Unterhalt Ehemann

  • Hallo an alle,

    ich habe eine Frage: mein Mann und ich leben seit zehn Monaten getrennt. Er hat mich nach meiner Fehlgeburt verlassen, und jetzt möchte er sich nach 2,5 Jahren Ehe scheiden lassen. Er hat bereits einen Anwalt beauftragt und will den Scheidungsprozess einleiten. Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Er und sein Anwalt möchten, dass ich ein Schreiben unterschreibe, in dem ich mich dazu verpflichte, die Anwaltskosten zur Hälfte zu tragen. Es handelt sich um eine einvernehmliche Scheidung, und wir haben nichts, was geteilt werden müsste,

    keine Kinder, kein Vermögen, keine Immobilien.

    Die Frage ist nun: muss ich, wenn ich keinen eigenen Anwalt selbst habe, die Anwaltskosten von meinem Ehemann teilen? Und falls nicht: in seinen Nachrichten hat er auch geschrieben, dass der Anwalt ihm wohl gesagt hat, dass ihm aufgrund unserer Gehaltsdifferenz (ich verdiene etwa 1500 bis 2000 Euro netto mehr) ein Unterhalt zusteht. Stimmt das? Er ist nicht arbeitslos, verdient eigentlich auch gut(mind 3000 netto) und lebt nicht schlechter als in der Ehe.



  • Hallo alliya789,


    Dem Grunde nach hat der Anwealt recht wenn er sagt, dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen steht Trennungsunterhalt zu. Es werden allerdings nicht beide Netto, sonder beide brereinigten Netto verglichen. Und der Trennungsunterhalt endet mit rechtskräftiger Scheidung. ( wird also nur bis zum Ende der Ehe gezahlt). Ob ihm ein Familiengericht aber nach 10 Monaten Trennung noch Unterhalt zuspricht? Ein evtl- nachehelicher Unterhalt sehe ich eher als unwahrscheinlich an. Und eine "einfache" Scheidung ist doch bei euren beiden Einkommen finanziell "überschaubar ".


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen, hier im Forum bei uns.


    Ich würde die Verpflichtung zur hälftigen Kostenübernahme nicht unterschreiben. Er will die Scheidung, dann soll er auch die damit einhergehenden Kosten übernehmen. Im übrigen weißt Du ja auch nicht, ob Du nicht doch wegen der offenen Unterhaltsfrage letztlich einen eigenen Anwalt benötigst. Dann finanzierst Du den eigenen Anwalt und den Deines Mannes? Das muss doch nun wirklich nicht sein. Dazu noch folgende Überlegung: viele Betroffene, die so etwas tun, scheuen sich dann, noch einen eigenen Anwalt zu nehmen. Sie glauben, weil sie den gegnerischen Anwalt mit bezahlen, wäre der auch ihr eigener Interessenvertreter. Dem ist aber nicht so.


    Also, er soll seinen Anwalt alleine zahlen. Die Unterhaltsberechnung kannst Du alleine überprüfen, wenn sie denn vorliegt, worauf zu achten ist, da helfen wir dir hier auch weiter. Und, wir sagen dir auch, wann es sinnvoll ist, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Denn, wenn du in dem Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten bist, kannst du auch keine eigenen Anträge stellen. Das musst du einfach wissen.


    TK

  • Hallo alliya,


    du musstest in kurzer Zeit zwei Schicksalsschläge verarbeiten, den Verlusst deines ungeborenen Kindes und die Trennung von deinem Mann.

    Daher rate ich dir, keine Unterschriften zu leisten, die du später bereuen könntest. Der Anwalt deines Mannes vertritt auch nur die Interessen deines EX.

    Schon der Hinweis auf mögliche Unterhaltsforderungen wäre ein Signal, sich bei Zugang des Scheidungsantrages einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen.

    Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Schon dieser Satz zeigt, das du noch mitten im Verarbeitungsprozess steckst und das kann dein EX und sein Anwalt gnadenlos ausnutzen.


    Du scheinst über die notwendigen Mittel zu verfügen und es ist ein viel besseres Gefühl, seine eigene Position vertreten zu können.


    Gruß frase

  • Hallo alliya789,


    Dem Grunde nach hat der Anwealt recht wenn er sagt, dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen steht Trennungsunterhalt zu. Es werden allerdings nicht beide Netto, sonder beide brereinigten Netto verglichen. Und der Trennungsunterhalt endet mit rechtskräftiger Scheidung. ( wird also nur bis zum Ende der Ehe gezahlt). Ob ihm ein Familiengericht aber nach 10 Monaten Trennung noch Unterhalt zuspricht? Ein evtl- nachehelicher Unterhalt sehe ich eher als unwahrscheinlich an. Und eine "einfache" Scheidung ist doch bei euren beiden Einkommen finanziell "überschaubar ".


    edy

    Danke für die Antwort. Ja, mein Ehemann hat mir gesagt, dass er keinen Antrag auf Trennungsunterhalt stellt, wenn wir uns die Anwaltskosten teilen, und dass die Scheidung dann schneller abläuft. Ich dachte mir, es kann doch nicht sein, dass ihm in diesem Fall (er verdient ja auch gut) überhaupt eine Unterhalt zusteht. Und er ist eigentlich derjenige der gegangen ist.

    Aber falls ihm tatsächlich etwas zustehen sollte, wäre es vielleicht sinnvoller, die Hälfte der Anwaltskosten zu übernehmen? Denn im schlimmsten Fall müsste ich nicht nur meinen eigenen Anwalt bezahlen, sondern auch noch Unterhalt für meinen Ehemann.

  • Hallo, danke für die schnelle Antwort. Angenommen, ich habe nichts unterschrieben und er stellt den Antrag auf Unterhalt – kann ich das dann anfechten? Verzögert sich der Scheidungsprozess, wenn ein Antrag auf Unterhalt gestellt wird?

