren einer Berufsfachschule Mehrbedarf ist?


    Ist es dann so, wenn die Mutter, bei der das Kind lebt, weniger als den Selbstbehalt von derzeit 1450 Euro verdient, dann der Vater den Mehrbedarf komplett zahlen müsste? Danke für die Info

  • Hi,


    herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zur Sache: ich gehe davon aus, dass das Kind volljährig ist. Die erste Frage ist, ob denn beide Eltern dem Besuch dieser Schule mit allen Kostenfolgen zugestimmt haben, und um welchen Betrag handelt es sich monatlich? Gibt es eine preiswertere Alternative?


    So, aber auch der Selbstbehalt ist nicht unbedingt in seiner Höhe in Stein gemeißelt. Er kann durchaus herabgesetzt sein.


    TK

  • Hi,


    was du da schreibst, ist zwar interessant, aber unerheblich. Wenn meine Tochter glaubt, als Kunstmalerin nur in Paris angemessen ausgebildet werden zu können, gibt es auch keine Alternativen, aber auch keinen Zahlungsanspruch gegen die Eltern. Und wieso eine Absenkung des eigenen Bedarfs nicht in Betracht kommt, auch keine Erklärung. Keine Erklärung, ob ein Titel existiert, wie der ausgestaltet ist, u.s.w.


    Wir wissen, dass ein minderjähriges Kind wo auch immer eine (wohl) private Schule besucht. Dass der Vater was auch immer unterschrieben hat und die Mutter unter 1400 € verdient. Sorry, solange nicht mit substantiierten Angaben gearbeitet wird, bin ich hier raus, alles andere wäre unseriös.


    TK

  • dass Verwaltungsgebühren einer Berufsfachschule Mehrbedarf

    Wenn diese Gebühren monatlich regelmäßig anfallen und eine gewisse Höhe aufweisen, dann halte ich sie auch für Mehrbedarf, ähnlich einem Schulgeld.


    Ist es dann so, wenn die Mutter, bei der das Kind lebt, weniger als den Selbstbehalt von derzeit 1450 Euro verdient, dann der Vater den Mehrbedarf komplett zahlen müsste?

    Im Verhältnis Vater zu Kind, ja. Es kommt dabei auch ein bisschen darauf an, wie hoch der Grundunterhalt ist. Wer z.B. schon 128% Mindestunterhalt zahlt, der muss nicht jeden Mehrbedarf in voller Höhe decken. (Sofern das geringe Einkommen der Mutter objektiv nicht gerechtfertigt wäre, könnte der Vater auch eigene Ansprüche gegen die Mutter aufstellen. Ob sich Aufwand und Nutzen dafür lohnen, darüber kann jeder selbst befinden.)


    zugticket

    Fahrtkosten sind kein Mehrbedarf, wenn diese nicht besonders hoch und unabweisbar sind.