Ehegattenunterhalt durch Wohnvorteil möglich, obwohl kein Einkommen vorhanden

  • Hallo,


    mein Mann hat sich von mir und den fünf Kindern getrennt. Er ist auch schon ausgezogen. Seitdem streiten wir um Geld.


    Eigentlich verdient er ganz gut, er kann den Mindestunterhalt für alle Kinder bezahlen, ebenso wie die Kreditrate für das Haus. Danach liegt er knapp über dem Selbstbehalt. Soweit noch recht unstrittig.


    Jetzt fordert er aber Unterhalt von mir für sich. Die Begründung ist, dass ich in dem Haus mit hohem Wohnwert wohne und dieser seinen Selbstbeahlt übersteigt und ich grob die Hälfte der Differenz abgeben müsse. Kann das sein, dass ich alleine dadurch Unterhalt zahlen muss, obwohl ich kein eigenes Einkommen habe? Wovon soll ich das Geld nehmen? Vom Unterhalt der Kinder bleibt in der Praxis nichts übrig.


    Ich danke euch

    Lisma


    edit: Ich fürchte ich habe es in das falsche Unterforum gestellt. Kann man das noch verschieben?

  • Hallo Lisma,


    Ich nehme an das Haus gehört euch Beiden oder nur ihm ?


    Einen Wohnvorteil kann er m.E. nur schwer durchsetzen, wohl aber steht ihm zumindest eine Nutzungsentschädigung für seinen Anteil des Hauses zu.


    Er zahlt die Kreditraten. Wenn es euer gemeinsames Haus ist, zahlt er auch für dich, zusätzlich noch den Abtrag des Hauses mit.


    Geh mal zum Jobcenter und erkundige dich, was euch für 6 Personen nach Abzug des Unterhaltes an Bürgergeld zusteht.


    edy

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  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.


    Bitte gib uns noch ein paar Infos. Der Kindsvater zahlt für alle 5 Kinder den gesetzlichen Mindestunterhalt, also kein Mangelfall? Und zusätzlich die vollständige Kredittilgung? Wovon lebst du denn, wer unterhält das Haus?


    Der Hinweis von edy ist sehr hilfreich (hätte auch von mir kommen können), allerdings hätte ich zuvor noch gerne einige Infos. Ganz grob für Trennungsunterhalt bzw. der Berechnung durch den Ehemann: Kindesunterhalt ist nicht dein Einkommen im familienrechtlichen Sinn. Wird insoweit familienrechtlich auch nicht deinem Einkommen zugerechnet. Sozialrechtlich ist es anders, da du mit den Kindern wohl in Bedarfsgemeinschaft lebst. Aber, das begründet keinen familienrechtlichen Anspruch des Ex.


    TK