Hilfe bei Unterhaltsberechnung Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe schon etliche Beiträge gelesen, die mir bisher schon weitergeholfen haben. Vielen Dank schon mal an die Community für die fleißige Unterstützung aller Hilfesuchenden bei den komplexen Fragen rund um das Thema unterhalt.


    Nun zu meinem Anliegen:


    Ich lebe seit Januar 2022 getrennt von meiner Ex-Partnerin (wir waren nicht verheiratet). Wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren. Seit der Trennung in 2022 haben wir die Kinder annähernd im Wechselmodell betreut (von 14 Tagen 8 Tage die Mutter und 6 Tage ich). Da es ja für diesen Fall keine eindeutige Rechtslage gibt, haben wir uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass ich ihr den kompletten Kindesunterhalt gemäß D-Tabelle für beide Kinder zahle. Wir haben diesen Betrag gemeinsam ohne anwaltliche Beratung berechnet.


    Jetzt hat sich die Situation geändert. Seit März 2025 haben wir uns darauf geeinigt, dass wir unsere Kinder jeweils 7 Tage betreuen (also von Fr. bis Fr.). Wir sind uns einig, dass es dazu auch eine neue Berechnung des Kindesunterhalts bedarf. Dazu haben wir uns die gängigen Rechner aus dem Netz angeschaut. Dabei mussten wir feststellen, dass es bei den Rechnern in unserer Situation dazu kommt, dass ich als der mehr verdienende am Ende der Berechnung mehrere hundert Euro weniger Netto zur Verfügung habe als die Mutter. In den Infos zu den Rechnern wird auch genau dieser Fall als die Schwachstelle der Berechnung angegeben.


    Jetzt habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, zu recherchieren, wie genau der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird und eine entsprechende Exceltabelle erstelle. Vielleicht könnte sich die Community diese Berechnung ja einmal anschauen und schauen, ob es so korrekt wäre und was evtl. noch in die Berechnung mit eingehen müsste. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Wohnvorteil aus?


    Kurz noch zur Lebens-/Wohnsituation:


    Ich wohne alleine mit den Kindern in einem abbezahlten Reihenendhaus mit 120 m² Wohnfläche. Sie wohnt mit den Kindern in einer Mietwohnung. Im Juni wird ihr neuer Partner offiziell mit in die Wohnung einziehen. Aktuell hat sie die Steuerklasse II und ich Steuerklasse I. Wenn der neue Partner mit einzieht, wird sie die Steuerklasse wechseln müssen.


    Ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge und bedanke mich im Voraus.


    Gruß IDT

  • Hallo IDT2469,


    Du hast im Anhang ( dein Link) die Beträge 754€ und 656€ stehen? ( das sind nicht die Zahlbeträge, sondern der Bedarf. Vom Bedarf wird jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen.


    Wurde bei den Einkommen der Selbstbehalt berücksichtigt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Endergebnis sieht auf Basis der genannten Einkommenswerte nach meiner Auffassung halbwegs stimmig aus. Könnte man auch gleich einfach 0 daraus machen, wenn die Mutter das Kindergeld bezieht und man sich versteht.


    Beim Vater wäre aber tatsächlich an den Wohnvorteil aus der Immobilie zu denken, wenn der in den 2500 Euro nicht bereits enthalten ist. Rechnet man den dazu (z.B. pi mal Daumen 900 Euro), käme man ganz grob überschlagen auf insgesamt 150-200 Euro Ausgleich von KV an KM.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    edy : Der Selbstbehalt wird berücksichtigt. Berechnung erfolgt logisch von oben nach unten. Erklärungen stehen in der rechten Spalte.


    Ist bei der Mutter ein Wohnvorteil mit einzuberechnen, wenn Sie in einer gemeinsamen Wohnung mit dem neuen Partner lebt? Dadurch zahlt sie nur die Hälfte der Miete.


    Und noch ein anderes Thema: Wie sieht es mit der Tatsache aus, dass ich trotz der Betreuung der Kinder weiter Vollzeit arbeite (wenn die Kids da sind weniger; wenn ich alleine bin, bin ich entsprechend mehr arbeiten; durch flexible Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber geregelt) und daher auch mehr verdiene. Die Mutter geht allerdings nur in Teilzeit arbeiten und hat, auch wenn die Kinder nicht da sind, mindestens 2 Tage in der Woche plus Wochenende frei. In der Zeit könnte Sie ja arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen. Ist das einfach mein persönliches Pech oder kann man da auch vorsichtig was sagen?


