Kindesunterhalt bei Volljährigen

  • Hallo zusammen,




    vielen Dank vorab für Hinweise und Ratschläge.




    Folgendes....


    Ich bin seit 2 Jahren geschieden und habe mir mittlerweile ein Eigenheim kaufen können. Mein Volljähriger Sohn lebt bei mir, er arbeitet vollzeit.


    Mein weiterer Sohn 18 lebt bei der Mutter. Auch sie hat sich ein Eigenheim zugelegt und wohnt dort mit dem neuen Partner zusammen.


    Ich arbeite vollzeit und bin in der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 6 eingestellt.


    Ich habe keinen Unterhaltstitel.


    Die Mutter arbeitet 30 Stunden die Woche und verdient 1500 Euro Netto.


    Ich habe mich mit dem 18 jährigen Sohn geeinigt das er 530 Monatlich bekommt. Er steht kurz vor seinem Abitur und wird studieren (das dann alles neu berechtigt werden muß, ist mir bewußt) . Sollte er nebenbei arbeiten soll er alles für sich behalten. Zudem ist alles nicht in Stein gemeißelt, sollte er nicht auskommen, werden wir uns erneut besprechen und anpassen.


    Die Mutter hat jezt allerdings festgestellt das der Unterhalt nicht mehr an sie geht. Nach den 18 Geburtstag habe ich sofort die Zahlung auf meinen Sohn umgelegt. Muß der Junge Geld abgeben? Ist das zur Verfügung stellen der Unterkunft und alles damit verbundene nicht der Unterhalt den die Mutter dann zu leisten hat gegenüber dem Sohn? Kann sie Ansprüche stellen, die mir zum Nachteil gemacht werden könnte und meinem Sohn ?


    Sie übt jetzt schon druck auf unseren Sohn aus das der Unterhalt zu gering ist und er jetzt erleben wird was das Leben kostet. Der Pater von ihr ist derzeit arbeitslos und hält auch nichts von langfristiger Beschäftigung.




    Vielen Dank vorab.

  • Ich arbeite vollzeit und bin in der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 6 eingestellt.

    ...

    Ich habe mich mit dem 18 jährigen Sohn geeinigt das er 530 Monatlich bekommt.

    Ok, also eine Einigung abseits der DT, sonst wäre es mehr.

    Ab 18 ist die Mutter auch barunterhaltspflichtig. Eigentlich müsste man euer Einkommen zusammennehmen und damit dann in die DT gehen.


    Aber mal angenommen, es bleibt bei denn 530 €:

    Wieviel der Sohn abgeben muss, ist alleine Verhandlungssache zwischen Sohn und Mutter.

    Es wäre schon fair, wenn es etwas abgibt.

    Dir gegenüber bestehen in dieser Hinsicht keine Ansprüche. Sie könnte verlangen, dass der Unterhalt korrekt nach DT berechnet wird, aber da müsste der Sohn zustimmen.

    Ich vermute, wenn man das genau berechnet, müsstest du etwas mehr zahlen, vielleicht 600 €.


    Es wäre vernünftig, bis nach dem Abitur alles so zu lassen und dann neu zu rechnen.

    Dann ändert sich vermutlich einiges (Studium, Bafög ...).

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier in unserem kleinen Forum.


    Noch in Ergänzung zu Gauss: Unterhalt ist kein Taschengeld. Aber, das alles spielt bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes keine Rolle. Zunächst einmal klarstellend, was regelt sich mit Volljährigkeit des Kindes in deinem Fall? Einmal, wie du richtig feststelltest ist nunmehr der Sohn dein Ansprechpartner. Es ist also völlig richtig, den Unterhalt an den Sohn zu überweisen. Weiterhin sind ab da beide Elternteile zur Leistung von finanziellem Unterhalt verpflichtet. Da das Kind noch privilegiert ist, könnte man bei der Mutter theoretisch auch mit einem fiktiven Ganztagsgehalt bei Berechnung ihres Anteils am Unterhalt rechnen. Aber abgesehen davon reduziert sich der Selbstbehalt der Mutter, weil sie mit jemandem zusammen lebt. Also, die Begrenzung auf eine Zahlungspflicht wegen Bedürftigkeit ist deutlich herab gesetzt. Liegt nach meiner Erinnerung zur Zeit etwa 900-1000€, müsste ich nachschauen. Ist aber im Augenblick nicht so gravierend.


    So, dazu kommt, dass das Kindergeld voll anzurechnen ist, nicht mehr hälftig, wie bisher. Im Unterhaltstopf haben wir also den Unterhalt des Vaters + Unterhaltsanteil der Mutter. Ohne mich zu sehr jetzt mit fiktivem Einkommen der Mutter in Verbindung mit Herabsetzung des Selbstbehalts zu belasten, würde ich den Anteil der Mutter mal auf mindestens 250 € im Monat ansetzen. Dann haben wir eine Verteilmasse von780 € monatlich, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Und in diese Berechnung geht dann noch das Kindergeld ein.


    Erst jetzt kommen wir zur 2. Ebene, wie das verteilen geschieht. Das Elternteil, bei welchem das Kind lebt, hat die "freie Auswahl." Es kann dem Kind seinen Anteil auszahlen oder aber mit "Hotel Mama" verrechnen. Ob dann zusaätzlich noch Unterbringungs/Kostgeld zu zahlen ist, müssen Mutter und Sohn klären.


    Ich hoffe, die Situation ist jetzt etwas klarer?


    TK

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Erklärung.

    Es somit wie ich vermutet habe,oder zumindest stark in die Richtung.

    Bitte nicht falsch verstehen, aber ich wollte meinen Sohn schon in die Richtung weisen, etwas zu arbeiten. Sollte er mit dem Unterhalt nicht zurechtkommen, werde ich mich nochmals mit ihm zusammen setzten und eine Lösung finden.

    Vielen Dank erstmal vorab und danke für das herzliche willkommen in diesem forum.