Hilfe bei Unterhaltsberechnung Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe schon etliche Beiträge gelesen, die mir bisher schon weitergeholfen haben. Vielen Dank schon mal an die Community für die fleißige Unterstützung aller Hilfesuchenden bei den komplexen Fragen rund um das Thema unterhalt.


    Nun zu meinem Anliegen:


    Ich lebe seit Januar 2022 getrennt von meiner Ex-Partnerin (wir waren nicht verheiratet). Wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren. Seit der Trennung in 2022 haben wir die Kinder annähernd im Wechselmodell betreut (von 14 Tagen 8 Tage die Mutter und 6 Tage ich). Da es ja für diesen Fall keine eindeutige Rechtslage gibt, haben wir uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass ich ihr den kompletten Kindesunterhalt gemäß D-Tabelle für beide Kinder zahle. Wir haben diesen Betrag gemeinsam ohne anwaltliche Beratung berechnet.


    Jetzt hat sich die Situation geändert. Seit März 2025 haben wir uns darauf geeinigt, dass wir unsere Kinder jeweils 7 Tage betreuen (also von Fr. bis Fr.). Wir sind uns einig, dass es dazu auch eine neue Berechnung des Kindesunterhalts bedarf. Dazu haben wir uns die gängigen Rechner aus dem Netz angeschaut. Dabei mussten wir feststellen, dass es bei den Rechnern in unserer Situation dazu kommt, dass ich als der mehr verdienende am Ende der Berechnung mehrere hundert Euro weniger Netto zur Verfügung habe als die Mutter. In den Infos zu den Rechnern wird auch genau dieser Fall als die Schwachstelle der Berechnung angegeben.


    Jetzt habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, zu recherchieren, wie genau der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird und eine entsprechende Exceltabelle erstelle. Vielleicht könnte sich die Community diese Berechnung ja einmal anschauen und schauen, ob es so korrekt wäre und was evtl. noch in die Berechnung mit eingehen müsste. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Wohnvorteil aus?


    Kurz noch zur Lebens-/Wohnsituation:


    Ich wohne alleine mit den Kindern in einem abbezahlten Reihenendhaus mit 120 m² Wohnfläche. Sie wohnt mit den Kindern in einer Mietwohnung. Im Juni wird ihr neuer Partner offiziell mit in die Wohnung einziehen. Aktuell hat sie die Steuerklasse II und ich Steuerklasse I. Wenn der neue Partner mit einzieht, wird sie die Steuerklasse wechseln müssen.


    Ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge und bedanke mich im Voraus.


    Gruß IDT

  • Hallo IDT2469,


    Du hast im Anhang ( dein Link) die Beträge 754€ und 656€ stehen? ( das sind nicht die Zahlbeträge, sondern der Bedarf. Vom Bedarf wird jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen.


    Wurde bei den Einkommen der Selbstbehalt berücksichtigt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Endergebnis sieht auf Basis der genannten Einkommenswerte nach meiner Auffassung halbwegs stimmig aus. Könnte man auch gleich einfach 0 daraus machen, wenn die Mutter das Kindergeld bezieht und man sich versteht.


    Beim Vater wäre aber tatsächlich an den Wohnvorteil aus der Immobilie zu denken, wenn der in den 2500 Euro nicht bereits enthalten ist. Rechnet man den dazu (z.B. pi mal Daumen 900 Euro), käme man ganz grob überschlagen auf insgesamt 150-200 Euro Ausgleich von KV an KM.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    edy : Der Selbstbehalt wird berücksichtigt. Berechnung erfolgt logisch von oben nach unten. Erklärungen stehen in der rechten Spalte.


    Ist bei der Mutter ein Wohnvorteil mit einzuberechnen, wenn Sie in einer gemeinsamen Wohnung mit dem neuen Partner lebt? Dadurch zahlt sie nur die Hälfte der Miete.


    Und noch ein anderes Thema: Wie sieht es mit der Tatsache aus, dass ich trotz der Betreuung der Kinder weiter Vollzeit arbeite (wenn die Kids da sind weniger; wenn ich alleine bin, bin ich entsprechend mehr arbeiten; durch flexible Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber geregelt) und daher auch mehr verdiene. Die Mutter geht allerdings nur in Teilzeit arbeiten und hat, auch wenn die Kinder nicht da sind, mindestens 2 Tage in der Woche plus Wochenende frei. In der Zeit könnte Sie ja arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen. Ist das einfach mein persönliches Pech oder kann man da auch vorsichtig was sagen?


    Vielen Dank!

  • Hi,


    ich hab es nicht genau nachgerechnet; Rechnen hab ich schon in der Schule gehasst.


    Deshalb nur ein paar Ausführungen zu deinen allgemeinen Fragen. Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil aufgrund seiner nur teilzeitigen Berufstätigkeit unter den Sebstbehalt fällt, wir also hinsichtlich des Kindes also einen Mangelfall bekommen, dann kann eventuell mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden, so dass insgesamt mehr zu zahlen ist, so dass der Verpflichtete unter seinen Selbstbehalt kommt. Da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Auf der anderen Seite soll es natürlich den Eltern so weit wie möglich zugestanden werden, auch ihre eigenen Lebensvorstellungen nicht ausschließlich und ohne Not den Unterhaltsforderungen anpassen zu müssen.


    Der Zusammenzug mit dem Lebenspartner hat keinen direkten Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen oder auf die Berechnung der Unterhaltshöhe, also wird kein Wohnvorteil angerechnet. Allerdings, wenn der Verpflichtete weniger als den Mindestunterhalt zahlen muss, also ein Mangelfall ist, dann kann gegebenenfalls der Selbstbehalt herabgesetzt werden.


    Diese Voraussetzungen sehe ich bei der Mutter in deinem Fall nicht gegeben.


    TK