Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe schon etliche Beiträge gelesen, die mir bisher schon weitergeholfen haben. Vielen Dank schon mal an die Community für die fleißige Unterstützung aller Hilfesuchenden bei den komplexen Fragen rund um das Thema unterhalt.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich lebe seit Januar 2022 getrennt von meiner Ex-Partnerin (wir waren nicht verheiratet). Wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren. Seit der Trennung in 2022 haben wir die Kinder annähernd im Wechselmodell betreut (von 14 Tagen 8 Tage die Mutter und 6 Tage ich). Da es ja für diesen Fall keine eindeutige Rechtslage gibt, haben wir uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass ich ihr den kompletten Kindesunterhalt gemäß D-Tabelle für beide Kinder zahle. Wir haben diesen Betrag gemeinsam ohne anwaltliche Beratung berechnet.
Jetzt hat sich die Situation geändert. Seit März 2025 haben wir uns darauf geeinigt, dass wir unsere Kinder jeweils 7 Tage betreuen (also von Fr. bis Fr.). Wir sind uns einig, dass es dazu auch eine neue Berechnung des Kindesunterhalts bedarf. Dazu haben wir uns die gängigen Rechner aus dem Netz angeschaut. Dabei mussten wir feststellen, dass es bei den Rechnern in unserer Situation dazu kommt, dass ich als der mehr verdienende am Ende der Berechnung mehrere hundert Euro weniger Netto zur Verfügung habe als die Mutter. In den Infos zu den Rechnern wird auch genau dieser Fall als die Schwachstelle der Berechnung angegeben.
Jetzt habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, zu recherchieren, wie genau der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird und eine entsprechende Exceltabelle erstelle. Vielleicht könnte sich die Community diese Berechnung ja einmal anschauen und schauen, ob es so korrekt wäre und was evtl. noch in die Berechnung mit eingehen müsste. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Wohnvorteil aus?
Kurz noch zur Lebens-/Wohnsituation:
Ich wohne alleine mit den Kindern in einem abbezahlten Reihenendhaus mit 120 m² Wohnfläche. Sie wohnt mit den Kindern in einer Mietwohnung. Im Juni wird ihr neuer Partner offiziell mit in die Wohnung einziehen. Aktuell hat sie die Steuerklasse II und ich Steuerklasse I. Wenn der neue Partner mit einzieht, wird sie die Steuerklasse wechseln müssen.
Ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge und bedanke mich im Voraus.
Gruß IDT