    Vielen Dank!

  • Hi,


    ich hab es nicht genau nachgerechnet; Rechnen hab ich schon in der Schule gehasst.


    Deshalb nur ein paar Ausführungen zu deinen allgemeinen Fragen. Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil aufgrund seiner nur teilzeitigen Berufstätigkeit unter den Sebstbehalt fällt, wir also hinsichtlich des Kindes also einen Mangelfall bekommen, dann kann eventuell mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden, so dass insgesamt mehr zu zahlen ist, so dass der Verpflichtete unter seinen Selbstbehalt kommt. Da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Auf der anderen Seite soll es natürlich den Eltern so weit wie möglich zugestanden werden, auch ihre eigenen Lebensvorstellungen nicht ausschließlich und ohne Not den Unterhaltsforderungen anpassen zu müssen.


    Der Zusammenzug mit dem Lebenspartner hat keinen direkten Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen oder auf die Berechnung der Unterhaltshöhe, also wird kein Wohnvorteil angerechnet. Allerdings, wenn der Verpflichtete weniger als den Mindestunterhalt zahlen muss, also ein Mangelfall ist, dann kann gegebenenfalls der Selbstbehalt herabgesetzt werden.


    Diese Voraussetzungen sehe ich bei der Mutter in deinem Fall nicht gegeben.


    TK

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten. Einige Dinge sind auf jeden Fall jetzt klarer.


    Wie sieht es generell mit Mehrkosten aus? In unserer Situation werden die Kinder exakt paritätisch betreut. Dadurch entstehen Mehrkosten in Bezug auf das alltägliche Leben der Kinder. Ich denke da an Kleidung, Spielzeug und was ein Kind sonst alles noch so braucht. Ist es generell sinnvoll, wenn sich beide Eltern auf den korrekten Unterhaltsausgleich nach dem o.g. Modell einigen, ohne Mehrkosten zu berücksichtigen? Ich frage das, weil die Mehrkosten ja bei beiden Eltern gleichermaßen entstehen. Jeder muss sich in seinem Haushalt um die Bedürfnisse der Kinder kümmern. Und alle anderen Kosten für Sportvereine, Schule etc. werden einfach 50/50 geteilt?


    Und noch eine Frage zum Wohnvorteil: Ist in diesem Fall (paritätisches Wechselmodell) der Wohnvorteil zu 100 % mit einer fiktiven Miete anzurechnen oder kann der Wohnvorteil reduziert werden, da ja (anders als beim Residenzmodell) den Kindern auch entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss?


    Gruß IDT

  • In Gerichtsverfahren werden die durch das Wechselmodell bedingten Mehrkosten dem Grundbedarf hinzugerechnet und dann verteilt.


    Die Frage zum Wohnvorteil ist gut! Und so ganz sicher beantworten kann sie auch niemand. Grundsätzlich hat der BGH (Az. XII ZB 201/19) entschieden, dass der Wohnvorteil vollständig anzurechnen ist. Im dortigen Fall waren die unterhaltsberechtigten Kinder aber nicht gleichzeitig auch die Mitbewohner, so wie hier. Dieser Fall ist weiterhin zumindest ein bisschen fraglich. Man muss aber davon ausgehen, dass man auf Basis der bisherigen Entscheidung zunächst mit dem vollen Wohnvorteil konfrontiert würde.


    Ihr könnt zu allen Fragen aber grundsätzlich ausmachen, was immer ihr wollt. Man muss sich nicht an der Rechtsprechung orientieren, wenn man sich auch so einig wird. Einfach mal die Vorstellungen austauschen und einen gemeinsamen Nenner finden.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Wir sind uns grundsätzlich auch einig. Trotzdem soll niemand bevorteilt oder gar benachteilt werden. Es wird sich ja auch noch ändern, wenn die Mutter nicht mehr in der Steuerklasse 2 sein kann (Wegfall des Status alleinerziehend wenn der Lebenspartner einzieht) und ich dafür die Steuerklasse wechseln kann.


