Brauche dringend Hilfe ...😕

  • Hallo zusammen,


    ich habe 20 Jahre lang in Saturn Essen gearbeitet und habe zu liebe zu den Kindern zu Media Markt NĂ€he der Kindern gewechselt.


    Damit ich in deren NÀhe sein könnte.


    Fahrt vorher zu Kindern war 45km
    Jetzt 5km.
    Kind 1: 12 wird sep. 13j
    Kind 2: 8 wird Aug 9j
    Kindesmutter verdient mit Bonuszahlungen ca 4500-5000€ Netto/mlt. auf Steuerklasse 2.
    Mein verdienst bis April 2023
    Hauptjob 1400€ netto
    Aushilfsjob ( jeden Sonntag ) mlt. 450-500€ netto


    In der neuen Firma kam ich trotz mehrerer BemĂŒhungen mit meinen neuen Arbeitskollegen nicht klar.
    So das ich physisch kaputt war und auf 70% arbeiten ging.


    In 2024 habe ich die Stelle gekĂŒndigt.


    Ich habe monatlich fĂŒr beide Kinder zusammen 421€ bezahlt.


    Die Summe habe ich im Gericht so vereinbart bis 2024 ( 3 jÀhriges Vereinbarung ohne Titulierung).


    Wenn ich meine Fixkosten abziehen wĂŒrde, bleibt mir im Monat ca 150€ ĂŒbrig meistens war mein Konto Knall Rot.


    Das reichte nicht mal aus mit den Kindern was zu unternehmen.


    Nun wohne ich in der Schweiz und mache eine 4 jÀhriges Umschulung.


    Da verdiene ich gerade mal 1200 CHF.


    Nun will das Gericht, dass ich nach der DĂŒsseldorfer Tabelle das Minimum Kindesunterhalt bezahle.
    Das wĂ€ren ca 800€ pro Monat.


    Ich habe das Gericht mein jetziges Gehalt aus der Schweiz dargelegt.


    Die sagen mir, ich musste nicht kĂŒndigen mĂŒssen und hĂ€tte weiter so arbeiten können.


    Mit dem Arbeitskollegen die mich gemobbt haben arbeiten können. Hauptsache ich zahle Kindesunterhalt weiter. Eine Àrztliche Bescheinigung vom Psychiater habe ich eingereicht. Das interessiert denen nicht.


    Nun meine Frage an euch:


    Muss ich trotz des niedrigen Gehaltes Kindesunterhalt zahlen ?


    - Was passiert, wenn ich nicht zahlen wĂŒrde?
    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?
    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?
    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.
    - die Wohnung in Deutschland werde ich kĂŒndigen
    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,
    Weil ich es nicht mehr leisten kann.


    Ich habe mit Deutschland abgeschlossen und werde nicht mehr zurĂŒck gehen.


    Meine Ex-Frau verdient monatlich 4500-5000€ in Deutschland und erhĂ€lt dazu das Kindergeld von beiden Kindern und zusĂ€tzlich Kindesunterhalt von mir. Naja mit 5500-5800€ netto lĂ€sst sich gut leben.


    Ich hoffe sehr, dass ihr meine Lage versteht und hilfreiche Tips geben könnt.


    Danke im voraus.


    Gruß pit

  • Wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und die deutsche Staatsangehörigkeit nach Erhalt der schweizer Staatsangehörigkeit abgebe, bin ich dann weiterhin Unterhaltspflichtig?


    Können die mich in der Schweiz vollstrecken wegen Kindesunterhalt?


    Ich habe gemeinsame Haus ĂŒberschrieben ohne eine Cent zu verlangen und zahle seit 8 Jahren Kindesunterhalt.

    Habe kein leben mehr. Nun habe ich eine Frau gefunden die mich liebt und

    Ich möchte endlich mein Leben wieder genießen.


    Die AnwÀlte vertraue ich nicht mehr. Die kassieren nur Geld und tun wirklich nichts.

    Sogar Google weiß mehr als die AnwĂ€lte. Oder die wollen nur das nötigste tun.

    Leicht verdientes Geld.


    Daher vertraue ich euch aus dem Forum mehr. Da ihr mein Leiden und schmerzen und die Situation nach empfinden könnt.


    Ich brauche dringend eure Rat und Erfahrungen bezĂŒglich Vollstreckung ect

  • Ich wĂŒrde das trotzdem unbedingt mit einem Anwalt regeln.

    So einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.

    Das mit dem Haus muss auf den Tisch. Ebenso das hohe Gehalt deiner Ex.


