Versorgungsausgleich Einvernehmliche Scheidung

  • Hallo,

    meine Frage ist gehört in den Scheidungsantrag einer einvernehmlichen Scheidung die Formuilierung
    IV Versorgungsausgleich/Folgesachen

    Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich ist von Amt wegen durchzuführen.

    Anderweitige Verfahren sind derzeit nicht abhängig


    Hintergrund ist beide Partner waren sich einig Verzicht auf jegliche Vergleiche zu üben. Dieses muß vor Gericht oder bei einem Notar hinterlegt werden. Eine selbstaufgesetzte Verzichtserklärung ist nicht rechtskräftig. Bei dem Auschluß des durchzuführenden Versorgungsausgleich müssen beide Partner einen Anwalt in Anspruch nehmen.

    Irgendwie wurde ich während der Zeit des zusammenstellen meiner Unterlagen für meinen Anwalt in dem Bewußtsein gelassen von dem Mandaten der Gegenpartei "Klar machen wir das, wir verzichten gegenseitig auf alles"

    Das Urteil war Der Ausgleich findet statt. Die Antwort auf meine Frage Warum macht Du diesen Ausgleich? "ich bin da so einfach reingerutscht"

    Antragssteller für die Scheidung war der Mandant der auch sagte wir verzichten auf die Durchführung jeglicher Vergleiche.

    Wenn aber diese Texpassage bereits Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich... bereits im Antrag der Einvernehmlichen Scheidung hervorgehoben wird, bin ich doch nur belogen worden von meinem EX.

    Gehört dieser Satz so formuliert in einer Antragsstellung von einvernehmlichen Scheidung dazu?

    Klar, man kann auch bei Antrag schreiben wir verzichten auch auf diesen Ausgleich. Logo.

    Nur irgendwie sehe ich bei diesem Austausch von dem ersten Schriftstück an das Gericht in der Textformulierung nicht das wir uns wirklch einig waren, und ich noch um so mehr seinen Worten zweifle nach der Urteilsverkündigung "Ich bin da einfach reingerutscht"

  • Hallo VSA,


    der Verzicht auf Versorgungsausgleich muss m.E. notariell beurkundet werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier im Forum. Nun zu deiner Frage. Dein Sachvortrag ist etwas wirr. Ich versuche mal, den so zusammen zu fassen, dass er etwas verständlicher wird. Jedenfalls ist das dann die Basis, auf der ich antworte.


    Ihr habt ein abgeschlossenes Scheidungsverfahren. Auf den Versorgungsausgleich sollte verzichtet werden. Zumindest waren sich in irgendeiner Phase der Vorbereitung der Scheidung die Betroffenen insoweit mal einig. Jedenfalls wurde insoweit vorab nichts veranlasst. So, dann kam die Scheidung, auch in deren Rahmen wurde nichts vereinbart. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt, was sich aus der Gerichtsentscheidung ergibt; es war übrigens kein Urteil, wie du schreibst, sondern ein Beschluss. Schau doch mal auf diese Urkunde und lies nach, was da ganz groß drüber steht!


    Wie du richtig vermerkt hast, ist der VA von Amts wegen durchzuführen; das ist die Regel. Davon gibt es Ausnahmen, die sind dann aber förmlich in das Gerichtsverfahren einzubringen; denn das Gericht muss eine solche Ausnahme genehmigen. Dieses förmliche Einbringen hat hier offensichtlich gefehlt.


    Wie edy richtig anmerkte, ist die gängigste Vorgehensweise ein notarieller Vertrag. Allerdings gibt es dazu auch eine Alternative: man schließt im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen förmlichen Vergleich, welcher letztlich in der mündlichen Verhandlung aufgrund eines beidseitigen Antrags vom Gericht genehmigt wird. Da Anwaltszwang hinsichtlich der Anträge herrscht, müssen also beide Seiten im Verfahren nicht nur anwaltlich vertreten sein, sondern auch in der mündlichen Verhandlung anwesend.


    Aber selbst wenn diese formellen Voraussetzungen da sind, muss das Gericht den Verzicht genehmigen. Aber hier fehlt es ja schon an den formellen Voraussetzungen. Da kommt das Gericht dann doch gar nicht bis zur materiell-rechtlichen Überprüfung. Nicht ausreichend ist, wenn im Dokument der Antragstellung in der Begründung des Scheidungsantrages irgendwo steht, man beabsichtige, auf den VA zu verzichten und keine Umsetzung erfolgt. Das ist Sache BEIDER Parteien, das zu regeln, bzw. die Absicht in die richtige Form zu gießen.


