Wird bei Versorgungsausgleich Verdienstausfall berechnet?

  • Guten Morgen,


    ich bin neu hier, stehe kurz vor Einreichung der Scheidung und habe dazu einige Fragen. Habe mit großem Interesse die bestehenden Themen durchgeschaut. Zu einer bestimmten Frage habe ich jedoch nichts gefunden und möchte sie deshalb hier stellen:


    Kurzer Sachstandsbericht: Ich habe wegen der Eheschließung und Familiengründung mit einem Landwirt meine Promotion abgebrochen. Statt in das Berufsleben zu starten habe ich also Kinder erzogen (insgesamt drei). Ich weiß, dass ich für diese Zeit Anspruch auf die halbe Rente meines Mannes habe. Allerdings hätte ich als Akademikerin deutlich mehr verdient, als mein Mann, der neben der Landwirtschaft noch Angestellter ist. Dieser hat dafür ein nicht unbeträchtliches Vermögen (Grund und Geld) in die Ehe mitgebracht.


    Wenn es jetzt im Scheidungsverfahren um den Zugewinn- und Versorgungsausgleich geht, stellt sich mir die Frage, ob ich meinen Verdienstausfall ebenso mit in die Rechnung einbringen kann, wie er sein Anfangsvermögen. Weiß da jemand Bescheid?


    Ich danke Euch schonmal,


    viele Grüße

    BellisC

  • Hallo BellisC,


    Beim Versorgungsausgleich ist da nicht zu machen ( du profitierst von den Rentenpunkten).


    Möglich wäre ein "Gewinn" bei der Zugewinnberechnung.


    Möglich ist auch, dass du als Ausgleich einen nachehelichen Unterhalt erhälst.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort. Mir wird gerade klar, dass das alles ziemlich komplex wird. Mein Mann hätte gerne eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem (seinem) Anwalt. Aber ich glaube, da wäre ich schlecht beraten. Ich warte jetzt mal, ob bzw. wann er den Scheidungsantrag einreicht und welche Zahlen dann auf dem Tisch liegen...


    Tolles Forum übrigens, mein Kompliment und Dank an Euch!


    Viele Grüße

    BellisC

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zur Sache.


    1. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Da würde der Anwalt sich strafbar machen, das muss nämlich zu Interessenkollision/Parteiverrat führen. Ob du im Scheidungsverfahren einen eigenen Anwalt benötigst, kann ich nicht abschätzen. Aber es sollte auf jeden Fall zur Vorbereitung ein eigener Anwalt konsultiert werden. Zu wissen, wo man steht, ist doch ganz wichtig. Das schließt ja eine einvernehmliche Scheidung nicht aus.


    2. Man wird nicht Akademiker durch eine Promotion. Mit ganz wenigen Ausnahmen ist die Promotion eher eine Kür, die nach der Pflicht, nämlich einem Staatsexamen kommt. Oder ersetzt die Promotion in deinem Fach das Examen? Ist seit dem Bologna-Prozess ja die absolute Ausnahme. Und der höhere Verdienst eines Akademikers ..... woher kommt diese Erkenntnis?


    3. Versorgungsausgleich, das ist ein streng formalisiertes Verfahren. Da wird geteilt, was tatsächlich in der Rentenversicherung eingezahlt wurde; Rentenansprüche erwirbt man nicht durch einen fiktiven Lohn, von dem niemand weiß, ob das klappt.


    4. Zugewinnausgleich ist auch vergleichbar formalisiert. Es wird geschaut, was am Tag der Eheschließung da war und was am Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung. Diese Differenz ist auszugleichen, einschließlich von Wertsteigerungen bei der Immobilie.


    5. Für die Kinder ist Unterhalt zu zahlen von dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Ob noch Betreuungsunterhalt für das Elternteil zu zahlen ist, bei dem die Kinder leben, ist eine Einzelfallentscheidung; ebenso, ob aus anderen Gründen befristet Unterhalt zu zahlen ist, etwa um den Lebensstandart in der Umstellungsphase zu halten oder aber eine Ausbildung zu beenden.


    So, ich hoffe, du siehst jetzt für den Einstieg in die Problematik etwas klarer. Du kannst gerne weiter nachfragen. Uns ist wichtig, dass unsere Frager das System verstehen, das erleichtert Vieles.


    TK

  • Danke, timekeeper, für Deine Antwort.


    Dass man nicht durch Promotion zum Akademier wird, ist mir bewusst. Zur Akademikerin wurde ich durch meine Diplomarbeit. Aber das war ja auch nicht Inhalt meiner Frage. Ich habe das nur erwähnt, um darzustellen, dass ich durch die Familiengründung darauf verzichtet habe, ins Berufsleben einzusteigen.

    Eine Frage zu einem "gemeinsamen Anwalt" habe ich auch nicht gestellt.

    Deine Antworten Nr. 3 und 4 sind hilfreich. Danke dafür.


    Viele Grüße

    BellisC

  • Hi,


    es ging mir um einen allgemeinen Überblick, da ja im ganzen Bereich des Scheidungsverfahren offensichtlich Unsicherheit bestand. Und du hast ja den Nexus zwischen abgebrochener Promotion und fehlender Berufstätigkeit hergestellt. Dieser Nexus besteht nach deiner nunmehrigen Auskunft jedoch nicht. Hätte einer beständen, dann hätte man daran denken können, vielleicht den Noch-Ehemann zu verpflichten, den "nachgeholten" Abschluss zu finanzieren. Deshalb die Frage. War also nicht "off topic."


    Letztlich hast du bisher nichts vorgetragen, was einen zusätzlichen Unterhaltsanspruch durch den Mann begründen würde. Du kannst eine Berufstätigkeit aufnehmen.


    Das schließt Unterhaltszahlungen für dich nicht aus, da gibt es verschiedene Rechtsgründe bzw. Anspruchsgrundlagen. Du kannst gerne nachfragen, wir helfen auch da weiter.


    TK