Hallo,
meine Frage ist gehört in den Scheidungsantrag einer einvernehmlichen Scheidung die Formuilierung
IV Versorgungsausgleich/Folgesachen
Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich ist von Amt wegen durchzuführen.
Anderweitige Verfahren sind derzeit nicht abhängig
Hintergrund ist beide Partner waren sich einig Verzicht auf jegliche Vergleiche zu üben. Dieses muß vor Gericht oder bei einem Notar hinterlegt werden. Eine selbstaufgesetzte Verzichtserklärung ist nicht rechtskräftig. Bei dem Auschluß des durchzuführenden Versorgungsausgleich müssen beide Partner einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Irgendwie wurde ich während der Zeit des zusammenstellen meiner Unterlagen für meinen Anwalt in dem Bewußtsein gelassen von dem Mandaten der Gegenpartei "Klar machen wir das, wir verzichten gegenseitig auf alles"
Das Urteil war Der Ausgleich findet statt. Die Antwort auf meine Frage Warum macht Du diesen Ausgleich? "ich bin da so einfach reingerutscht"
Antragssteller für die Scheidung war der Mandant der auch sagte wir verzichten auf die Durchführung jeglicher Vergleiche.
Wenn aber diese Texpassage bereits Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich... bereits im Antrag der Einvernehmlichen Scheidung hervorgehoben wird, bin ich doch nur belogen worden von meinem EX.
Gehört dieser Satz so formuliert in einer Antragsstellung von einvernehmlichen Scheidung dazu?
Klar, man kann auch bei Antrag schreiben wir verzichten auch auf diesen Ausgleich. Logo.
Nur irgendwie sehe ich bei diesem Austausch von dem ersten Schriftstück an das Gericht in der Textformulierung nicht das wir uns wirklch einig waren, und ich noch um so mehr seinen Worten zweifle nach der Urteilsverkündigung "Ich bin da einfach reingerutscht"