Unterhalt? Kind lebt mit Mutter ohne festen Wohnsitz in "unbekanntem Ausland"

  • Hallo zusammen,


    ich hab einen recht komplizierten Fall und wollte mal eure Meinung dazu einholen bzw. vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall.


    Ich habe zusammen mit meiner Ex Freundin ein gemeinsames Kind, für das Sie das alleinige Sorgerecht hat. (Ich habe dem alleinigen Sorgerecht zugestimmt da ich keinerlei Möglichkeit gesehen hatte eine gesunde Beziehung zum Kind zu pflegen).


    Nun ist es jetzt so das meine Ex Freundin mit unserem Kind sich vor rund 3 Jahren in Deutschland abgemeldet hat, genauer Wortlaut auf der Abmeldebescheinigung "Wegzugswohnung 996 unbekanntes Ausland", Unterhalt zahle ich ganz normal nach der Düsseldorfer Tabelle.


    Bei meiner Lohnsteuererklärung ist dem Steuerberater aufgefallen, dass ich kein Kind mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt habe, was immense Auswirkungen auf die Steuernachberechnung hat, die Unterhaltszahlungen werden auch nicht anerkannt da das Kind nirgendwo eingetragen ist und nicht bekannt ist in welchen Länder sich die Zwei in den letzten Jahren aufgehalten haben, mir wurde sogar die Frage gestellt ob das Kind überhaupt noch am Leben ist.


    Nach Anfrage bei meiner EX wo sie sich die letzten Jahre aufgehalten haben habe ich nur die Antwort bekommen Sie wüsste es nicht mehr wo sie wie lange war.

    Von gemeinsamen Bekannten habe ich die unterschiedlichsten Geschichten mitbekommen, von Reisen durch Asien bis wie aktuell wohnen in einem Camper und irgendwo in Europa herumfahren.


    Eine Schule besucht die kleine auch nicht, das war wohl ein Grund sich in Deutschland abzumelden und die Schulpflicht zu umgehen.

    Hätte ich das damals gewusst, dass so ein radikaler Schritt geplant ist hätte ich dem alleinigen Sorgerecht nie zu gestimmt, jetzt kann ich das leider nicht mehr ändern.


    Nun zu meiner Frage zwecks Kindesunterhalt.


    Wie ist es in so einem Fall? So weit ich weiß gibt es einen Faktor der den zu zahlenden Unterhalt korrigiert je nach dem in welches Land der Unterhalt gezahlt wird.

    Bin ich gesetzlich überhaupt verpflichtet in so einem Fall Unterhalt zu zahlen?

    Was würde passieren wenn ich die Unterhaltszahlungen einfach einstelle?


    Ist relativ viel Text aber vielleicht kann mir einer von Euch bei dem Thema helfen.


    Danke euch schon mal und viele Grüße!

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen, hier im Forum.


    Nun zu deinen Fragen: die erste Frage ist wie immer, ob ein Unterhaltstitel besteht. Wenn dem so ist, müsste man erst einmal dafür sorgen, dass der aus der Welt kommt. Wenn kein Titel existiert, dann wird die ganze Sache unproblematischer. Achtung: ein Titel kann ein Gerichtsentscheid sein, oder auch beim Jugendamt erstellt worden sein.


    Bitte gib uns erst mal diese Info, dann sehen wir weiter.


    TK

  • Der Kinderfreibetrag hängt nach meiner Auffassung am Kindergeld. Wahrscheinlich bezieht die Mutter keines mehr. Wird Unterhalt gezahlt, aber kein Kindergeld, müsste der Unterhalt eigentlich steuerlich absetzbar sein.


    Die gesetzliche Unterhaltspflicht hängt (nach deutschem Recht) an einer Ausbildung. Man wird wohl aber nur schlecht rechtfertigen können einem minderjährigen Kind keinen Unterhalt zu zahlen, weil die betreuende Mutter entscheidet, dieses Kind nicht an einer schulischen Ausbildung teilhaben zu lassen. Da kann ja das Kind nichts dafür. Umso älter das Kind wird, desto mehr verschiebt sich diese Frage. Auch bei Minderjährigen wurde ein Unterhaltsanspruch schon verneint, wenn diese z.B. keine Lust hatten nach der Schule eine Ausbildung zu beginnen.

  • TN, über die steuerliche Einschätzung bzw. Behandlung habe ich auch gegrübelt. Mir ist im Augenblick noch nicht klar, was die Rechtsgrundlage für die steuerliche Nachforderung ist. Denn eigentlich erfolgt die steuerliche Berücksichtigung von Kindern ja über die Zahlung von Kindergeld. Könnte es sein, dass er das Kindergeld empfangen hat, der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr besteht und er insoweit Rückzahlungen leisten muss?


    Klar, das Kind hat einen Anspruch auf die Zahlung von Unterhalt gegen seine Elternteile. Mir geisterten da jedoch andere Lösungen durch den Kopf. Ehe ich die vorschlage, wäre es jedoch sinnvoll, zu wissen, ob ein Titel in der Welt ist.


    TK

  • Erstmal danke für die Rückmeldungen.

    Das Jugendamt war was den Unterhalt angeht nicht einbezogen, ich hab den Unterhalt einfach mit einem Online Rechner berechnet und meine Ex hat das so akzeptiert.

    Was genau ist ein Titel in diesem Zusammenhang?

    Nach der Trennung gab es keinerlei Klärung mit dem Jugendamt oder ähnlichem, nur beim Antrag auf das alleinige Sorgerecht war das Jugendamt involviert.


    Das Kindergeld musste sie zurückzahlen und bekommt jetzt auch keins mehr.

  • Ein Titel ist in der Regel ein Gerichtsbeschluss über die Unterhaltshöhe oder eine Urkunde über die freiwillige Anerkennung (meistens im Jugendamt oder beim Notar erstellt). Aus einem Titel kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn die festgeschriebene Summe nicht gezahlt wird.


    Besteht kein Titel, kann Unterhalt regelmäßig nicht für die Vergangenheit gefordert werden, außer man macht es der Gläubigerseite unmöglich (z.B. durch fehlende Vaterschaftsanerkennung oder Abmeldung nach unbekannt, usw.).


    Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist aber - unabhängig von der Existenz eines Titels - grundsätzlich eine Straftat.


    Wenn man also einfach die Zahlungen einstellen will, sollte man zumindest gedanklich einplanen, dass dies zur Anzeige gebracht werden kann. Deshalb sollte man mindestens den Zivilrechtsweg sauber bestreiten. Dazu gehört, dass man die gewünschten Informationen (z.B. den Ausbildungsstand oder den Unterhaltsbedarf) mehrfach erfolglos angefordert hat und sein Handeln für den Fall der Nichterfüllung auch ankündigt. Dann hat man vermutlich auchbessere Karten, wenn Polizei oder Staatsanwalt klingeln. Die Anfragen machen natürlich nur Sinn, wenn das Kind wenigstens 15 Jahre alt.