    Wichtig ist mir, dass man einfach eine solide Berechnungsgrundlage hat, in die man im Falle von Änderungen einfach nur die neuen Daten eingibt und sich sofort das Ergebnis anschauen kann. Ohne bei jeder Kleinigkeit auf offizielle Stellen angewiesen zu sein.


    Gruß IDT

  • Hi,


    schön, dass es uns hier gemeinsam gelingt, das Problem in den Griff zu bekommen, bzw. juristisch etwas durchsichtiger zu gestalten.


    So, das Wechselmodell ist aus den Gründen, die du angeführt hast, das teuerste Modell, man muss es sich einfach leisten können, als Grundvoraussetzung. Denn ein Kind kann nicht über Jahre quasi aus dem Koffer leben. Das muss man einfach wissen. Aber, diese Mehrkosten fallen ja logischerweise gleichermaßen bei beiden Elternteilen an. Jedes Elternteil ist also für die Ausstattung des Kindes in "seinem" Umfeld verantwortlich.


    Der Rest an Bereinigungsfaktoren ist individuell zu regeln. Das kann also so aussehen, dass man sich die (Vereins)Kosten teilt oder aber entsprechend dem Verdienst quotelt. Allerdings frage ich mich, um wie viel man sich da streitet bzw. ob es sich lohnt. Anders sieht es natürlich mit erheblichen Kosten aus, etwa Internatskosten. Aber einer solchen Aktion kann man sich ja auch verweigern.


    Nach meiner Erfahrung regulieren Gerichte eventuelle "Schieflagen" über eine Herabsetzung des Selbstbehalts oder aber über ein fiktives Einkommen, wenn nicht ganztägig gearbeitet wird. Allerdings geht es da in der Regel um wirklich gravierende Kosten, etwa Kosten für eine medizinische Behandlung, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.


    Niemand gibt gerne Geld aus, klar. Und erst recht nicht, wenn man das Gefühl hat, der gehasste Ex-Partner hat viel mehr zur Verfügung, als man selbst, bereichert sich an Zahlungen, was weiß ich. Es wird immer vergessen, verdrängt, wie teuer Kinder inklusive der verdeckten Kosten sind. Deshalb meine dringende Bitte, sich wegen ein paar Cent nicht zu streiten. Das Opfer an einer angespannten Situation zwischen den Eltern sind die Kinder. Das Wechselmodell ist ohnehin sehr sensibel, ist oft zum scheitern verurteilt. Man muss einfach abwägen, wie viel einem ein paar Euro wert sind.


    TK

  • Hi,


    ich denke, dass mein/unserer Fall auf jeden Fall ein positives Beispiel für das Funktionieren des Wechselmodells ist. Wir sind uns weiterhin in den meisten und wichtigsten Themen einig. Haben den gleichen Erziehungsstil und halten weiter an einem funktionierenden (getrennten) Familienleben fest. Familienfeste werden harmonisch miteinander gefeiert und die neuen Partner integrieren sich in das System. Niemand missgönnt dem anderen etwas.


    Ich habe die Werte in dem PDF oben auch anonymisiert, da ich hier möglichst wenig Rückschlüsse auf meine Person zulassen möchte. Dadurch ergeben sich in der Realität doch andere Zahlbeträge, die aber allein auf der Tatsache beruhen, dass ich trotz der wochenweisen Kinderbetreuung einer Vollzeitstelle nachgehe, um den Kindern und mir ein entsprechendes Leben zu ermöglichen. Das bedeutet eben, dass ich in meiner "Freizeit" (wenn die Kinder bei ihrer Mutter sind) nur arbeite, um dann das mehr erarbeitete Geld als Unterhalt an die Kindesmutter zu überweisen. Aus diesem Grund habe ich auch schon häufiger mit dem Gedanken gespielt, dies eben nicht zu tun. Das hätte aber nur zur Folge, dass der Familie an sich weniger Geld zur Verfügung stünde. Daher oben meine Frage bezüglich der Berufstätigkeit der Mutter.


    Aber wahrscheinlich ist es so wie immer am Leben: man sollte einfach über die Dinge sprechen, dann findet sich dafür sicher auch eine Lösung.


    Vielen Dank auf jeden Fall für die Hilfe hier. Schön, dass so engagierte Menschen gibt!