    Beschreib mal etwas genauer, was da mit dem Gericht war:

    Was genau wurde verhandelt, wer war anwesend, was wurde beschlossen?

  • Nun will das Gericht fĂŒr beide Kinder das Mindestkindesunterhalt nach DĂŒsseldorfer Tabelle gezahlt wird. Mein Gehalt hat sich nicht geĂ€ndert eher niedriger geworden.

    Das interessiert niemanden. Ich habe meine Kindern erklĂ€rt, dass ich nur noch Ferienzeit abholen kann und nicht wie gewohnt jede zweite Woche fĂŒr 5 Tage.

    Die Kinder haben es verstanden.

    Ich soll meine Ex-Frau Freizeit geben und gleichzeitig zahlen.

    Hochlebe deutsches gesetzt.

  • Ich bin der Meinung, dass ich mehr als genug an meine Ex-Frau bezahlt und beschenkt ( Haus ) habe l.


    Meine Frage an euch:


    Was passiert, wenn ich nicht zahlen wĂŒrde?

    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?

    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?

    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.

    - die Wohnung in Deutschland werde ich kĂŒndigen

    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,

    Weil ich es nicht mehr leisten

    kann.

  • Das Gericht hat der Rechtslage nach recht.

    Du darfst nicht einfach eine Umschulung machen. Du musst deine gesamte Arbeitskraft dafĂŒr einsetzen, den Unterhalt fĂŒr deine Kinder zu gewĂ€hrleisten. Falls du das nicht tust, wird dir ein Einkommen fiktiv angerechnet. Das hat das Gericht gemacht, indem es den Mindestunterhalt einfordert.

    Dagegen zu argumentieren wird wohl nur mit Anwalt funktionieren, wenn ĂŒberhaupt. Du musst das Attest vorlegen und nachweisen, dass die Umschulung zwingend notwendig ist.

    Ansonsten kann vollstreckt werden, auch ins Ausland, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Dein Hauptpfund wÀre das Haus, aber das wird auch schwierig, da es schon lÀnger her ist und nicht direkt in Kindesunterhalt umgewandelt werden kann.


    GrundsĂ€tzlich bin ich der Meinung, dass man fĂŒr seine Kinder immer den Mindestunterhalt bereitstellen sollte. Wer das nicht macht, nutzt die Allgemeinheit aus.


    Soweit meine Laienmeinung.

  • Noch in ErgĂ€nzung zu GA: in den Unterhaltsstreitigkeiten ist es immer so, dass der zur Zahlung Verpflichtete meint, zu viel zu zahlen, die andere Seite, es sei zu wenig. Und, Ausbildung kann vorĂŒbergehend einen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung haben. Allerdings nur, wenn diese letztlich auch schon zum Zeitpunkt der Geburt lĂ€uft. Der Klassiker: SchĂŒler, Azubi, Student wird Vater. Klar, der muss seine Ausbildung nicht abbrechen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Aber das alles nach Jahren der BerufsausĂŒbung zu starten; sorry, die Kinder sind nicht dazu da, die Ausbildung der Eltern zu finanzieren.


    Bei neuer Verbindung/Verehelichung sinkt abgesehen davon auch der Selbstbehalt. Und ja, man kann innerhalb Europas auf jeden Fall, außerhalb Europas meist auch, grenzĂŒbergreifend vollstrecken. Inzwischen sind da die meisten AnwĂ€lte recht fit; sind ja keine EinzelfĂ€lle mehr. Aber, es gibt in Deutschland auch mindestens zwei Anlaufstellen, die bei Auslandsvollstreckung Hilfe leisten: ein Institut fĂŒr internationales Familienrecht in Heidelberg und ein Bundesamt in Bonn. Die Mitarbeiter in beiden Einrichtungen machen den ganzen Tag nichts anderes, als zu vollstrecken, und zwar grenzĂŒberschreitend.


    TK

  • Wenn der Fall aktuell vor Gericht liegt, brauchst du zwingend einen Anwalt. Es besteht Anwaltszwang. Hast du keinen Anwalt, verlierst du das Verfahren allein aus diesem Grund. Den Inhalt wird dann niemand ĂŒberprĂŒfen.


    Die damalige Vereinbarung ist auf der ganzen Welt vollstreckbar. In verschiedenen LĂ€ndern mĂŒssen dafĂŒr bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt oder nachgeholt werden. In der Schweiz besteht aber nicht mal eine sprachliche HĂŒrde. Dort wird die Vollstreckung mMn besonders einfach funktionieren.