Hallo,
ich habe einen nichtehelichen, fünfjährigen Sohn, der seit der Trennung von meiner Lebensgefährthin vor fünf Monaten bei ihr lebt (mehr oder weniger bei ihr, dazu gleich mehr). Ich kenne mich nun überhaupt nicht mit dem Familien- und Kindschaftsrecht aus, doch einige Dinge die mir von der Mutter aufgetischt werden, kommen mir etwas krumm vor.
So wie ich das verstanden habe spielt es ja erstmal eine wichtige Rolle, ob hier ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder ob sie das alleinige Sorgerecht hat. Und da bin ich mir recht sicher, dass ersteres zutrifft. Zumindest habe ich keinen entsprechenden Bescheid vom Familiengericht erhalten und außer dem Unterhaltstitel wurde nach der Trennung (wir waren wie gesagt nicht verheiratet) nichts weiter unternommen. Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass auch bei nichtehelichen Kindern grundsätzlich erstmal das gemeinsame Sorgerecht vorliegt?
So verlangt die Mutter von mir z.B. dass wenn ich vom Besuchs-/Umgangsrecht Gebrauch mache, sie genau zu informieren wohin der Ausflug geht, sobald es mal weiter weg ist als der Spielplatz nebenan. Dazu muss gesagt werden, dass unser Sohn eigentlich eher bei ihrer Mutter, also seiner Oma, lebt. Er schläft, isst und lebt bei seiner Oma die nur 30 Meter entfernt von der Wohnung der Mutter lebt. Dort leben übrigens auch ihre beiden größeren Kinder aus vorherigen Beziehungen, die sie ebenfalls irgendwann zur Oma abgegeben hat.
Jetzt hat die Mutter jemanden aus dem Ausland (Frankreich, irgendwo in den Pyrenäen) kennen gelernt und bereits angekündigt, mit unserem Sohn auszuwandern. Das war auch nur als Information und nicht als Frage an mich gerichtet. Ebenfalls habe ich gestern durch Zufall von ihrer Familie erfahren, dass die Mutter mit unserem Sohn kommende Woche dorthin reisen will. Dauer unbekannt. Darüber wurde ich von der Mutter nicht informiert, geschweige denn um Einverständnis gefragt.
Sind mir denn tatsächlich so die Hände gebunden? Habe nur ich diese ganzen Pflichten und muss ich solche Aktionen der Mutter einfach so hinnehmen? Wie oder wo kann ich im Zweifelsfall erfahren, ob das gemeinsame Sorgerecht vorliegt? Was kann ich tun, wenn dem so ist? Beziehungsweise was, wenn die Mutter das einfach ignoriert und unseren Sohn ins Ausland mit nimmt?
Und wenn die Mutter doch das alleinige Sorgerecht haben sollte (was ich aber wie gesagt stark anzweifle), so sind meine Fragen dann hinfällig? Dann kann sie tatsächlich tun und lassen was sie will und bestimmen wie ich das Besuchs-/Umgangsrecht wahrzunehmen habe und sie kann mit unserem Sohn auswandern wann und wohin es ihr beliebt?
Vielen Dank vorab.
Björn, ein besorgter Vater