Hallo.
Ich (Vater - Kindesunterhaltpflichtig) bezahle seit der Trennung von meiner Exfrau seit ca. 5 Jahres den bisher vereinbarten KIndesunterhaltbetrag (wurde per Scheidungsfolgevereinbarung festgelegt). Nun hat mich mein Exfrau vor 4 Monaten informiert, dass Sie den zu zahlenden Kindesunterhaltbeitrag zum 1. Februar 2025 erhöhen möchte (ist lt. Düsseldorfer Tabelle aus meiner Sicht auch berechtigt). Sie hat die entsprechenden Daten (Gehaltsabrechnungen, ect.) von mir angefordert und umgehend auch bekommen um den Betrag zu ermitteln. Bis heute hat Sie mir aber dann keinen konkreten Betrag genannt oder mir einen Vorschlag dazu gemacht.
Meine Frage: Hat Sie das Recht den geplanten erhöhten Betrag nachträglich (also den Differenzbetrag rückwirkend zum 01.02.2025 von mir einzufordern? Oder muss ich den erhöhten (und dann auch von mir bestätigten) Kindesunterhaltbetrag erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe und konkreten Einforderung zahlen?
Vielen Dank und viele Grüße
BB73