Hallo Timekeeper,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Betreuung ist in dem Fall nur für den Hausverkauf notwendig. Die Demenz ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass der Hausverkauf nicht selbstständig erfolgen kann.
Da die Vorsorgevollmacht ( umfasst alle Aufgabenkreise wie Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensvorsorge etc.) nicht notariell beglaubigt ist, hat der Anwalt die Betreuung beim Amtsgericht - nur für den Immobilienverkauf - angeregt.
Da ich aus dem beruflichen Alltag ähnliche Fälle kenne, bin ich auch hellhörig geworden.
Zu mal es uns dann auch lieber wäre, dass das Gericht als einen Berufsbetreuer stellt, da wir diese Aufgabe niemand aus dem Freundeskreis aufbürden wollen.
Wahrscheinlich ist es am hilfreichsten hier auch nochmal den Anwalt zu befragen.