Hallo,
ich habe eine recht einfache Frage, finde aber keine Antwort:
Ich habe 4 minderjährige Kinder von 3 Frauen.
Meine beiden ältesten wohnen im Wechselmodell bei mir.
Mein drittes Kind wohnt bei der Mama, ich zahle Unterhalt.
Mein viertes Kind wohnt bei mir und seiner Mutter zusammen.
Die Mutter meines dritten Kindes verlang mehr Unterhalt. Ich frage mich wie all meine Kinder zu bewerten sind. Werden in der Düsseldorfer Tabelle all meine Kinder als unterhaltspflichtig angesehen, egal ob ich wirklich Unterhalt zahle oder nicht? Oder müsste ich diesen Wert halbieren wenn sie hälftig oder ganz bei mir wohnen?
Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt. Danke!
Unterhalt für 4 Kinder in verschiedenen Situationen
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Hallo Herbert,
Alle Kinder haben einen Bedarf, egal ob sie bei dir wohnen oder nicht.(es werden also alle nach Alterseinstufung berücksichtigt)
Die Tabelle geht von 2 Kindern aus, bei mehr Kindern kommt eine Herabstung in Betracht.
Du bist bis zu deinem Selbbehalt zahlungspflichtig.
edy
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Hallo Edy und Danke für die schnelle Antwort.
Theoretisch sind aber doch jeweils die anderen Elternteile auch unterhaltspflichtig, die die Kinder ja auch teilweise bei mir leben.
Wird das nicht gegen gerechnet? -
Hallo Herbert,
hier ein Zitat aus dem Netz:
ZitatBeim Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind. Jeder leistet deshalb den Unterhalt zu 50 % durch Betreuung und ist zu 50 % in Abhängigkeit von seinem eigenen Einkommen barunterhaltspflichtig.( Selbstbehalte beachten).
edy
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Die hälftige Berücksichtigung von Kindern im Wechselmodell oder gemeinsamen Haushalt ist eine häufige und praktische Herangehensweise und hat zuletzt auch Einzug in die Rechtsprechung gefunden, vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.2.2024 – 9 UF 40/21.
Hat die Partnerin kein Einkommen, kann man dies aber darlegen und auch weiterhin die volle Berücksichtigung beanspruchen.
Relevant ist die Frage aber eher nur im Mangelfall. Wenn man genügend Einkommen hat, spielt das doch real keine große Rolle.