Beiträge von Marta

    Du brauchst Dich wirklich nicht entschuldigen, alles gut. Ich lasse mich auf diese Spielchen seit Jahren ein. Einzig im letzten Jahr habe ich das erste Mal einen Anwalt rechnen lassen (nachdem er eigenmächtig den Unterhalt für 2 Kinder um EUR 100,00 gekürzt hat) und was soll ich sagen: zum Schluss musste er pro Monat rund EUR 400,00 mehr bezahlen als das, was wir zuvor vereinbart haben.


    Daher sollten mich diese guten Erfahrungen also eher dazu bewegen, nicht mehr herumzueiern.


    Bin wieder auf Spur, DANKE!

    Guten Morgen,


    der Vater hat mich gestern um ein Gespräch gebeten. Er hielt eine kleine Ansprache, dass er sich "moralisch" (:)) verpflichtet fühle, Unterhalt für seine Tochter zu zahlen. Leider sehe er nicht ein, dass es aufgrund seiner Erlöse aus Kapital und Aktien über den Mindestunterhalt hinausgehen solle. Des lieben Frieden willen (un um Anwaltskosten überschaubar zu halten): hat jemand von Euch Experten eine Quelle, aus der dies hervorgeht? Ich habe hierzu einen Beschluss des AG München vom 30.04.2014 (527F2587/14) gefunden.


    Herzlichen Dank vorab und einen schönen Tag.


    Marta

    Guten Morgen,


    so sehe ich das auch. Man muss die Angelegenheit nun pragmatisch regeln und Emotionen außen vor lassen. Manchmal ist das gar nicht so einfach, aber ich arbeite daran.


    Den Rest regelt die Zeit.


    Für nichts in der Welt würde ich tauschen wollen mit ihm.


    In diesem Sinne: eine schöne Restwoche und ich werde weiter berichten.


    Marta

    Hallo Timekeeper,

    hallo interessiertes Forum,


    wie versprochen melde ich mich nun nach dem Gespräch mit meinem Anwalt.


    Es ist so, dass sein Vermögen genutzt werden muss, um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Ferner werden noch Kapitalerträge aus Aktien, Zinserträgen etc. hinzugerechnet, so dass man vielleicht noch 1 oder 2 Stufen hochrutscht. Wenn er sein Vermögen nicht gewinnbringend angelegt hat, werden fiktive Ertragswerte ermittelt.


    Es läuft also mehr oder weniger auf die Gleichung hinaus: 3 Wochen Robinson Club und gleichzeitig Mindestunterhalt für seine Kinder. Das schreibe ich leicht resigniert, wohl wissend, dass mich solche Gedanken nicht weiterbringen.


    Ich werde nun versuchen, dies gemeinschaftlich mit ihm bei meinem Anwalt zu errechnen und lasse den Unterhalt dann titulieren. Und dann mache ich einen Haken an die Angelegenheit, versprochen:)


    Viele Grüße


    Marta

    ja, liebe TK, vieles kommt mit bekannt vor. Ich habe auch ein separates Notfall- Konto, weil ich diese Entwicklung vorausgeahnt habe. Ich habe immer einen Plan B, C, D, E, … habe diese zum Glück bisher nicht gebraucht, aber ich kann ja auch mal ausfallen.
    Meine Kinder sehen ihren Vater regelmäßig, zumindest bisher, er hat ja dafür eine Zweitwohnung in einem der teuersten Stadtteile angemietet, weil in der ehelichen 160m2-Wohnung kein Platz für meine Kinder ist. Und glaube mir, ich habe wirklich nette Kinder:).

    Der Sohn distanziert sich langsam, die Tochter liebt ihren Vater und leidet wie ein Hund. Ich übe mich in Geduld und lasse sie ihren eigenen Weg finden.


