Kindesvater berechnet den Unterhalt selbst

  • Guten Abend liebe Menschen.


    Wir leben seit 1,5 Jahren getrennt. Ich bin mit meinen beiden minderjährigen Kindern in dem Haus geblieben. ( Er hat das Haus von seinen Eltern geerbt und muss seinem Bruder 1000€ monatlich seine Anteile auszahlen. )

    Wir haben noch ein Haus, in dem lebt er jetzt. Das Haus ist schon ausbezahlt und wird teilweise vermietet. Mieteinnahmen ca.800€

    Er verdient 2800€ netto, ich 1600€ netto. Kindesunterhalt hat er bis vor kurzem 466€ für beide bezahlt, mit der Begründung dass ich mietfrei in seinem Elternhaus wohne würde.


    Jetzt habe ich die Steuerklasse ändern lassen.
    er bekommt 400€ weniger, ich bekomme dafür dementsprechend mehr. Jetzt überweist er nur noch 169€ im Monat für beide.

    Ich war mit seiner Begründung lange Zeit einverstanden, aber jetzt zahlt er fast nichts mehr.

    Er zahlt ja schließlich selber auch keine Miete.


    Seine Berechnung lautet jetzt:


    2400€ netto - 1000€ ( für seinen Bruder) 1400€

    Er müsste eigentlich gar nichts bezahlen, weil ich Wohnvorteil hätte und das Auto, für das er bezahlt hat fahren würde.

    Lange Zeit habe ich gehofft, dass er zurück zu uns kommt , deswegen habe ich mir keine Mühe gemacht anwaltlich berechnen zu lassen. Jetzt will er zurückkommen, aber ich will das nicht mehr, ohne ihn ist das Leben für mich viel entspannter. Aber wie weiter machen ?

  • Hallo Maja,


    Zunächst sollte man "getrennt" berechnen. Priorität hat der Kindesunterhalt. Danach kommt alles weitere.


    Nach einer "Einzelberechnung", kann man verrechnen. Wenn er z.B. 1000 € monatlich an seinen Bruder zahlen muss, dann kann das nicht zu Lasten der Kinder gehen, den er bildet durch die Zahlung an den Bruder "Vermögen" für sich.


    Die Sache ist etwas komplexer, du hast bestimmt noch einige Fregen ? (gerne, her damit )


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Vielen Dank Edy, ich frage mich, ob das so ist wie er denkt, dass ich an ihm sozusagen Miete Zahlen muss, weil das Haus in dem ich mit den Kindern wohne sein Haus ist.

    Das andere Haus gehört auch ihm, er hat es von seinem Onkel abgekauft und im Grundbuch steht auch er alleine, ausbezahlt hat er auch alleine.
    wir sind seit zwanzig Jahren verheiratet und haben zwei Kinder (12u.7)

    Auch wenn die Häuser ihm gehören, zahlt er ja selber auch keine Miete. Ich bekomme keinen Unterhalt von ihm, er zahlt nur 169,69€ an beide Kinder. Ich weiß nicht wie er auf die Krumme Summe gekommen ist.

    Im Streit verlangt er von mir hier auszuziehen, sonst wird er den Schlüssel tauschen usw.

    Für eine angemessene wohnung für uns drei würde ich hier min. 1000€ an Miete bezahlen müssen, wie wird es dann mit der Berechnung aussehen ?

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.


    Nun zur Sache: letztlich müsstest du deinem Noch-Ehemann eine Nutzungsentschädigung für das Haus zahlen. Die dann natürlich wieder als Rechenfaktor in sein Einkommen eingehen würde. Zu seinem Einkommen zählen dann noch die Mieteinnahmen aus eurem gemeinsamen Haus oder teilt ihr euch diesen Betrag auf? Und evtl. käme für ihn noch ein Wohnvorteil dazu. So, dieses Paket müsste erst einmal erfasst werden, um dann sauber zu rechnen. Wie man dann Unterhaltsansprüche der Kinder mit was auch immer verrechnet ist also erst der zweite Schritt.


