Unterhalt rückwirkend einfordern

  • Hallo, ich freue mich über Hilfe.


    Mein Exmann hat die letzten 3Jahre zu wenig Unterhalt gezahlt.


    Es wurde in dieser Zeit von ihm behauptet die neuen Berechnungen hätten nichts verändert. Auf meinen Hinweis hin dass z.B Kitagebühren weggefallen sind, es einen Jobwechsel seinerseits gab, wurden Neuberechnungen verzögert. Ich bekam auf Nachfrage keine Einsicht in Belege für seine Finanzen.

    Es gibt keinen Unterhaltstitel.

    Ich habe Ihm vertraut...

    Im Nachhinein sehr naiv und dumm von mir!

    Habe ich irgendeine Chance rückwirkend etwas zurück zu bekommen?

    Eine Rechtsanwältin sagte mir dazu dass es ihr zu aufwendig sei...


    Lg Tess

  • Unterhalt kann rückwirkend nur unter den Voraussetzungen des § 1613 BGB gefordert werden.


    Es ist schwer einem Gericht zu beweisen, dass ein so langer Zeitraum von mehreren Jahren allein dem Unterhaltspflichtigen anzulasten ist. Es ist wohl eher festzustellen, dass man dann auch selbst nichts mehr gemacht hat. Mittel und Wege zum weiteren Vorgehen hätten bestanden. Man spricht dann von der sogenannten Verwirkung. Früher hat man bei dieser Frage oft pauschal ein Jahr angesetzt. Durch die jüngere BGH Rechtsprechung ist jedoch klar, dass der Zeitraum auch länger oder kürzer sein kann. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.


    Viel sinnvoller ist es häufig eine Unterhaltssache anzufangen und einmal vernünftig zu Ende zu bringen. Dafür braucht man selbst in komplizierten Fällen keine 3 Jahre. Dies kann man auch jederzeit ab dem aktuellen Monat beginnen.

  • Hallo Tess,


    wer hat denn die Berechnung durchgeführt?


    Warum hattest du nicht die Möglichkeit seine Finanzen zu überprüfen?


    Du hast den Unterhaltsbetrag anerkannt?


    edy

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