    Offensichtlich hat sich keine der Parteien darum gekümmert. Aber, so ein VA fällt ja nicht vom Himmel. Es wurden vom Gericht im Laufe des Verfahrens die Auskünfte bei der Rentenversicherung eingeholt, beide Parteien konnten daraus doch schließen, und zwar selbst als Laien, dass das Gericht den VA durchführte.


    Was will man jetzt noch erreichen?


    TK

  • Hallo,

    Danke für die Antworten.

    Die Frage die sich mir aber stellt,

    wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird,

    gehört dieser Zusatz "der Versorgungsausgleich hat durchgeführt zu werden"

    Hätte man nicht gänzlich darauf verzichten können?

    So wirkt es als würde der Antragsteller schon von Anfang an diese Forderung stellen, obwohl anderes besprochen wird.

  • Hier mal meine erlebte Erfahrung dazu:


    Scheidung 1992, auf VA gegenseitig verzichtet, nicht Notariell beglaubigt, nur formloses Schreiben durch Anwalt.

    Im Beschluss zur Scheidung wurde der VA ausgesetzt und kann/sollte bei Antrag/ Versorgungsfall erneut aufgenommen werden.


    Ohne Zutun einer Partei wurde 2024 durch ein Familiengericht der VA erneut aufgerollt. Alte Auskünfte aus 1992 waren hinfällig und es wurde die Ehezeit durch die RV neu bewertet. Vermutlich hat das mit der bevorstehenden Altersrente einer Partei zu tun gehabt. Im Ergebnis drehte sich die Übertragung der Rentenansprüche zur Gegenseite.


    Lass also den VA machen, dann ist Ruhe und alles ist sauber geregelt. Eine Anwalt benötigte keiner mehr, das Ergebnis wurde durch das Familiengericht bestimmt und die Gerichtskosten wurden 50/50 geteilt.


    Gruß frase

  • Hallo,

    danke für die Antworten auch FR

    Die Frage ist für mich immer noch, warum steht so etwas im Antrag der Gegenpartei zur Eröffnung der Scheidung?

    Ist das eine Formalie?

    Der Schriftführer hätte auch darauf verzichten können.

    Zumal die persönlichen Gespräche mit meinem Ex genau lauteten, wir machen das nicht.

    Irgendwie fühle ich mich an der Nase herumumgeführt.

    Seine Antwort auf die Frage nach Beschlußverkündigung, warum machst Du das: Ich bin da nur so reingerutscht.

    Wir waren beide Berufstätig, durch Schichtarbeit kam ich spät nach Hause, ebenso das Wochende gearbeitet.

    Dabei ist meine Familie zu kurz gekommen.

    Dafür gehen jetzt VP Punkte an ihn.

    Er verzichtet auf Unterhalt und Zugewinn, VA ist da nur gerecht, so der Schriftführer.

    Wir hatten getrennte Konten von Anfang bis Ende.

    Auflaufende Kosten haben wir geteilt. Die Kosten für weitere Familienmitglieder bezahlte ich. Die Antwort auf meine Frage las uns zu einem Notar gehen um alles auszuschließen: warum sollte ich das machen, um alles auszuschließen, das kostet nur Geld. Du brauchst dafür auch keinen eigenen Anwalt, das hast Du Dir jetzt selber zuzuschreiben das Du Deinen Anwalt bezahlst.

    Wenn, das alles so stimmt was er sagte,

    warum schreibt sein Anwalt die Textzeile im allerersten Schreiben

    Der Versorgungsausgleich ist durchzuführen?

  • Hi,ll


    warum wer was schreibt, das muss man den Schreiber fragen. Ich wüsste nicht, wie wir das ergründen sollten.


    Ich versuchs nochmals etwas einfacher. Eine Antragsschrift in einem Scheidungsverfahren hat 2 Teile. Die Anträge (findet man am Anfang) und dann die Begründung. So, entschieden wird über die Anträge, nicht über die Begründung. Hier ist kein förmlicher Antrag gestellt worden. Also kann darüber auch nicht entschieden werden. Auch die Gegenseite kann Anträge stellen, ist hier nicht erfolgt. Damit ist der VA durchzuführen.


