Unterhalt? Kind lebt mit Mutter ohne festen Wohnsitz in "unbekanntem Ausland"

  • Guten Morgen,


    Ich hab gerade mit dem Rathaus telefoniert.

    Die nette Dame hat mir gesagt das sie mir auch nicht mehr Informationen geben kann wie "Auszug nach unbekanntes Ausland". Wenn Sie jetzt wieder in Deutschland gemeldet sein sollte kann sie nirgendwo einsehen. Die einzige Möglichkeit herauszubekommen ob und wo Sie gerade in Deutschland gemeldet ist, wäre eine Anfrage bei einer Krankenversicherung.

    Da sie ja aber nicht gesetzlich versichert ist sonder nur über eine Reiseversicherung hab ich keine möglichkeit.

    Also muss ich von der Abmeldung aus 2022 mit Umzug nach unbekanntes Ausland ausgehen.

  • Ich würde, wie schon gesagt, den Unterhalt einstellen.

    Dann wird entweder nichts passieren, oder sie wird sich melden.

    Dann kannst du deine Unterhaltszahlung an Bedingungen knüpfen, wie z.B. Informationen:

    - wo gemeldet

    - wie erreichbar

    - wie versichert

    - Zukunftsplanung (Schule ...)

    etc. pp.

  • Den Unterhalt auf eine Länderkategorie zu reduzieren wäre doch auch eine Option.


    Das Thema mit der Krankenversicherung ist für mich auch ein wichtiges Thema, unter diesen Umständen könnte ich nie an eine Eigentumswohnung oder ähnliches denken.

  • halte ich zumindest für gewagt.

    Man darf sich auch mal aus seiner Komfortzone herausbewegen. :-)

    Als Vater hat man gewisse Rechte.

    Wenn die Mutter absolut keinen Kontakt will, könnte man vielleicht ein JA irgendwo als Kontaktstelle vereinbaren, so dass man wenigstens gewisse Minimalinfos bekommt.

    Einfach weiterzuzahlen, ohne zu wissen ob sie überhaupt noch leben ist auch nicht vernünftig.

  • Ich möchte dem Vater seine Rechte auch nicht absprechen. Die Frage für mich ist, was diese mit dem Unterhaltsanspruch zu tun haben - denn das ist in allererster Linie mal eine Pflicht der Eltern und ein Recht des Kindes.


    Dass die Mutter keinen Kontakt will, kann ich aus den Beiträgen nicht erkennen. Offensichtlich besteht Kontakt und es werden Fragen von ihr beantwortet - sogar relativ zügig wie mir scheint.


    Ein zuständiges Jugendamt gibt es nicht, wenn die Mutter durch die Gegend fährt. Keine Chance für den Vater auf diesem Wege etwas zu organisieren.


    Wenn es gar keinen Hinweis auf ein Ableben des Kindes gibt, sehe ich persönlich keinen Grund auf dieser unwahrscheinlichen und vagen theoretischen Möglichkeit eine sinnvolle Argumentation aufzubauen.

  • Es ist auch nicht so als hätte ich überhaupt keine möglichkeit die Mutter zu kontaktieren, wenn es bisher etwas zu klären gab ging es schon immer relativ zügig per Email.


    Dass das Kind Anspruch auf Unterhalt hat ist mir klar und damit habe ich überhaupt kein Problem.


    Was mich allerdings stört ist, dass ich mit dem Unterhalt ein Nomaden Leben ohne Schule und Krankenversicherung finanziere.

    Ich bin der Meinung das ein Unterhalt berechnet nach deutschem Recht zumindest an irgend einen Lebensstandard geknüpft ist.


    Ich weiß zum Beispiel das sie eine ganze Weile in irgend einem asiatischen Dritte Welt Land unterwegs waren wo so ein hoher Unterhalt auf keinen Fall gerechtfertigt ist.


    Unterm Strich finanziere ich damit die reisegelüste meiner ex und nicht das Kind.


    Und wenn ich dann auch noch höre das ich finanziell ruiniert werden könnte falls Krankheitstechnisch irgend etwas sein sollte hört der Spaß bei mir auf.

    Nicht falsch verstehen die Gesundheit des Kindes liegt mir sehr am Herzen, Ich kann aber auch nicht für alle hirngespinnste meiner ex verantwortlich sein.

  • Ich kann gut nachvollziehen, dass du kein Reiseleben finanzieren willst ohne wenigstens über die tatsächlichen Lebenshaltungskosten informiert zu sein. Genau das ist in meinen Augen auch (aktuell) der entscheidende streitige Punkt zum Unterhalt, der mit der Mutter besprochen werden muss. Die deutschen Unterhaltsbeträge beziehen sich definitiv auf das Niveau hier. Auf der anderen Seite würde ein deutsches Kind auf der Durchreise wohl nicht in jedem Land sofort auf den dortigen Bedarf herunter gerechnet werden müssen, wenn es dort nicht dauerhaft lebt. Es geht um angemessene und dennoch pragmatische Lösungen. Deshalb muss man sich überlegen, welche Informationen und Nachweise man wann und wie gerne von der Mutter hätte, um eine Vereinbarung treffen zu können.


