Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn 17 Jahre lebt bei seiner Mutter und macht zur Zeit eine Ausbildung wo er ca. 1000€ verdient. Im August wird er 18 Jahre alt.

    Ich habe über die Jahre nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt.

    Im Moment zahle ich mehr oder weniger freiwillig noch 300€ außerdem bekommt er seinen Autoführerschein von mir. Ich verdiene ca. 2400 bis 2600€ im Monat, meine Exfrau ca. 1800€

    Wie ist die Lage wenn mein Sohn 18 Jahre wird? Er verdient dann ca. 1250€ im 3te Lehrjahr. Eigentlich ist dann doch kein Unterhalt mehr nötig?

  • Hallo Ts72,


    bei deinen aufgeführten Einkommenszahlen, dürfte dem Sohn gar kein Unterhalt mehr zustehen.


    edy

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  • Danke für deine Antwort....


    ja ich weiss, ich habe damals mit meiner Exfrau abgemacht das ich freiwillig noch 300€ zahle bis er 18 wird. Leider kann ich inzwischen nicht mehr mit meiner Exfrau reden, weil sie der Meinung ist ich muß noch bis Ausbildungsende weiterzahlen. Ich möchte auch kein böses Blut... wir haben das 15Jahre ohne größeren Stress hinbekommen. An wem kann ich mich wenden um die Sachlage schwarz auf weiß zubekommen am besten kostenlos?

    Vor seiner Ausbildung habe ich beim Jugentamt angerufen um Infos zubekommen, die Frau sagte sie ist eher für den Unterhaltsemfänger zuständig. Bis 18 Jahre also für meine Exfrau.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zur Frage:


    Dein Sohn ist noch nicht volljährig. Ab 18 gelten andere Regeln. D.h., wenn man rechnet, werden von dem Verdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes, welches hälftig anzurechnen ist, vom Verdienst des Sohnes 50% Prozent des Netto-Verdienstes in Abzug zu bringen. Außerdem sind ausbildungsbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen.


    Insoweit wäre also alles klar. Nur, wir haben hier ein weiteres Problem. Das ist die Vereinbarung mit der Mutter. Gibt es insoweit einen Titel, oder erfolgte diese Abmachung "einfach so?" Und sollte die Verpflichtung unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation da sein? Also auch existieren, wenn du mehr verdienen solltest, oder eben das Kind verdient? Das wäre wichtig, zu wissen.


    TK

  • nein ist gibt keinen Titel, letztes Jahr, kurz vor seiner Ausbildung saßen wir zusammen und haben eine Mündliche Vereinbarung getroffen, bis er 18 ist zahle ich weiterhin 300€ und ab 18 Jahre werden die Karten neugemischt.

    Eigenlich war dies unter der Voraussetzung das mein Sohn kein Geld von seinem Lehrgehalt an meine Exfrau geben muss, wie ich jetzt Erfahren habe, muss er Trotzdem 200€ abgeben... Mit der Aussage weil sie in eine Teuere Wohnung umgezogen ist.

    Die finanziellen Situation von meiner Exfrau ist bescheiden gesagt dauer Pleite.:)

    Sie kann überhaupt nicht mit Geld umgehen, aber das ist ein anderes Thema.

    So wie der Lage zur Zeit ist, lebt sie von meinem Sohn mit, selber hat sie auf 30Std gearbeitet. Nun kann sie das aber angeblich Gesundheitlich nicht mehr.

    Sie hat auch noch eine Tochter 10Jahre , wofür sie auch noch Unterhalt bekommt. Umgezogen ist sie nur damit sie Zuschüsse erhalten kann. In der vorherigen Wohnung hatte sie keinen Richtigen Mietvertrag.

  • Hallo,


    An wem kann ich mich wenden um die Sachlage schwarz auf weiß zubekommen am besten kostenlos?

    Schlage ihr vor, einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt ihres Vertrauens, und du übernimmst die Beratungskosten ( ca, 250 €).


    edy

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  • Hallo,


    Schlage ihr vor, einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt ihres Vertrauens, und du übernimmst die Beratungskosten ( ca, 250 €).


    edy

    Das wird nichts, seit letztem Jahr hat sie mich bei Whatsapp blockiert, und will keinen Kontakt mehr. Ich bin jahrelang nach ihrer Pfeife getanzt. Im letzten Jahr hat sich es Ausgetanzt und ich habe ihr meinem Standpunkt klargemacht. Sie war der Meinung das eine Ausbildung überhaupt nicht angerechnet wird. Ich sollte komplett alles weiterzahlen bis mein Sohn ausgelernt hat. Darauf hin habe ich beim Jugendamt anrufen und die Information erhalten, dass eine Ausbildung mit angerechnet wird. Leider dreht sie sich immer alles so hin wie es für sie gut ist. Zu meinem Sohn sagt sie, Papa zahlt jetzt nicht mehr vollen Unterhalt deshalb soll er zusätzlich 200 € abgeben. Mit mir war was anderes Ausgemacht. Ich habe eigentlich über Jahre immer alles brav bezahlt, Sonderausgaben Klassenfahrten, Zahnspange, Konfirmation genauso wie Schulbücher und Klamotten usw.
    Die Frau vom Jugendamt sagte mir, dass selbst eine Klassenfahrt vorhersehbar ist und nicht nur von mir alleine bezahlt hätte werden müssen. Meine Exfrau hat dann immer ihre kein Geld Karte gezogen. Und ich habe es mit mir machen lassen um Ärger aus dem Weg zugehen.

  • Hallo TS,

    haben eine Mündliche Vereinbarung getroffen, bis er 18 ist zahle ich weiterhin 300€ und ab 18 Jahre werden die Karten neugemischt.

    Auch wen das finanziell nun ein Nachteil für dich ist, kannst du diese Abmachung ja einhalten. Danach würde ich mit der Mutter keinerlei Verabredungen

    mehr treffen, die Zahlungen an Sie kannst du dann einstellen. Dein Sohn ist dann 18, das ist dein direkter Ansprechpartner und nur mit Ihm gilt es dann zu verhandeln, wie es unterhaltstechnisch läufen soll. Falls du noch etwas unterstützen willst, dann zahle auch direkt auf das Konto deines Sohnes.

    Bedenke auch, sollte er sich weiter in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Eltern entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.


    Gruß frase

  • Hallo ,



    Natürlich werde ich wie abgemacht die 300€ bis er 18 ist weiterzahlen, 5X noch.


    Wenn es so ist wie du schreibst, dass kein Titel/Jugendamtsurkunde vorliegt, dann kannst du ab dem 18.Geburtstag den Unterhalt einstellen.


    google mal nach "Unterhaltsleitlinien 2025" für dein Bundesland, das kannst du deiner Ex dann zum nachlesen empfehlen.


    edy

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  • In Kombination mit den genannten Unterhaltsleitlinien gilt natürlich auch einfach das Gesetz.


    § 1602 Abs.1 BGB: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."


    Da das Kind hier ab 18 im Stande ist, sich selbst zu unterhalten, besteht kein Anspruch mehr. Und da kein Titel o.ä. besteht, gibt es auch keine anderweitige Zahlungsgrundlage.