    TK

  • GuMo, ich verstehe deine Verärgerung gut. Es ist immer die Wahrnehmung der Betroffenen. Dein Ex hat eventuell nicht mit offenen Karten gespielt.

    Der VA muss nicht gesondert beantragt werden, geht automatisch.


    Auch bei einem Verzicht auf VA kann das Gericht anders entscheiden, da spielen viele Faktoren eine Rolle. Siehe meine Erfahrung dazu.


    Keiner kann wissen, was in der Zukunft passiert, aber der Teil eures gemeinsamen Weges ist gegangen. Daher sollten auch hier alle Sachverhalte sauber

    beendet werden.


    Gruß frase

  • Die Frage ist für mich immer noch, warum steht so etwas im Antrag der Gegenpartei zur Eröffnung der Scheidung?

    scheint aber doch beantragt worden zu sein.


    Wie auch immer, ich finde das der VA eine faire Sache ist. Gerade wenn in einer Partnerschaft etwas unausgewogen eingezahlt wurde sollte keine Seite

    benachteiligt werden.


    Gruß frase

  • Hallo

    natürlich wird der VA durchgeführt, ist ja auch Recht.

    Nur das beim Scheidungsantrag schon so etwas gefordert wird, und die Gespräche der Mandaten anders waren.

    Meiner Meinung ist, so etwas gehört nicht in den Antrag zu einer einvernehmlichen Scheidung.

    Lediglich das die Scheidung von beiden gewünscht wird.

    Es ist wohl mehr eine Aufforderung dieses erst gar nicht auszuschließen.

    Das der VA bei Gericht stattfindet ist klar,

    nur deswegen muß man es doch nicht ausdrücklich beim ersten Schriftsatz hervorheben.

  • Hi,


    wir haben insoweit aus Gründen der Rechtssicherheit ganz feste Spielregen, und das ist auch gut so. Es wird nur über das beantragt, was entweder im förmlichen Antrag steht. Du hättest diesen Antrag auch irgendwann später im Lauf des Verfahrens stellen können; das ist nicht geschehen.


    TK

  • Hallo

    ich wollte Danke sagen. Besonders FR der auch die Textzeilen aus eigener Erfahrung gut beantworten kann.

    Gut, das Du den VA mittlerweile als faire Sache sehen kannst.

    Danke TI für die Anworten auf meine Frage.

    Zu dieser einvernehmlichen Scheidung wäre noch zu sagen, die Gegenpartei verzichtet auf Unterhalt für die Trennungszeit und auf Zugewinn der Ehejahre

    Da ist es minimum das der VA durchgeführt wird.

    Die Gegenpartei hat innerhalb der Ehezeit von seinem Gehalt manches beiseite schaffen können. Von seinem Lohn geht direkt einiges in seine private betriebliche Rente für ihn. Dadurch zeigt sein Lohnstreifen geringeres Einkommen auf als meins.

    Vergleiche wollten wir beide keine ziehen. (Zugewinnn)

    Die Gegenpartei: Ihre Mandantin verdient mehr als mein Mandant, wir verzichten schon auf Zugewinn und Unterhalt.

    Wir wollten keine Hochrechnungen wer, was wo verdient, und anlegt. Nur eine einvernehmliche Scheidung. Vor Gericht, die Angabe der Mandatin Sie, wissen schon das ich 26 Tage im Monat arbeiten gehe, und der andere Mandant 22 Tage.

    Die Gegenpartei bekommt ein Grundgehalt, und dadurch das ich im Schichteinsatz bin gehe ich Sonntags und Feiertags arbeiten variert das bei mir. Aussage meiner Verteidigung: Sie hätten ja auch weniger arbeiten können. Vor Gericht wurde ich vertreten von der Vertretung der Vertretung.

    Wir beide sind keine Großverdiener.

    Der Mandant der Gegenpartei mischt mein Leben immer noch auf.

    "aber der Teil eures gemeinsamen Weges ist gegangen."

    stimmt so nicht.

