Frage zu Kindesunterhalt....

  • Hallo. Ich bin seit 1 Jahr geschieden. Wir haben 2 Kinder, Sohn 21 Jahre und Tochter 14 Jahre alt. Unser Sohn studiert seit Oktober und arbeitet 20 Stunden pro Woche. Unsere Tochter besucht die 8 Klasse. Die Kleine ist alle 14 Tage beim Papa. Beginnend am Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 16.00 Uhr. Mehr will sie nicht. Der Große macht inzwischen sein eigenes Ding und sieht den Papa nur wenn er unsere Tochter abholt oder bringt.

    Nun meine Frage zum Unterhalt. Es gibt keinen Titel. Der Vater zahlt 400 Euro monatlich für die Tochter. Hat er sich selbst so ausgesucht, nicht mehr und nicht weniger. Für den Sohn nichts -> Er verdient bei 20 Stunden eigentlich recht gut sodass sich wahrscheinlich kein Unterhalt für ihn fordern lässt. Mein Sohn gibt mir 150 Euro monatlich zur Miete dazu. Sonst zahle natürlich ich alles für ihn. Mehr würde ich nie verlangen. Er macht gerade seinen Führerschein. Trotzdem macht es mich traurig dass nichts vom Vater kommt. Auch kein Geburtstags oder Weihnachtsgeschenk für ihn😞. Der Papa verdient relativ gut. Ca. 3600 - 4000 netto. Er beteiligt sich eigentlich an keinen sonstigen Kosten. Muss immer betteln wenn er mal z.b. ein paar Schuhe kaufen soll. Meistens kaufe ich sie dann und renne ihm wieder wegen dem Geld nach. Auch Nachhilfe 4x16 Euro teilweise mehr Euro pro Monat, will er auch finanziell nicht unterstützen. Er hat mir einmal keinen Unterhalt überwiesen weil er der Meinung war er hat den Urlaub für die Tochter bezahlt. Ich kann mir keinen Urlaub leistenX/. Ich habe ihn schonmal darauf angesprochen 100 Euro mehr zu bezahlen. Keine Chance?(. Ich bekomme für beide das Kindergeld und habe Steuerklasse II..

    Vielleicht kann mir jemand Tips geben oder evtl. auch ausrechnen was mir zustehen würde.


    Vielen Dank für die Hilfe :thumbsup:

  • Hallo Bienchen72,


    Freiwilligkeit ist beim Unterhalt immer so eine Sache, wenn du nicht mehr forderst, deine Sache.


    Beim Sohn; hat er evtl. Anspruch auf BAfÖG ?


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Erst mal Respekt an den 21jährigen, dass er neben seinem Studium arbeitet, keinen Barunterhalt erhält und den Naturalunterhalt der Mutter auch noch mit Geld vergütet. Da nutzt ihr beide euren Sohn wirklich mal ordentlich aus. Aus rechtlicher Sicht: Unterhaltsbedarf ca. 650 - 1200 Euro, je nach Einkommen der beiden Eltern insgesamt. Abzug Kindergeld, ggf. BaföG, Einkommensabzug nur nach billigem Ermessen. Der Restbetrag ist zwischen beiden Eltern haftungsmäßig zu verteilen und das Kindergeld weiterzuleiten. Und erst dann könnte man vielleicht mal über eine Kostenbeteiligung im Haushalt reden. Aber keinen Unterhalt zu zahlen, das Kindergeld einzubehalten + Geld zu verlangen ist ziemlich harter Tobak.


    Für das minderjährige Kind hat nur der Vater mindestens 521,50 Euro zu zahlen, besser mehr auf Basis seines Einkommens. Wenn man das aber nach erfolgloser Forderung nicht durchsetzt, bekommt man eben auch nicht mehr, wie von edy bereits korrekt angemerkt.

  • Hi,


    kleine Korrektur: das Kindergeld ist nur dann an das Kind weiter zu leiten, wenn das Kind (hier Sohn) nicht im Haushalt der Eltern lebt und auch von den Eltern nicht finanziell unterhalten wird. Allerdings ist das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.


