Hallo FR,
ich bin auch neu hier. Ich habe mir gestern sehr viel durchgelesen und bin auch verunsichert.
Du schreibst,
2. ...Du bist also für deine Frau unterhaltspflichtig, dann erst für die Eltern...
Ich lebe mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) zusammen und habe zwei schulpflichtige Kinder (11 und 15 Jahre). Wird für die Berechnung ein Betrag für Kinder auch berücksichtigt?
5. Sollte der Fall, "Hilfe zur Pflege" eintreten, müsste das SA ja erstmal Kenntnis von deinem Einkommen erlangen.
Wird das nicht immer überprüft?
6. Es wird dein Einkommen auch bereinigt werden, schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2, diese Zahl hilft weiter.
Ist das die Zeile "Summe der Einkünfte" oder "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen"?
Wenn meine Mutter 2025 einen Antrag stellt, ist dann das mein Bruttoeinkommen von 2025 maßgeblich oder arbeitet das SA mit den Werten aus 2024.
Ich bin 2024 knapp über die 100.000 € Bruttogehalt gekommen. 2025 evtl. nicht. Kommt auf meinen Bonus an.
Danke und Gruß im Voraus!
Bomber
verschoben von Edy, bitte immer eigenes Thema aufmachen.