    Sollte das Reiseleben des Kindes generell in Frage stehen und eine Kindeswohlgefährdung gesehen werden, wäre das eine komplett andere - sorgerechtliche - Baustelle.

  • Hi,


    so, jetzt wissen wir, dass das Kind nicht in Deutschland lebt. Denn, wenn das der Fall wäre, dann wüsste das die letzte Kommune, in welcher das Kind gemeldet war. Bei Neuanmeldung wird nämlich die alte Kommune informiert.


    Jetzt kommt der nächste Schritt. Wir müssen wissen, ob das Kind lebt. Ich würde mit der Mutter Kontakt aufnehmen, der scheint ja wie auch immer zu funktionieren. Von ihr unter Fristsetzung einmal eine nach deutschem Recht akzeptierte Lebensbescheinigung einfordern unter Fristsetzung von einem Monat. Sie gleichzeitig auffordern, ihn über den Zustand des Kindes, Schulbildung, ordentliche Krankenversicherung, die Lebensumstände zu informieren. Mitteilen, dass die Reiseversicherung in diesem Fall nicht greift, da das Kind ja nicht auf Reisen ist. Weiterhin mitteilen, dass man nach Ablauf dieser Frist die direkten Zahlungen einstellen würde; allerdings auf ein Anderkonto zahlen würde, das Geld dann freigegeben würde, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und gegebenenfalls eine Neuberechnung stattgefunden hat.


    TK

  • Noch in Ergänzung zum Verständnis meiner Überlegungen in diesem komplexen Fall. Eine Einigung mit der Mutter ist wohl nicht möglich. Insoweit glaubt TN ja wohl noch an das Gute im Menschen, ich nicht. Die Eltern haben ja Kontakt. Die Mutter weigert sich, mitzuteilen, wo sie sich aufhält. Ich vermute mal aus gutem Grund. Ich gebe mal ein Beispiel: ich finanziere außerhalb Europas für ein Mädchen Schule incl. Internat (Vollverköstigung, Klamotten, Schulmaterial) mit 15 € im Monat. Also von einem Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle könnte in diesem Land ein ganzes Dorf leben.


    So, auf der anderen Seite liegt es mir wirklich fern, ein Kind um die berechtigten Unterhaltszahlungen zu bringen. So, um auch die Krankenkassensituation zu klären, muss man hier wohl eine Drucksituation schaffen. Also: es wird gezahlt, wenn die Aufklärungsansprüche des Vaters erfüllt sind. Vielleicht kann er sich dann auch um die Krankenkassensituation kümmern, wenn es die Mutter nicht macht und den dafür erforderlichen Betrag vom Unterhalt in Abzug bringen. Aber, das alles muss man dann sehen.


    TK

  • Das mit der Durchreise sehe ich ein, jetzt ist es aber so, dass sie jetzt schon das 3te Jahr nirgendwo gemeldet sind und irgendwo in der Welt herum bummeln.

    Ich kann schließlich nichts dafür, dass da so ein quatsch ab geht. Warum sollte ich mich dann auf so eine dreiste Art und Weise ausnutzen lassen.


    Was ich überhaupt nicht verstehe, warum hab ich überhaupt irgend etwas Juristisch zu befürchten, wenn sie keinen Wohnsitz haben, in keinem Land gemeldet sind und mich somit auch kein Jugendamt zu irgendetwas auffordern könnte.


    Das ich die ganze Zeit unterhalt bezahle ist da eher guter Wille.


    Den Gedanken mit dem unter Druck setzten verstehe ich, nur bin ich mir 100%tig sicher das ich damit bei diesem Menschen überhaupt nichts erreichen werde.


    Sie zu einer Krankenversicherung zu zwingen halte ich für völlig ausgeschlossen da ich mir sicher bin das sie da schon aus der eigenen Familie mehr als genug Kritik bekommen hat, wenn der blöde Ex da was fordert wird das erst recht als unerhört abgetan.


    Ich dachte hier wirklich daran den Unterhalt einfach nach der Ländergruppierung auf ein 3/4 oder 1/2 zu setzen (mit der Begründung, dass ich nicht wissen kann wo und wie lange sie sich aufhalten) und zu sagen sobald Ihr einen festen Wohnsitz habt wieder den vollen Betrag zu bezahlen, unter der Voraussetzung der Wohnsitz ist in Deutschland, wenn nicht dann zu der jeweiligen Ländergruppe.


    Was mich jetzt aber echt wurmt ist das Thema mit der Krankenversicherung und das ich im Fall des Falles da privat haftbar gemacht werden könnte.