  • Hi,


    der Schriftsatz war doch nicht falsch. Er enthielt eine mögliche Planung, die nicht umgesetzt wurde. Das lag an beiden Parteien. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Das musst du dir etwa so vorstellen: du sagst wem auch immer: "wir planen in diesem Sommer nach Italien in den Urlaub zu fahren." Aus dieser Absicht war auch nichts herzuleiten. Warum du bzw. dein Anwalt den Antrag nicht selbst gestellt hat, keine Ahnung. Vielleicht hat der anhand der Auskünfte der Rentenkasse festgestellt, das der Verzichtsantrag abgelehnt worden wäre, vom Gericht. Und insoweit sind deine Angaben auch widersprüchlich. Denn innerhalb des Scheidungsverfahrens geschieht das im Rahmen eines Vergleichs in der mündlichen Verhandlung. Aber einen Vergleich wollte man ja nicht.


    Ob das Verfahren sehr gepflegt geführt worden ist, das kann ich nicht abschätzen. Nur mir fällt auf, dass du nicht im Ansatz verstanden hast, wie so ein Verfahren zu führen ist, und was materiell rechtlich wie geregelt werden kann und individuell auch sollte. Falsch ist z.B., dass der VA durchgeführt werden muss, wenn auf Unterhalt und Zugewinnausgleich verzichtet wird. Wie kommt man nur darauf? Natürlich kann man aus möglichen verschiedenen Scheidungselementen wie VA, Unterhalt, Zugewinn ein (Vergleichs)Paket schnüren. Aber das ist ja auch nicht geschehen. Und - so ein Paket wird in der Regel im Vorfeld geschnürt, das wird dann dem Gericht mitgeteilt, wird dann in der mündlichen Verhandlung nur noch zu Protokoll gegeben. Aber das wollte man ja wohl auch nicht.


    Was innerhalb der Ehe finanziell passiert ist, finanziell, das ist immer schwer aufzuarbeiten. Letztlich hat man sich für ein Finanzierungsmodell entschieden, und zwar beide Ehepartner. Bitte das nicht vergessen; und wie du schriebst, das war ja überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.


    Wenn eine Lebensplanung in die Brüche geht, das ist immer hart. Man trägt Wunden davon, ganz klar. Die Wunden verheilen, dem Himmel sei Dank; die Narben bleiben. Du musst lernen, diese Narben als Teil deiner Persönlichkeit zu akzeptieren. Das ist ganz wichtig für die Zukunft.


    Wie mischt denn dein Ex dein Leben immer noch auf? Noch etwas als Hinweis: wenn dein Ex nicht zum Rentenbezieher wird oder aber nur bis zu drei Jahren eine Rente bezieht, werden die übertragenen Rentenanwartschaften an dich zurück übertragen. Ich hatte diesen Glücksfall. Mein Ex starb relativ jung.


    TK

  • Guten Abend TI

    zur Beantwortung Deiner Frage,

    mein Ex betritt sein altes Wohnumfeld ohne das ich davon Kenntnis habe,

    die Hausschlüssel wurden ausgetauscht.


    Famlilienmiglieder (gemeinsame Kinder) erwähnen seinen Besuch nicht, auch auf Anfrage meinerseits.

    Mein Tagesablauf wird ihm gegenüber von Familienmitgliedern eins zu eins wiedergegeben.













    Ältere Möbelstücke werden entfernt, neue kommen rein.

  • Hi,


    du wirst nicht verhindern können, dass die Kinder von dir berichten. Und das kann dir doch auch einerlei sein. Da musst du dir noch mehr Souveränität angewöhnen.


    So, nun zu dem anderen Problem. Wenn mit "altem Wohnumfeld" dein aktuelles Wohnumfeld gemeint ist, dann hat der Ex keinerlei Recht, dieses zu betreten. Wenn sicher ist, dass er es ist, du das auch beweisen kannst, dann ist das doch relativ einfach zu unterbinden. Du erteilst ihm schriftlich ein Hausverbot. Teilst ihm mit, dass jeder weiterer Verstoß eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zur Folge hat. Dieses Schreiben ihm per Einschreiben zukommen lassen.


    Wie merkst du denn, dass er da war? Jedenfalls über diese Verstöße sauber Protokoll führen; es langt im Streitfall nicht, zu erklären, er käme immer wieder trotz Verbots ins Haus. Was meinst du damit, dass die Schlüssel ausgetauscht wurden? Du hast ihm deinen Haustürschlüssel gegeben, oder wie muss ich mir das genau vorstellen? Worauf ich hinaus will: diese Übergriffigkeit kann man ganz schnell abstellen.


    Noch ein Tipp: zumindest bei uns gibt es eine polizeiliche Beratungsstelle, die ganz hervorragend darüber informiert, wie man sich gegen so Übergriffe absichern kann.


    TK