Verweigerung der Umgangsvereinbarung

  • Guten Tag,


    meine Ex Partnerin verweigert mir, dass ich meine Tochter über 2 Tage betreue.

    Wir hatten eine klare Vereinbarung mit Hilfe eines Mediators.

    Nun sagt Sie " Ich muss mich dem nicht fügen" "Alle Vereinbarungen sind ab sofort nichtig"

    Die Vereinbarung war 2 Wochenenden von Fr auf Sa und ein Wochenende von Fr bis So im Monat.

    Auf einmal hat Sie "ganz große Bedenken" ob ich in der Lage sei meine Tochter über 2 Tage zu betreuen.

    Völlig herbeigezogene und merkwürdige Begründungen, es ist nie etwas negatives von meiner Seite aus vorgefallen,

    mein Umgang zu meiner Tochter verlief immer wunderbar.

    Meine Tochter hat auch ein sehr liebevolles Verhältnis zu Ihrer Oma (meine Mutter) dies würd von der Mutter momentan komplett

    ignoriert und nicht weiter gepflegt.


    Wir haben geteiltes Sorgerecht und waren nicht verheiratet. Kind 3 Jahre alt.


    Was sind eure Tipps zur Vorgehensweise ?


    Direkt zum Anwalt und Familiengericht ?


    Das wird ein teurer Spaß, den ich gerne vermeiden würde, jedoch merke ich dass meine Ex absolut nicht

    Kompromissbereit ist, nichts dafür tut dass sich unsere Kommunikation bessert und meine Tochter von mir

    und meiner Familie immer mehr rausziehen möchte.


    Über Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.

  • Bronski

    Hat den Titel des Themas von „Verweigerung der Vereinbarung“ zu „Verweigerung der Umgangsvereinbarung“ geändert.
  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zu Deiner Frage. Faustregel: wenn man sich nicht einigen kann, dass hilft nur das Gericht. Es ist ganz wichtig für das Kind, sich an feste Regeln zu gewöhnen. Die "Oma-Problematik" klammern wir erst einmal aus. Das Kind kann die Oma sehen, wenn es bei dir ist. Ihr habt das getan, was m.E. vernünftig ist, es über eine Moderation versucht. Der Versuch ist gescheitert. So, jetzt ist das Gericht gefragt. Ganz wichtig: es geht nicht nur um die Festlegung des Umgangs, sondern auch um eine Regelung für die Fälle, an denen es mal nicht klappt. Und auch Ferien nicht vergessen, auch Geburtstage u.s.w.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Danke für deine Antwort, meine nächste Frage wäre, ob ich diesen Weg vor das Gericht auch ohne Anwalt gehen kann um mich finanziell einfach nicht so stark zu belasten ?! Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Familienrecht und er meinte wenn es gut läuft unter 10.000€, wenn es schlecht läuft bis zu 20.000€.

  • Hi,


    wie kommt der Anwalt nur auf diese Beträge? Oder meinte er möglicherweise die Gegenstandswerte? Oder wollte er dich los werden? Ausgehend von einem Gegenstandswert von 3000 € dürften für Gerichtskosten und Anwaltskosten so um die 1000 € entstehen; wenn es zu einem Vergleich kommt, wird es teurer (aber auch überschaubar). Dazu kämen evtl. noch Nebenkosten, wie etwa ein Sachverständigengutachten. Und mit dem Anwalt kann man eine Gebührenvereinbarung treffen, die über die gesetzl. Gebühren hinaus geht. Das alles kann dir aber ein Anwalt vorab errechnen. Ich würde bei so verhärteten Fronten wie hier immer zu einem Anwalt raten, obwohl kein Anwaltszwang besteht.


    TK

  • Es besteht keine Anwaltspflicht und ein Anwalt für das Verfahren kostet ca. 1000 Euro, wie bereits geschrieben.


    Die Gerichtsgebühr für ein Umgangsverfahren beträgt aktuell genau 70 Euro.


    Richtig teuer wird es oft, wenn das Gericht die Hinzuziehung weiterer Personen wie z.B. einem Verfahrensbeistand oder einem Gutachter für notwendig hält. Die Gutachterkosten können theoretisch auch fünfstellig sein. Die Einschätzung des Anwalts war deshalb zutreffend, wobei er etwas genauer hätte erklären können, worin das eigentliche Kostenrisiko in diesen Verfahren liegt und dass ein Gutachten . Die Kosten tragen in der Regel beide Eltern zur Hälfte.

  • Ja, so hat mir das der Anwalt auch juristisch sehr schnell runtergebrochen erklärt.


    Okay also gibt es eigentlich nur den Weg über Anwalt und Gericht wenn es nicht möglich ist dies menschlich mit der Kindsmutter zu regeln, so dass sie sich auch dran hält und nicht immer eigene Regeln aufstellt.


    Das mit der Gebührenaufstellung werde ich nochmal ansprechen bei meinem Anwalt.


