Hallo zusammen,
ich habe mich nahezu durch alle Beiträge gelesen und auch sonst schlau gemacht. Leider hab ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn ich hier Hilfe bekomme.
Mein Mann und ich lassen uns scheiden.
Wir sind uns in allem einig.
Folgender Deal:
Ich behalte das Haus, da ich alleine im Grundbuch stehe (Grundstück während der Ehe geerbt, hohe Wertsteigerung und deswegen hat er einen nicht unerheblichen Zugewinnanspruch).
Während der Ehe gemeinsam ein Haus gebaut, gemeinsam stehen wir im Darlehensvertrag.
Ich zahle nach der Scheidung die restlichen Schulden alleine ab.
Mein Mann verzichtet auf den Zugewinnausgleich damit ich das Haus behalten kann.
Im Gegenzug verzichte ich auf den Versorgungsausgleich gegenüber meinen Mann (das ist nicht sooo wenig an Rentenpunkten, die ich bekommen würde)
Das heißt, ich könnte im Alter mietfrei und schuldenfrei leben und er hätte eine gute Rente um auch gut leben zu können.
Es gibt noch eine kleine Altersvorsorge von mir, die würde ich auch meinem Mann überschreiben.
Sämtliche Verträge (Riester, Lebensversicherungen etc) behält jeder von uns das seine)
Sonst gibt es kein weiteres Vermögen und das Girokonto würden wir uns teilen, was am Schluss nach der Scheidung halt noch übrig ist.
Meine Frage:
Mein Verzicht auf den Versorgungsausgleich muss natürlich vor Gericht verhandelt werden mit einem Anwalt. (ich weiß dass auch mein Mann für diesen "Akt" einen eigenen AW braucht).
Was sind die Anwalts-/Gerichtskosten?
Wir haben noch keinen Anwalt und überlegen, was wir überhaupt alles zum Verhandeln einbringen müssten.
Da er komplett auf das Haus mit Grund verzichtet (kein Zugewinn muss verhandelt werden), müssen wir das dann überhaupt als "Gegenstandswert" angeben bzw. muss dafür der Anwalt gezahlt werden? Wie verhält es sich vor Gericht
Würde eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihm und mir reichen, dass er auf den Zugewinn verzichtet, oder muss das ein Anwalt oder Notar beurkunden?
Vielen lieben Dank für eine (oder mehrere) Antworten