Frage bzw. Einschätzung für nachehelichen Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir eure Einschätzung geben bzw. Tips wie vorzugehen.


    Randdaten:

    > Ich 40j mit Netto 3700€

    > Sie 41j mit Netto ca. 1600€ Teilzeit

    > Mädchen 7j in der Schule (Ganztagsbetreuung ist in der Schule möglich

    > Prinzip einer einvernehmlichen Scheidung, sodass bis jetzt alles 'gesittet' abgelaufen ist.

    > Ich habe mich nur einmal rechtlich beraten lassen um zu verstehen wie der Prozess abläuft

    > TU 450€ und KU 710€ (untereinander geklärt)

    > Keine Kredite, keine Immobilie und nennenswertes Vermögen


    Folgende aktuelle Situation:

    - Trennungsjahr Mitte März ist durch

    - TU und KU wird immer überwiesen

    - Termin demnächst bei meiner Anwältin, wie die nächsten Schritte aussehen

    - Kommunikation und Umgang eher schwierig und auf Distanz


    Meine Fragezeichen:

    1. muss ich nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt zahlen. Und falls ja, für welchen Zeitraum ca.?

    2. Ist es sinnvoll jetzt den Antrag zu stellen oder noch ein bisschen warten, bis evtl ihr Arbeitgeber die Stunden erhöht. Aktuell wegen wirtschaftlichen Lage eher schwierig.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zu deinen Fragen. Ich möchte hier nicht die genannten Beträge überprüfen; das kann die Anwältin tun; die bekommt ja von dir auch die Zusatzinfos, die für eine korrekte Berechnung erforderlich sind.


    Zum Ehegatten- bzw. Exenunterhalt. Hier sind zwei Alternativen zu unterscheiden. Einmal der Betreuungsunterhalt, und dann gibt es noch den Unterhalt, der letztlich den Ehestandart noch eine gewisse Zeit aufrecht erhalten soll.


    Betreuungsunterhalt ist schwer abzuschätzen. Normalerweise sind die Horte nicht direkt neben dem Arbeitsplatz; da muss man genau schauen, was denn da überhaupt möglich ist. Beispiel: Mutter arbeitet etwa 30 Min. Wegstrecke vom Hort entfernt; Hort öffnet um 7.00 Uhr (was schon sehr zeitig ist), Mutter muss auch um 7.00 Uhr anfangen mit der Arbeit. Also, da muss man individuell sehr genau schauen.


    Dann zur zweiten Form des Unterhalts. Hier kommt es auf die Dauer der Ehe an; darauf, welchen Standard man in der Ehe hatte. Es kann also durchaus sein, dass zwar der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht mehr besteht, der andere Anspruchsgrund aber noch (befristet) da ist. Auch auf diese Problematik die Anwältin bitte ansprechen.


    TK

  • Hallo,


    zunächst Danke für die Antwort. Und ja, mittlerweile habe ich auch gemerkt, dass bei solchen Themen viel Interpretation/Spielraum vorhanden ist.


    Bzgl. Entfernung:

    Ihre Wohnung, Schule und Arbeit alles fußläufig 3 Minuten.

    Man sieht regelrecht aus dem Fenster die Schule und Arbeit.


    Ja ich werde diese Fragen stellen.


    Es ist halt bitter. Ich habe von Mini Jobs mir diesen Traumberuf mit Ehrgeiz, Motivation und Verzicht hart erarbeitet. Und jetzt all die Wünsche und Träume verpuffen. Und mir ins Gesicht gesagt wird "du kannst eine kleine Wohnung nehmen (wohne jetzt schon wieder zurück im Brennpunktviertel) und Straßenbahn nutzen.

    Aber klar, so kann ich nicht vom Richter argumentieren

  • edy

    Hat den Titel des Themas von „Frage bzw. Einschätzung für nachtehelichen Unterhalt“ zu „Frage bzw. Einschätzung für nachehelichen Unterhalt“ geändert.
  • Du siehst im Augenblick das Problem zu drückend. Es ist doch sehr überschaubar. Du leidest an einer fehlgeschlagenen Lebensplanung. Das ist hart und das muss man verkraften. Gib dir diese Zeit. Und, schau mal. Keiner von euch fällt jetzt in wirtschaftliche Not. Die Zahlungen für die Ex werden zeitlich sehr begrenzt sein.