    Mein Erstgespräch kostet mich jetzt schon 220€, das waren 25 Minuten.
    Wird dann verrechnet.


    Gibt es denn zwischen Anwälten große Preisspannen ? Dürfte doch eigentlich nicht sein oder ? Ich habe null Erfahrung.


    Danke für eure Antworten.

  • Es ist sicherlich zu empfehlen, vor einem Gerichtsverfahren nochmal das Jugendamt einzuschalten. Diese werden sowieso an einem eventuellen Verfahren beteiligt und können vielleicht kostenlos eine Lösung herbeiführen.


    Anwälte rechnen nach Gesetz (RVG) ab.


    Anwälte dürfen aber auch Honorarvereinbarungen mit ihren Mandanten abschließen, die regelmäßig weit über den gesetzlichen Kosten liegen.

  • Hi,


    ja, es gibt Preisspannen. Grundsätzlich gilt: wir haben Vertragsfreiheit, man kann also alles vereinbaren, was nicht sittenwidrig ist. Wenn man nichts vereinbart, greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Problem bei Rechtsstreitigkeiten ist, dass auch bei einem geringen Gegenstandswert unheimlich viel Arbeit entstehen kann und bei einem hohen Gegenstandswert sehr wenig zu tun ist. Und das in den gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt wird. Das Argument ist halt, der Anwalt lebe eben von der Mischkalkulation. Nur, das ist Mandanten evtl. schwer rüber zu bringen.


    Nur, die 10.000-20.000 €, sorry, die erschließen sich mir wirklich nicht.


    TK

  • Terra Nullius


    Ich habe mehrfach Kontakt zu dem zuständigen Jugendamt aufgenommen und die Sachlage erklärt, darauf hieß es immer dass wir schon bei der richtigen, zuständigen Stellen seien, da diese auch mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.

    Dort hatten wir bereits 2 gemeinsame Gesprächstermine und die Aufstellung der Umgangsvereinbarung.


    Aber mich hat es auch etwas gewundert dass das Jugendamt so etwas einfach abgibt an eine andere Stelle und sonst nix anbietet.


    timekeeper


    macht es eventuell Sinn einfach nochmal zu einem anderen Anwalt zu gehen wenn man nach dem Erstgespräch auch irgendwie kein gutes Gefühl hatte? Klar sind die Kosten dann dafür über Bord aber man sollte sich schon wohl fühlen bei seinem Anwalt oder ?


    Danke euch !

  • Hi,


    zunächst zu der persönlichen Anfrage an mich. Wenn du dich bei dem Anwalt nicht wohl fühlst, dann würde ich mir einen anderen suchen. Und vorher die Honorarsituation klären. Wie man den richtigen Anwalt findet, da hatte ich weiter unten im "Vermischten" schon mal was geschrieben. Lies da mal nach.


    Nun zu deiner ersten Frage. Viele Jugendämter machen diese Beratungen ja gar nicht mehr selbst. Sondern geben sie an externe gemeinnützige Vereine ab. Also, es könnte sein, wenn Du zum JA gehst, dass du genau an die Stelle weitergeleitest würdest, bei der ihr schon gewesen seid. Aber abgesehen davon: ihr hattet doch die Möglichkeiten ausgeschöpft, die sinnvoll sind. Warum noch jemand, und noch jemand ....... die Kindsmutter will nicht, einerlei, wie viele noch beraten. Das ist Zeit- und Energieverschwendung. Und, bitte nicht vergessen. Das Kind ist noch recht klein. Da ist es sinnvoll, schnell eine Lösung zu finden, damit da kein Entfremdungsprozess statt findet.


    TK

  • Wenn du bereits Kontakt mit dem Jugendamt hattest und an den freien Träger verwiesen wurdest (was okay ist), dann steht dir diese Vermittlungsoption wohl leider nicht mehr zur Verfügung.


    Die oben geschilderte Auskunft des Anwaltes war korrekt. Ein anderer Anwalt kann da auch nichts anderes erzählen. Ich halte es grundsätzlich für besser wenn Anwälte von vornherein das volle Prozessrisiko benennen. Dann gibt es hinterher keine großen Augen.


    Ob dieses Risiko am Ende real eintritt, weiß vorher keiner. Ist kein Gutachten erforderlich, dann ist die Angelegenheit günstig und unproblematisch. Wird aber ein Gutachten eingeholt, muss man mit höheren Kosten rechnen. Man muss auf solche Kosten aber vorher hingewiesen werden, um die Möglichkeit zu bekommen sein Verfahren ggf. wieder zu beenden und hierauf zu verzichten. Außerdem würde man einen Vorschuss zahlen müssen. Das Risiko, dass einem sowas am Ende einfach in völliger Unkenntnis in Rechnung gestellt wird, besteht also nicht. Von daher hätte ich auch keine großen Bedenken vor dem Beginn eines Umgangsverfahrens.

