Hallo,
gibt es hier Erfahrungswerte für Freiberufler, evtl. sogar BGH-Urteile? Bei Selbstständigen zählen ja immer die Jahresschnitte des vergangenen Jahre, aber wenn die Auftragslage einfach nicht mehr in dem Maße der Vergangenheit da ist (unverschuldet), ist es wirklich gerecht, dass man sich reell verschulden muss, um die errechneten Unterhalte weiterzahlen zu können?
Lieben Dank in die Runde