    Grundsätzlich habe ich kein großes Problem damit, die Anwaltskosten zu teilen. Aber er war damals nicht fair zu mir und hat mich in der schwierigsten Zeit meines Lebens verlassen. Ich sehe nicht ein, ihm auch noch Unterhalt zu zahlen, zumal er nicht in finanzieller Not ist.

  • Hi,


    irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei der Sache. Kein Verfahren wird schneller durchgezogen, weil du die Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten übernimmst. Ein Verfahren wird dann entschieden, wenn es entscheidungsreif ist. Und nein, du kannst gar keine Anträge stellen. Und ob ein Verzicht auf Trennungsunterhalt wirksam ist, müsste auch ein Fachmann überprüfen.


    Gauss, dumme Frage: warum soll der Noch-Ehemann auf zig Tausende von Unterhalt verzichten, da kommt schnell ein 5-stelliger Betrag zustande, um einen 4-stelligen Betrag im unteren Bereich zu sparen?


    Die Sache ist so, wie sie sich hier darstellt, überhaupt nicht stimmig. Ich kann nur warnen.


    TK

  • Es scheint mir hier alles komplizierter zu sein, als ich vorher gedacht habe. Gauss, ja, ich habe tatsächlich überlegt, ob er mir unterschreibt, dass er auf Unterhalt verzichtet, weil es einfach fair wäre. Grundsätzlich verstehe ich den wirklichen Sinn hinter dieser Regel nicht. Es müsste doch eine Gehaltsgrenze geben, ab der man Anspruch auf Trennungsunterhalt hat (wenn man Kinder hat, ist das natürlich etwas anderes). Aber in diesem Fall verlässt Er mich, beantragt die Scheidung (auf seinen Wunsch) und wird noch davon profitieren. Und ich werde bestraft, weil ich mehr arbeite.

  • Hi,


    es ist nun mal so, dass die Ehe nicht nur Vorteile bringt, sondern auch Nachteile. Dazu gehört die Fürsorgepflicht füreinander, die nicht automatisch mit der Trennung aufhört. Und, es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine (begrenzte) Unterhaltszahlung an den Ex/die Ex rechtfertigt.


    Ich werde noch substantiierter auf die Sache eingehen, wenn ich weiß, wie lange ihr verheiratet seid, und ob die Scheidung schon bei Gericht ist und wie die genauen Anträge lauten.


    Wir tröseln das dann auf, und dass weißt du, wo du stehst. Das macht alles viel leichter, glaub es mir mal.


    TK

  • Der Sinn soll sein, dass man im Trennungsjahr den gleichen Status behält wie in der Ehe, dass man also grundsätzlich genauso viel Geld zur Verfügung hat. Ob man das gerecht findet, ist eine andere Sache. Ihr seid ja noch nicht geschieden. müsst also dem Papier nach füreinander finanziell einstehen.

  • Hi,


    noch ein Gedanke, den ich bisher vernachlässigt habe. Seit dem 1. Jan. ist die Fragestellerin nicht mehr in Stuerklasse 3, die sie wahrscheinlich vorher hatte. Sie ist wieder in 1. So, und dann muss man diese beiden Einkommen noch bereinigen, wie edy bereits völlig zutreffend schrieb.


    Hoffentlich liefert uns alliya noch ein paar Daten, damit wir wirklich helfen können.


    TK

  • Wir sind zu diesem Zeitpunkt seit 2,5 Jahren verheiratet (davon 10 Monate leben getrennt ). Soweit ich weiß, wurde der Antrag noch nicht beim Gericht eingereicht und wird voraussichtlich Ende Februar gestellt. Laut meinem Ehemann wird es eine einvernehmliche Scheidung sein, bei der keiner von uns beiden einen finanziellen Nachteil haben wird. Soweit ich ihn kenne, hat er auch keine Lust auf eine lange, streitige Scheidung.

  • Hi,


    so jetzt sehen wir etwas klarer. Die Ehe war von relativ kurzer Dauer. Es findet kein Versorgungsausgleich statt. Wenn alles andere geklärt ist (Hausrat, Familiendackel, Wellensittig), dann haben wir eine "nackte" problemlose Scheidung, die der Richter auch zügig terminieren wird. Denn entscheidungsreife Sachen werden schnell abgearbeitet, das tut u.a. auch der Statistik des Richters und damit seiner Karriere gut.


    Bleibt der Unterhalt für den Ex. Angesichts der Dauer der Ehe auch überschaubar. Ich tippe mal (Achtung, unverbindlich) auf nur einige Monate. Bisher ist ja kein Unterhalt rechtssicher geltend gemacht worden; du befindest dich also nicht im Verzug. Das müsste erst einmal geschehen. Und dann kommt die Berechnung. Nach der langen Zeit der Trennung ohne Geltendmachung sind ja nur die Berechnungen für die Zukunft von entscheidender Bedeutung. Also die neue Steuerklasse, dann noch die Bereinigungsfaktoren, das ist doch dann nicht weltbewegend.


    Ich entwickle mal ein Modell, was vielleicht das alles regelt. Mal gepeilt, du müsstest für ein paar Monate Unterhalt zahlen. Nach sauberer Berechnung, ich habe dir Anhaltspunkte gegeben, hast du einen Betrag. Den erhöhst du um 10-20%, bietest das als Einmalzahlung an, wenn das Verfahren zügig durchgeführt wird, mit Rechtskraft. Keinen Unterhalt, keine Anwaltskosten. Hinterlegst das Geld, und gut ist.


    Gebündeltes Bares macht immer gierig, glaub es mir mal.


    TK