Elternunterhalt
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Na, da scheint aber was nicht zu stimmen...
Zitat: "Reißt nur ein Kind die Grenze, kann es passieren, dass nicht unterhaltspflichtige Geschwister trotzdem mit ran müssen. Manche Ämter ermitteln eine Quote aus den Einkünften der Geschwister, um den oder die Zahlungspflichtige zu entlasten."
Finde ich missverständlich, denn wer unter der Grenze liegt zahlt keinen EU, steht im Gesetz.
Geschwisterquote ist nur möglich, wenn Auskünfte von allen Geschwistern vorliegen. Wenn das mit "ran müssen" gemeint ist, dann o.k.
Gruß frase