    Der Unterhaltsanspruch des studierenden Sohnes ist aus dem Einkommen beider Eltern zu berechnen. So, wenn dann feststeht, wie die Anteile der Eltern aufzuteilen sind, hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die freie Wahl. Es kann mit dem Service "Hotel Mama," verrechnet werden; in welcher Höhe, das ist letztlich Sache der Vereinbarung. Ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist, also nicht anrechenbar, das vermag ich hier nicht abzuschätzen.


    Hier muss bei beiden Kindern mal sauber gerechnet werden. Wobei der Sohn volljährig ist, sich also allein um diese Sache kümmern muss; bei der Tochter hilft das Jugendamt unentgeltlich.


    TK

  • Das Kindergeld kann nur dann rechtmäßig einbehalten (bzw. im Haushalt verrechnet) werden, wenn wenigstens voller Naturalunterhalt erbracht würde. Hier jedoch zahlt der Sohn im Ergebnis Unterhalt an seine Mutter. Das ist wohl kaum angemessen. Aber ist natürlich sein Problem, wenn er das so hinnimmt.

  • Hi,


    150 € trägt er bei; d.h., die Mutter finanziert ihn fast ganz, im Augenblick. Außerdem wissen wir immer noch nicht, ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist. Und die Mutter hat das Recht, zu entscheiden, ob sie Naturalien leistet oder aber Geld bezahlt, von welchem er ja dann wieder was zurückzahlen muss, eben wegen des Services, den er zu Hause in Anspruch nimmt.


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten. Danke timekeeper. So sehe ich es auch. Mein Sohn verdient 1200 Euro monatlich. Eigentlich relativ gut. Er bezahlt wie gesagt 150 Euro an mich. Alles andere bezahle ich für ihn. Wenn er sich in München eine Wohnung oder wg Zimmer suchen müßte wäre es echt ein Problem:(. Ich glaube aber barfög muss zurückgezahlt werden. So richtig habe ich mich da noch nicht eingelesen. Lg

  • Hallo,

    ich glaube aber barfög muss zurückgezahlt werden

    50% müssen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch weitere Einsparungen bei schneller Rückzahlung. Warum sollte man auf einen Teil des BAFöG freiwillig verzichten ?


    edy

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  • Und die Mutter hat das Recht, zu entscheiden, ob sie Naturalien leistet oder aber Geld bezahlt, von welchem er ja dann wieder was zurückzahlen muss, eben wegen des Services, den er zu Hause in Anspruch nimmt.

    Absolut richtig. Beides liegt hier jedoch nicht vor. Die Mutter erbringt hier Naturalunterhalt und verlangt dafür Geld. Damit vermischt sie auf Kosten des Kindes in unzulässiger Weise die beiden Möglichkeiten.

  • Die Rechtslage sieht so aus, dass Eltern ihren Kindern entweder vollständigen Naturalunterhalt leisten. Oder aber ihnen Barunterhalt leisten und daraus eine Kostenbeteiligung im Haushalt einfordern können. Natürlich kann man dies auch gleich zu einer Zahlung zusammenrechnen und wirksam vereinbaren. Dieses Kind hier bekommt jedoch gar keinen Barunterhalt von seinen beiden Eltern und soll für den stattdessen erbrachten Naturalunterhalt dennoch bezahlen.


    Dass insoweit nicht auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird und eine solche Unterhaltsbestimmung nach § 1612 BGB unwirksam ist, ist ja fast schon augenscheinlich und offenkundig.


    Dass das Kind es im Unwissen mit seinen jungen Jahren so hinnimmt und nicht besser weiß, mag man noch verstehen.


    Dass ein Elternteil sowas macht, ist jedoch grotesk. Warum arbeitet der junge Mann denn nicht gleich Vollzeit neben seinem Studium, um auch noch den fehlenden Barunterhalt des ebenso säumigen Vaters für seine minderjährige Schwester mit zu erwirtschaften....


    Manche Familien sollten sich § 1618a BGB ausdrucken und über die Tür hängen.

  • Ach so meinst du das. Ok.

    Aber wenn z.B. die Mutter sagen wir 350 € Barunterhalt zahlen müsste und real 500 € Ausgaben für ihn hat, muss er ja 150 € zahlen, was er tut. Insofern entspricht das deiner Beschreibung.


    Außerdem schreibt sie: "Sonst zahle natürlich ich alles für ihn."

    Wer weiß, was damit alles gemeint ist.


    Dass der Vater nicht zahlt, ist natürlich nicht i.O.