    TK

  • Hallo Maja,


    es sind auch grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Wie soll die Zukunft für euch aussehen?

    Wenn du die Trennung manifestieren willst, bedeutet das auch einen klaren Schnitt in allen Bereichen.


    Dein Nochehemann wird sich das dann genau überlegen, was das für ihn bedeutet.


    Wenn du dir sicher bist, was du willst, dann suche juristischen Beistand.


    Gruß frase

  • Der Vater schuldet den beiden Kindern den gesetzlichen Mindestunterhalt = 426,50 € und 521,50 €, insgesamt 948 €. Den kann man pauschal einfordern und in der geschilderten Fallkonstellation auch gerichtlich durchsetzen. Eine Berechnung benötigt man dafür nicht. Solange man verheiratet ist, geht das allerdings nicht in Vertretung der Kinder sondern nur im eigenen Namen. Man könnte ersatzweise auch das Jugendamt mit der Vertretung der Kinder beauftragen. Das mietfreie Wohnen der Kinder beeinflusst nicht die Höhe des Kindesunterhalts. Die Eltern sollten diese Frage und auch die Frage nach einer Nutzungsentschädigung im Rahmen des Trennunsgunterhaltes klären.


    Oder die einfache Ersatzoption ohne Kosten und Risiko = Unterhaltsvorschuss = 299 € + 394 € = 693 € (abzüglich der vom Vater bereits geleisteten 169 €). Die Differenz bekommt man ausgezahlt und wird vom Staat beim Vater wieder reingeholt. Ist in Summe weniger aber dafür kostenfrei und risikolos.

  • Hi,


    TN, wir sind uns ja im Prinzip einig. Nur, er hat dann natürlich auch einen Anspruch auf volle Nutzungsentschädigung für das Haus, und wenn er vollen Kindesunterhalt zahlt, ist ja für Trennungsunterhalt nur ganz wenig, wenn überhaupt was übrig. Zumal wir ja auch nicht die Bereinigungsfaktoren für die Gehälter kennen.


    Deshalb ja meine dringende Empfehlung, erst einmal sauber zu rechnen.


    TK

  • Jo, die Wahrscheinlichkeit für Trennungsunterhalt von KV an KM ist unter den geschilderten Bedingungen relativ gering. Könnte im Ergebnis auch eine Zahlung von KM an KV werden.


    Um eventuelle Bereinigungsfaktoren der Einkommen müssen sich zumindest die Kinder als Unterhaltsgläubiger nicht kümmern. Beim Mindestunterhalt besteht keine Beweislast. Der Vater müsste diese Punkte einer geltend gemachten Forderung von sich aus entgegnen. Da sein Nettoeinkommen 2400 € + Mieteinnahmen + Wohnvorteil für die von ihm bewohnte Immobilie beträgt, fährt man mit dem Mindestunterhalt eine relativ sichere Schiene.

  • Es würde sich alles vereinfachen und wohl auch langfristig nervenschonender sein, wenn du dir eine eigene Wohnung suchst.

    Sonst bist du immer auf sein Wohlwollen angewiesen.

    Nutzungsentschädigung für ein ganzes Haus ist sicher mehr zu zahlen, als die Miete für eine Mietwohnung. Zumindest nach der Scheidung. Da ist dann die Frage, ob du dir das überhaupt leisten kannst.

  • Hi,


    meine Überlegung war, 1000 € Kindesunterhalt gegen ca. 1000 € Nutzungsentschädigung ......... wenn die Mutter noch das Kindergeld bekommt, das letztlich aus der Berechnung raus bleibt, die der Mann anstellt, keine Ahnung, ob sich die Frau mit einer Erhöhung der Forderung besser steht. Dazu weiß man zu wenig. Deshalb mein dringender Rat, die verschiedenen denkbaren Modelle einmal sauber durchzurechnen.


    Und keine Angst, auch bei der derzeitigen Situation kann Maja nicht einfach von jetzt auf gleich aus dem Haus geschmissen werden.


    Aber, man muss mal rechnen, das können wir niemandem ersparen.


    TK