Hallo zusammen,
es ist ein wenig komplexer und ich versuche präzise zu beschreiben, ohne dass hier Daten offen gelegt damit "außenstehende" ein Bezug finden.
Also Kindsvater bezieht Arbeitslosengeld, es läuft seit jeher eine Pfändung auf sein Lohn bzw. nun Arbeitslosengeld. Seit er Arbeitslos ist, wurde nichts gepfändet, nun haben wir nach etlichen Monaten die Info von unserem Beistand (Jugendamt) erhalten, dass sie ein Ablehnungsbescheid erhalten haben und nichts gepfändet werden kann, da sein Arbeitslosengeld im vollen Umfang für sein Lebensunterhalt benötigt wird.
Dies kann aber nicht sein und auch unser Anwalt war sehr stutzig. Er hat Netto zuvor so viel verdient, um weit über dem Bereich zu sein so dass man auch bei Arbeitslosengeld Unterhalt pfänden kann.
Wie kann das sein? Welche Tricks gibt es da dass die Bundesargentur f. Arbeit so ein Bescheid dem Jugendamt zusendet? Welche Möglichkeiten haben wir zur Überprüfung?
Leider haben wir das Problem, dass unser Beistand äußerst langsam und träge arbeitet. Wenn wir über den Sachbearbeiter wieder Infos einholen möchten, werden wieder etliche Wochen verstreichen.
Das Ganze zieht sich nun seit Jahren so hin
Danke für eure Hilfe und Grüße