    Du kannst sehr stolz auf Dich sein, dass Du das alles gewuppt hast. Und Dein Kind ist es sicher auch.<3


    Viele Grüße

    Marta

    Ja, das geht mir genauso. Ich habe meine beste Freundin (und Patentante meines Sohnes) notariell eingesetzt, damit sie sich in einem solchen Fall um die Belange meiner Kinder kümmert. Wir haben alles detailliert besprochen und festgehalten. Gott bewahre, dass der Vater dann Dinge entscheiden kann, die Finanzielles betreffen. Und dass auch die Kinder irgendetwas entscheiden MÜSSEN, genau das wollte ich ihnen damit abnehmen.


    Ich leide unter der Ungerechtigkeit (und damit meine ich nichts Finanzielles), wie alles gelaufen ist. Darüber könnte ich Romane schreiben. Aber auch das nützt nichts: Man muss pragmatisch sein und Fakten schaffen.


    Grüße Marta

    Hallo Timekeeper,


    habe gerade mit der KK gesprochen. Ich kann meine Tochter ohne seine Zustimmung bei mir familienversichern und Einkommen spielt in der GKV keine Rolle. Das werde ich nun machen.


    Termin beim Anwalt ist nächste Woche Mittwoch (ich werde berichten).


    Parallel habe ich gerade eine E-Mail vom Vater erhalten, dass er mir für diesen Monat EUR 400,00 KU überweist. Ich weiß, was viele jetzt denken: ich kann ja froh sein, dass er überhaupt was zahlt usw. Aber es ist seine Gutsherrenart, einfach zu bestimmen, was ER meint, was richtig ist. Aber der Anwalt nächste Woche wird mich schon aufklären. Und ihn dann auch.


    Grüße

    Hallo Timekeeper,


    ich enstchuldige mich zunächst einmal für meine späte Antwort, ich hatte beruflich zu tun (auch am Wochenende); Projekt ist gestern abgeschlossen und nun sehe ich leider erst jetzt, dass Du nochmal geschrieben hast.


    Meine Planung ist die Folgende:


    1. Ich werde heute den Anwalt anrufen und um einen Termin bitten (das wird wahrscheinlich ein paar Tage dauern)

    2. Ich werde den Vater für diesen Monat auffordern, den Mindestunterhalt (abzgl. halbes Kindergeld) zu überweisen, vorbehaltlich höherer Zahlungen

    3. Er wird das nicht machen, aber so kann ich ihn dann schon einmal in Verzug setzen.


    Dann werde ich -abhängig von den Empfehlungen des Anwalts, entweder mit ihm weitermachen oder auch das JA einschalten. Mittlerweile wäre mir das fast die liebere Option, einmal ganz abgesehen von den Kosten, wäre es ihm sicherlich sehr unangenehm (so was passt nicht in seine Kreise...)


    Was mir heute nacht auch noch eingefallen ist, ist, dass meine Tochter noch über ihren Vater familienversichert ist. Das war in Zeiten von Corona schon ein Problem, nämlich dergestalt, dass regelmäßig Quarantäne für seine Wohnandresse ausgesprochen wurde, die Kinder aber bei mir leben. Ich hatte ihn damals schon darum gebeten, aus Gründen der Einfachheit, die Kinder über mich zu versichern. Du ahnst, was kam: er hat natürlich abgelehnt. Du siehst, seit 7 Jahren kämpfe ich nicht nur für den KU, sondern auch mit ganz banalen Angelegenheiten.


    Sehr gerne halte ich Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.


    Viele Grüße


    Marta

    Hallo Timekeeper,


    Du hast recht., es muss jetzt sein. 7 Jahre kaspern wir jetzt schon herum, dem KU musste ich immer hinterherlaufen. Ich hatte immer die Hoffnung, dass man sich vernünftig darüber einigen kann. Jugendamt und Anwalt bringen immer eine so unschöne Dynamik, aber nun ist meine Geduld auch zu Ende.