    Nur, dir muss eines klar sein. Wenn man eine gut funktionierende wirtschaftliche Einheit in zwei aufgeteilt werden muss, dann ist das bei Normalverdienern mit Einschränkungen verbunden. Und bitte nicht vergessen, du hast über Jahre steuerlich ja auch von der Ehe profitiert. Für deine Frau ist es wesentlich einschneidender. Also, bring das alles jetzt vernünftig über die Bühne. Wichtig ist, dass jetzt sauber gerechnet wird, und dann kommt auch Ruhe in dein Leben.


    TK

  • Ja ich gebe dir Recht. Emotionale Gedanken muss man an die "Seite" stellen und es sitzen alle im gleichen Boot mit all den Nachteilen.


    Aufhorchen lässt mich dein Nebensatz

    "Die Zahlungen für die Ex werden zeitlich sehr begrenzt sein".

    Kannst du das etwas faktischer beschreiben.

    Mir interessiert (auch wenn es heißt jede Scheidung wird individuell als Einzelfall betrachtet) einfach eine Prognose aus Sicht der Ex, wie ihre Erfolgschancen für nache. Unterhalt stehen.


    Meine zweite (im Hinterkopf strategischer Natur) Überlegung.


    Trennung mit den verbundenen Kosten auf +1 Jahr auszuweiten, d.h. in Summe 2 Jahre+ x Monate bis zur Scheidung. Sie aber überzeugen (da bin ich auf ihr Gemüt angewiesen) nach Scheidung nur noch den verpflichtenden KU nach Tabelle (ohne Kindergeld) zu zahlen.


    Hintergrund dieses vielleicht exotischem Vorgehen.

    - etwas an die Kante legen zu können für Scheidungskosten

    - psychologisch/symbolisch ich werde mit dem Hammerschlag in Ruhe gelassen. So eine Art Reset-Knopf

  • Hi,


    ich würde schon unter dem Gesichtspunkt des Versorgungsausgleichs das Scheidungsverfahren so schnell wie möglich anhängig machen. Denn die Kosten werden nicht geringer, sondern höher. Prognosen gebe ich grundsätzlich nicht. Das wäre ohne genaue Kenntnis aller Fakten unseriös. Aber Deine Anwältin wird sich ja nicht nur mit den Fakten befassen, sondern kennt auch das Gericht.


    Eventuell wäre was den Ehegattenunterhalt angeht auch einen Einmalzahlung eine Alternative. Angebotenes Bargeld macht nach meiner Erfahrung unglaublich geldgierig und kann auch ein ansonsten zermürbendes Gerichtsverfahren doch sehr verkürzen.


    TK

  • Hallo zusammen,


    noch eine Verständnisfrage.


    Ausgangslage/IST-situation:

    -Schule bittet bis 15 Uhr eine Betreuung

    -Tochter ist 7 Jahre alt

    - Ex arbeitet von 8 bis ca 12~13 Uhr


    Sie hat beim Arbeitgeber um mehr Stunden gefragt um entsprechend den Gehalt aufzustocken.

    Der Arbeitgeber kann das aber aktuell aufgrund wirtschaftlicher Lage nicht, aber das Begehren wird aufgenommen.


    Frage:

    Wird dieser Faktor berücksichtigt, d.h. >> zeitlich könnte die Person Arbeitszeit erhöhen, aber Arbeitgeber ist nicht in der Lage. Oder ist es vom Arbeitgeber unabhängig und dann wird so eine Art fiktives Einkommen dazu gezählt, d.h. Konjunktiv gedacht.

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass die Ehe mindestens 7 Jahre gedauert hat? Also wir haben es mit keiner ganz kurzen Ehe zu tun. Da kann dann der Anspruch auf Unterhalt wegen Halten des Lebensstandarts durchaus noch etwas länger zu leisten sein. Und sie hat ja abgesehen davon durchaus vernünftige Gründe. Die Nähe von Arbeitsplatz und Schule/Kinderbetreuungsstelle spielt dann durchaus eine Rolle. Wie schon geschrieben - wir sprechen ja von einem recht überschaubaren Zeitraum. Für das Anrechnen eines fiktiven Gehalts sehe ich im Augenblick keinen Raum.


    TK