100.000 - Berechnung bei selbstgenutzter Immobile

  • Hallo,

    eigentlich dachte ich, dass ich bei dem Thema, was alles bei der 100.000-Grenze berücksichtigt werden muss, so gut wie alles weiß. Und jetzt kommt heute im Münchner Merkur ein Artikel mit Titel 'Regeln beim Elternunterhalt', der mich stark verunsichert hat.
    Meine bisherige Meinung war, dass die selbstbewohnte Immobilie eines Kindes nicht berücksichtigt wird. Auch hier im Forum hab ich bisher nichts anderes gelesen. Jetzt steht in dem Zeitungsartikel aber:
    Die dadurch eingesparte Miete wird allerdings dem Einkommen zugeschlagen, was sich dadurch folglich erhöht.
    Vor und nach diesem Text geht es nur um die 100.000-Euro-Berechnung. Erst später geht es darum, wie der Unterhalt berechnet wird. Folglich ordne ich diesen Satz der 100.000-Berechnung zu. Ist der Artikel jetzt unglücklich geschrieben oder stimmt der schräg markierte Satz doch ? Könnte ja auch sein, dass sich da aufgrund eines richterlichen Urteils was geändert hat.

  • Hallo tomine,


    ich gehe davon aus, das es sich hier um eine ungeschickte Formulierung handelt, es ist ja auch keine Fachzeitschrift.


    Warum ich dieser Meinung bin, es wird für die Grenze erstmal der Einkommenssteuerbescheid entscheiden. Da sieht kein Mensch, ob du eine selbstgenutzte Immo hast, auch Einkünfte werden daher nicht aufgerechnet.


    Solltest du jedoch über der Grenze liegen, dann kann dir, bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit, die ersparte vergleichbare Miete als Einkommem angerechnet werden, das war auch schon vor dem AEG so. Hier dann dringend eine fachliche Beratung suchen.


    Gruß frase