Wie hoch ist der Elternunterhalt in der Realität?

  • Meine Eltern kommen nun in langsam in das Alter, dass sie überlegen, in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen. Mir stellt sich nun die Frage, was auf uns zukommt. Ich bin gerade dabei, mit einem Fachanwalt einen Termin zu vereinbaren. Liest man sich so durch das Internet, wird einem schwindelig. Da gibt es Unterschiede je nach Bundesland und diverse andere Dinge, die zu berücksichtigen sind. Ich wohne in Niedersachsen, meine Eltern in NRW.

    Wir haben Geld fürs Alter angespart und ich komme mit meinem Gehalt vermutlich knapp über 100.000 €. Ein Onlinerechner gab schonmal vor, dass es wohl bi zu 1700,- € sein könnten, die ich zahlen müsste. Der fragte aber gar nicht nach vorhandenen Werten, sondern nur nach dem Gehalt. Letztlich zahlen ja meine Eltern vermutlich schonmal einen gewissen Teil Ihrer Rente, dann die Pflegekasse und evtl. noch andere Stellen? :/

    Habt ihr Erfahrungen, was dort dann am Ende evtl. noch durch Kinder zu zahlen ist?

    Nun stellt sich mir die Frage, über welchen Zeitraum das Gehalt berechnet wird. Die letzten 12 Monate oder die letzten 36 Monate oder welche Zeitspanne?

    Für uns eine unschöne Situation. Meine Frau ist schwerbehindert und kann nicht arbeiten, wird also auch nahezu keine Rente bekommen. Das, was wir angespart haben, könnte nun ggf. weg sein. Da machen wir uns natürlich Sorgen. Könnt ihr mit Euren Erfahrungen antworten? Es würde mich sehr freuen.

  • Hallo M.E., willkommen hier im Forum.


    Deine Fragen kann man nicht präzise beantworten, es gibt nur wenige, die hier über die konkreten Zahlungen berichten.

    Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und daher, würde ich abwarten, bis wirklich eine Forderung eintrifft. Dann kannst du den Fachanwalt

    einschalten, der die Forderung prüft und dich weiter berät/vertritt.


    Das Thema ist sehr komplex, ich möchte dir aber etwas die Angst nehmen.


    1. Deine Eltern stehen zuerst gegenseitig für sich ein. Ihr Einkommen und Vermögen wird also in die Berechnugn einbezogen.

    2. Wenn das nicht reicht, muss man weiter sehen, welche Sozialleistungen beantragt werden können.

    3. Es geht um Elternunterhalt, der ist nachrangig zu deiner Familie zu berechnen. Du bist also für deine Frau unterhaltspflichtig, dann erst für die Eltern.

    4. Die Gesetze ändern sich ständig, auch die Zuschüsse der Pflegekassen, es sollte ein Pflegegrad vorliegen.

    5. Sollte der Fall, "Hilfe zur Pflege" eintreten, müsste das SA ja erstmal Kenntnis von deinem Einkommen erlangen.

    6. Es wird dein Einkommen auch bereinigt werden, schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2, diese Zahl hilft weiter.

    7. Euer Erspartes wird nicht weg sein, es dient auch eurer Altersabsicherung. Hier mal eine Formel dazu: 5% aktuelles Brutto x Berufsjahre X 4% Zinsen


    Sollte es doch zu einer Forderung kommen, gilt es die aktuelle Lebensstandartsicherung zu begründen.


    Gruß frase