Pfändung wegen Kindsunterhalt bei Bezug vom Arbeitslosengeld

  • Hallo zusammen,


    es ist ein wenig komplexer und ich versuche präzise zu beschreiben, ohne dass hier Daten offen gelegt damit "außenstehende" ein Bezug finden.


    Also Kindsvater bezieht Arbeitslosengeld, es läuft seit jeher eine Pfändung auf sein Lohn bzw. nun Arbeitslosengeld. Seit er Arbeitslos ist, wurde nichts gepfändet, nun haben wir nach etlichen Monaten die Info von unserem Beistand (Jugendamt) erhalten, dass sie ein Ablehnungsbescheid erhalten haben und nichts gepfändet werden kann, da sein Arbeitslosengeld im vollen Umfang für sein Lebensunterhalt benötigt wird.

    Dies kann aber nicht sein und auch unser Anwalt war sehr stutzig. Er hat Netto zuvor so viel verdient, um weit über dem Bereich zu sein so dass man auch bei Arbeitslosengeld Unterhalt pfänden kann.

    Wie kann das sein? Welche Tricks gibt es da dass die Bundesargentur f. Arbeit so ein Bescheid dem Jugendamt zusendet? Welche Möglichkeiten haben wir zur Überprüfung?

    Leider haben wir das Problem, dass unser Beistand äußerst langsam und träge arbeitet. Wenn wir über den Sachbearbeiter wieder Infos einholen möchten, werden wieder etliche Wochen verstreichen.

    Das Ganze zieht sich nun seit Jahren so hin :-(


    Danke für eure Hilfe und Grüße

  • Hi,


    Ihr habt doch offensichtlich einen Anwalt. Warum fragt ihr den nicht? Trotzdem, aus purer Boshaftigkeit wird die Arbeitsagentur keine falschen Auskünfte erteilen. Wie es zu den unpfändbaren Bezügen kommt, das kann ich nicht abschätzen. Einmal kann das Gehalt wesentlich geringer gewesen sein, als von dir vermutet. Nach meiner Erfahrung klafft nichts so sehr wie die Vorstellung des Berechtigten vom Verdienst sowie der tatsächliche Verdienst auseinander. Der Ex kann gewisse Zulagen bekommen haben, die nicht Berechnungsbestandteil des ALG sind. Beim Ex können Lebensumstände vorliegen, die den Pfändungsfreibetrag erhöhen.


    Das wäre so das, was mir als Erstes einfällt.


    TK

  • Hallo ,

    Er hat Netto zuvor so viel verdient, um weit über dem Bereich zu sein so dass man auch bei Arbeitslosengeld Unterhalt pfänden kann.


    vielleicht wurde zwischenzeitlich die Steuerklasse geändert?


    edy

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  • Die Agentur für Arbeit kann eine Pfändung nicht mit einem Bescheid versehen. Bei einer Pfändung gibt es einen Gerichtsbeschluss mit einem Freibetrag und der ist zwingend umzusetzen.


    Viel wahrscheinlicher hat der Beistand eine Abzweigung beantragt. Und diese wurde nun per Bescheid abgelehnt. Das wäre verfahrensrechtlich sauber.


    Um die Richtigkeit prüfen zu können, würde man eine Kopie des Ablehnungsbescheides der Agentur für Arbeit benötigen. Die Fehlerquote dürfte hier extrem hoch sein, da die Agentur für Arbeit einfach nicht oft mit Unterhaltssachen zu tun hat. Gegen einen solchen Bescheid kann man Rechtsmittel einlegen.


    Viel einfacher wäre es, der gescheiterten Abtretung gleich noch die Pfändung hinterzuschießen. Darüber entscheidet nämlich das Gericht und nicht die Agentur.