Wie viel muss der Kindsvater in Ausbildung zahlen

  • Hallo alle zusammen,

    Für meine 16-jährige Tochter bekomme ich momentan 701 Euro Unterhalt vom Vater.

    Nun kommt sie im September in Ausbildung und verdient dort 962 Euro netto.

    Wie viel müsste der Vater dann noch zahlen?

    Er und ich wir werden einfach nicht schlau und finden unterschiedliche Regelungen darüber.

    Gehe ich in die Düsseldorfer Tabelle zu der Berechnung zeigt es mir trotz der Ausbildung noch 701 Euro an , was ja nicht sein kann.

    Vielleicht kann mir da jemand helfen und weiß darüber Bescheid

  • Wie kommst du auf 701 €?


    Das geht so:

    Kindesunterhalt nach DT

    minus halbes Kindergeld

    minus (Ausbildungsvergütung minus 100) / 2


    Beispiel:

    Unterhalt nach DT 831 €

    minus halbes Kindergeld 703,5 €

    minus (962-100) / 2 = 431

    ergibt 275,5 € Unterhalt


    Ab 18 wird die Ausbildungsvergütung dann nicht mehr halbiert, sondern voll abgezogen.

  • Hi,


    Gauss hat richtig berechnet. Das JA kam auf die Berechnung für das Schulkind. Und das ändert sich ja jetzt in ein paar Monaten. Ob das JA seinerzeit zutreffend gerechnet hat, das wissen wir hier nicht. Also, ob die Basis für die neue Berechnung okay ist.


    Wenn das Kind 18 ist, ist grundsätzlich neu zu rechnen, dann ändert sich vieles.


    Bitte noch eines berücksichtigen: das JA hat berechnet, daraus schließe ich, dass auch ein Titel in der Welt ist. Der sollte dem Unterhaltsschuldner herausgegeben werden, damit da der materiell rechtlich nicht zustehende Betrag nicht vollstreckt werden kann.


    TK

  • Ich hätte ihn dieses Jahr wieder berechnen lassen können aber das haben wir uns erspart, da wir sehr gut miteinander auskommen. Mittlerweile. Er ist selbstständig und verdient natürlich jedes Jahr unterschiedlich. Zwar verdient er jetzt mehr aber ich denke er zahlt auch genug Unterhalt. Ich will ihn da ja gewiss nicht ausnehmen. Ein Unterhaltstitel gibt es nicht den hat er damals nicht unterschrieben.