Betreff: Frage zu Selbstbehalten nach BGH, 22.01.2025 - XII ZB 148/24
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe drei Fragebögen zur Auskunft über Einkommen und Vermögensverhältnisse für die letzten drei Jahre erhalten. Nun möchte ich wissen, wie hoch die Selbstbehalte gemäß der aktuellen Entscheidung des BGH (22.01.2025 – XII ZB 148/24) sind und wie diese Regelungen genau zu interpretieren sind.
Gibt es wesentliche Änderungen im Vergleich zu früheren Selbstbehaltssätzen? Und gibt es besondere Aspekte, die ich bei der Auskunftserteilung beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße