> sehen sie zu, dass Sie sich einen Titel holen und diesen auf Volljährigkeit begrenzen (Zitat Anwalt bei der Erstberatung)
Guten Tag Zusammen,
seit Anfang diesem Jahres bin ich in Trennung. Die genaue Unterhaltsberechnung läuft. Die bisher angewiesenen Zahlungen leiste ich natürlich.
Nun beschäftige ich mit dem „Titel“, habe aber noch Verständnisprobleme
Folgende Situation: 2 Kinder 9 & 12.
Meine Frau ist seit ca. 5 Jahren zu Hause, arbeite nicht und bekommt keine Bezüge. Was die Zukunft bringt weiß ich natürlich nicht, sehe sie aber zeitnah nicht arbeiten
Folgendes habe ich bisher recherchiert. (Bitte um Korrektur, falls ich etwas falsch verstanden habe)
- Der befristete Titel bewirkt, dass ab Volljährigkeit neu gerechnet werden muss. Entbindet mich aber nicht pauschal von Zahlungen!
- Durch den befristeten Titel teilt sich die Unterhaltspflicht ab Ablauf auf beide Eltern auf, entgegen dem unbefristeten Titel
- Durch einen Titel, auch wenn ich ihn selber erwirke, könnte z.B. mein Gehalt gepfändet werden, wenn Zahlungen ausbleiben.
Folgende Fragen habe ich :
- ab wann kann ich einen Titel anfordern?
- Greift hier der Spruch „wer zuerst kommt, malt zuerst“? Soll bedeuten: Wenn sie einen unbefristeten Titel anfordert, kann ich später keinen befristeten Titel anfordern?
- Sollte man sich als Unterhaltszahler immer einen befristeten Titel beschaffen, um das Heft des Handelens zukünftig in der Hand zu haben (siehe Zitat oben)
- Ist diese pauschale Empfehlung des Anwaltes richtig?
- Ich nehme an, dass jeden Kind einen eigenen Titel benötigt, oder?