Unterhalt rückwirkend einfordern

  • Hallo, ich freue mich über Hilfe.


    Mein Exmann hat die letzten 3Jahre zu wenig Unterhalt gezahlt.


    Es wurde in dieser Zeit von ihm behauptet die neuen Berechnungen hätten nichts verändert. Auf meinen Hinweis hin dass z.B Kitagebühren weggefallen sind, es einen Jobwechsel seinerseits gab, wurden Neuberechnungen verzögert. Ich bekam auf Nachfrage keine Einsicht in Belege für seine Finanzen.

    Es gibt keinen Unterhaltstitel.

    Ich habe Ihm vertraut...

    Im Nachhinein sehr naiv und dumm von mir!

    Habe ich irgendeine Chance rückwirkend etwas zurück zu bekommen?

    Eine Rechtsanwältin sagte mir dazu dass es ihr zu aufwendig sei...


    Lg Tess

  • Unterhalt kann rückwirkend nur unter den Voraussetzungen des § 1613 BGB gefordert werden.


    Es ist schwer einem Gericht zu beweisen, dass ein so langer Zeitraum von mehreren Jahren allein dem Unterhaltspflichtigen anzulasten ist. Es ist wohl eher festzustellen, dass man dann auch selbst nichts mehr gemacht hat. Mittel und Wege zum weiteren Vorgehen hätten bestanden. Man spricht dann von der sogenannten Verwirkung. Früher hat man bei dieser Frage oft pauschal ein Jahr angesetzt. Durch die jüngere BGH Rechtsprechung ist jedoch klar, dass der Zeitraum auch länger oder kürzer sein kann. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.


    Viel sinnvoller ist es häufig eine Unterhaltssache anzufangen und einmal vernünftig zu Ende zu bringen. Dafür braucht man selbst in komplizierten Fällen keine 3 Jahre. Dies kann man auch jederzeit ab dem aktuellen Monat beginnen.

  • Hallo Tess,


    wer hat denn die Berechnung durchgeführt?


    Warum hattest du nicht die Möglichkeit seine Finanzen zu überprüfen?


    Du hast den Unterhaltsbetrag anerkannt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, danke für eure Antworten.


    Es geht hauptsächlich um 23/24.


    Seine Anwältin hat die Berechnung gemacht. Ich wäre gerne zu einer gemeinsamen Anwältin gegangen.


    Ich habe ihn mehrfach schriftlich (Whatsapp, ich weiß das scheiden sich die Geister) darum gebeten mir seine Unterlagen auszuhändigen damit ich selber zum Anwalt gehen kann. Entweder wurde es ignoriert oder immer weiter rausgezögert.


    Ich weiß dass ich hätte direkt zum Anwalt gehen müsse. Da spielt aber vieles mit rein. Ich bin depressiv, ich wollte den scheinbaren Frieden waren, ich hatte Angst vor den Folgen.... Kindesentzug wegen Depressionen etc. (wurde alles schon angedroht) und steht auch aktuell im Raum. JA ist bereits eingeschaltet weil ein Kind 9Jahre aktuell garnicht mehr zu ihm möchte. Was noch mehr Unterhalt für ihn bedeuten würde. Dies würde ihn rasend machen und er würde versuchen die Kinder ganz zu sich zu holen. Das bedeutet einen wahnsinnigen psychischen Druck für mich, der wiederum die Angst verstärkt und mich in den "Nicht-Handeln" - und es wird wenigstens nicht schlimmer - Modus trieb .

    Und zum damaligen Zeitpunkt habe ich ihm noch vertraut.


    Zudem bekam ich keine Unterstützung vom Jugendamt weil die bei einer 50/50 Regelung nicht zuständig sind. Was ich auch nicht verstehe.... zum Anwalt zu gehen wäre ein riesiger Schritt für mich gewesen.


    Ich kann nur mit den WhatsApp- Verläufen nachweisen dass er Berechnungen verzögert hat, gelogen hat und mir keine Auskünfte, nicht einmal über sein Nettogehalt nach Abzügen für die Unterhaltsberechnung etc.


    Ich möchte nur wissen ob ich überhaupt die geringste Chance habe oder ob ich mir den Stress lieber nicht antue.

  • Nun, ob du ein Gericht mit einem WhatsApp Chatverlauf von einem juristischen Unterhaltsanspruch überzeugen kannst, das wird dir keiner vorhersagen können. Theoretisch besteht die Möglichkeit, klar. Es erhöht auf jeden Fall den Verfahrenswert und verkompliziert die Angelegenheit. Es ist auch fraglich, ob du 2023 überhaupt berechtigt warst, neue Unterlagen und Berechnungen zu verlangen, wenn du dich 2021 auf die angebotene Zahlungshöhe eingelassen hast und diese damit vereinbart. Dann lag oder liegt scheinbar auch noch ein Wechselmodell vor. Ich persönlich verstehe das Ansinnen hinter rückwirkenden Unterhaltsforderungen nicht. Wenn es einem im entsprechenden Zeitraum nicht wichtig war, dies weiter zu betreiben, warum dann plötzlich in der Zukunft. Das hat oft Gründe, die gar nichts mit der Unterhaltsforderung zu tun haben.


    Wenn jetzt kein Wechselmodell mehr vorliegt kannst du das Jugendamt beauftragen - auch mit der rückwirkenden Einforderung (wenn es aus deiner Sicht unbedingt sein muss). Das Kostenrisiko für ein Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten sind zumindest für den vergangenen Zeitraum nicht unerheblich.