  • Danke für eure Nachrichten, den Gesprächstermin hat die Kindsmutter nun abgesagt da die Kleine krank ist und danach sind die beiden 3 Wochen auf Mutter Kind Kur. Also würde das nächste Gespräch erst in frühestens 4 Wochen stattfinden, aber das ist ja für mich eigentlich auch kein Grund mit dem weiteren Vorgehen per Anwalt zu warten.

    Wieder Gesprächstermin und

    wieder hält sie sich nicht an Vereinbarungen. Ich bin es satt !

    Es wird sich nur wiederholen, deshalb muss ich das jetzt durchsetzen. 💪🏼


  • Gibt es denn irgendeine Chance für finanzielle Hilfe / Rückerstattung o.ä. als Normalverdiener ?


    Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung aber Anwaltskosten im Familienrecht werden ja generell nie übernommen wenn ich das richtig verstanden habe.


    Also jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten muss dann der „Verlierer“ von dem Gerichtsverfahren zahlen ?

    Ich kann mir gut vorstellen dass es zu einem psychologischen Gutachten beider Seiten kommt, wer und wie wird das dann bezahlt ?

    LG

  • Hi,


    wenn es nur um das Umgangsrecht geht, wird doch in den seltensten Fällen ein psychologisches Gutachten eingeholt. Und es gibt auch nicht zwei Gutachten; das Gericht beauftragt einen Gutachter und das wars. Also immer noch finanziell alles überschaubar, wirklich sehr.


    Und TN, bitte mach mich schlau. Wie sollen 20.000 € Gerichtskosten in so einem Verfahren zustande kommen? Ganz ehrlich, ich hätte bei dem Anwalt, der so einen Blödsinn erzählt, auch so meine erheblichen Zweifel.


    Du musst jetzt abwägen, was dir wichtig ist. Kontakt zum Kind oder aber das Einsparen einer sehr geringen 4-stelligen Summe. Da du verdienst, gehe ich nicht davon aus, dass du ein Fall für Verfahrenskostenhilfe bist.


    TK

  • Es gibt dazu jede Menge Rechtsprechung, die man einfach googlen kann....relativ aktuelle Beispiele sind OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 3.8.2022 – 1 WF 37/22 mit Gutachterkosten über 22.988,02 EUR oder OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.8.2018 – 11 WF 900/18 mit Gutachterkosten über 13.358,49 EUR - beides in einem Umgangsverfahren. Es geht dabei nur um die streitige Frage, wann diese Kosten nach § 407a IV ZPO unangemessen hoch sind (wie in diesen beiden Beispielen) und wo man die Grenze der Unangemessenheit zieht (hier bei 8.500 - 9000 EUR).


    Natürlich ist das nicht die Regel. Aber ein Anwalt, der darauf hinweist, hat einen zumindest vollständig aufgeklärt. Und ein Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung muss man ggf. erstmal über mehrere Instanzen kostenpflichtig führen.


    Ein Gutachten wird regelmäßig dann eingeholt, wenn es um eine etwaige Kindeswohlgefährdung geht. Wer damit argumentiert muss damit leben, dass das Gericht darüber Beweis erhebt. Liegt eine solche nicht vor, wird auch nicht behauptet und die Eltern können sich so einigen, braucht das Gericht keinen Beweis erheben (es sei denn es hat eigene Zweifel).

  • Es handelte sich um ganz normale Fälle. Dass der Anwalt dies als Regelfall dargestellt hätte, davon kann ich hier nichts lesen. Dass der Regelfall zwar nicht in diesen beiden Entscheidungen, aber offenkundig abseits deiner Vorstellungskraft oder Erfahrung (?) liegt, kann ich nicht ändern.


    Die reale Spanne ist auch für den Regelfall groß, ein Hinweis darauf immer korrekt und seriös.


    Dem Fragesteller empfehle ich auf die Rechtsberatung zu hören, deswegen aber nicht in Panik zu verfallen.

  • Hi,


    Du, nach etlichen Tausend Fällen, die ich allein in mehreren Jahrzehnten allein mit dieser Problematik bearbeitet habe, dürfte mir Erfahrung nun wirklich nicht fehlen. Es ist einfach nicht seriös, dem Fragesteller gegenüber so zu tun, als seien 10.000-20.000 € die Regel. Und es gibt hier überhaupt keinen Ansatzpunkt dafür, dass bei einer schlichten Umgangsregelung mit Übernachtung ein aufwändiges Gutachten eingeholt werden muss.


    TK

  • Noch in Ergänzung: ich habe mir die erste Entscheidung, die du zitiert hast, angesehen. Das ist ein extrem komplizierter Fall, mit mehreren Kindern, an verschiedenen Gerichten anhängig, dann verbunden in ein Verfahren, da wurden also mehrere Gutachten quasi in einem Gutachten zusammen geführt. Und es mussten etliche Involvierte in diese seit Jahren geführte erbitterte Streitigkeiten mit begutachtet werden. Das ist natürlich eine ganz andere Preisklasse.


    Dafür gibt es hier jedoch keinen Anhaltspunkt. Nicht mal im Ansatz.


    TK