    Glücklicherweise stehe ich auch finanziell auf eigenen Beinen und kann für mich und meine Kinder sorgen (es gibt noch ein volljähriges Kind, das gerade ein ausbildungsintegrierendes duales Studium begonnen hat), daher nimmt mir das Ausbleiben von KU nicht die Luft zum Atmen und ich kann strategisch (und nicht hektisch) an die Sache herangehen.


    Ein schönes Wochenende und nochmal vielen Dank!!!

    Hallo Timekeeper,


    für mich wäre das eine Option, aber er wird dem nicht zustimmen. Also müsste ich vor Gericht ziehen. Mittlerweile schrecke ich auch davor nicht mehr zurück, ich möchte einfach Verlässlichkeit in Bezug auf den KU haben.


    Was ich mich auch frage ist, warum sie ihm die Bezugsdauer vom ALG gekürzt haben. Er hat mir voe ein paar Tagen Fotos des Änderungsbescheids aus -Achtung festhalten- Dezember 2023 gesendet. Dort begründet man den Änderungsbescheid mit der Einführung des Inflationsausgleichsgesetzes zum 01.01.2024. So steht es im Betreff. Macht für mich aber wenig Sinn, Bezüge aufgrund dessen zu kürzen und ich frage mich, ob da doch etwas anderes hintersteckt. Du kennst Dich nicht zufällig damit aus? Er hat mir dann noch auf Aufforderung ein Schreiben aus diesem Monat gesendet, in dem nochmal darauf hingewiesen wird, dass das ALG zum 15.10. ausläuft.


    Von ihm bekomme ich keine weiteren Erklärungen, er hat angeblich bei der AA angerufen und wartet auf Information. Er hält mich also hin.


    Mich beschleicht der Verdacht, das alles könnte irgendeine Masche sein, sich erfolgreich vor Unterhaltszahlungen zu drücken. Mir fehlt es allerdings diesbezüglich an krimineller Phantasie.


    Alles in allem kein gutes Gefühl.


    Herzliche Grüße

    Marta

    Hallo timekeeper, ich war mit diesem Thema schon vor einem guten Jahr hier im Forum, habe mir das gerade nochmal durchgelesen. Seinerzeit drohte er mit Einstellung der Zahlungen, ich bin dann zum Anwalt, der ließ sich die Einkünfte der letzten 12 Monate vorlegen und siehe da: er hatte erhebliche Prämien und Aktieneinkünfte unterschlagen.
    wir hatten seinerzeit nicht tituliert, weil wir hofften, dass er wieder eine Anstellung finden wird.
    Aber einmal mehr hast Du mir sachlich und klar geholfen und ich sage DANKE! Tolle Arbeit, die Ihr hier leistet:!:

    Herzliche Grüße

    Marta

    Hallo zusammen,


    der Vater meiner minderjährigen Tochter wurde vor 2 Jahren beruflich freigestellt und bezieht seit 1 Jahr ALG. Er wird bald 60 und ging davon aus, dass er 2 Jahre ALG beziehen wird. Nun berichtet er, dass er bereits ab 16.10. (also nach gut 1 Jahr) kein ALG mehr erhält und da er wieder verheiratet ist, auch kein Bürgergeld. Er war immer in leitender Position tätig, hat aber in den vergangenen 6 Jahren 4 Anstellungen (allesamt aus seiner Branche) verloren. Jetzt findet er nach eigener Aussage aufgrund seines Alters keine neue Anstellung.

    Er hat sich auf eine Stelle in einem befreundeten Unternehmen beworben, hat aber betont, nur halbtags arbeiten zu wollen. Er brauche schließlich eine Krankenversicherung. Von diesem Gehalt wird er nicht den Mindestunterhalt bestreiten können.

    Aus dem Verkauf unserer ehelichen Wohnung müsste noch einiges an Barvermögen vorhanden sein. Zudem gibt es Aktiendepots, eine Rolex-Sammlung im Wert von rund EUR 50.000,00 und eine Ehefrau, die angestellte Ärztin in Vollzeit ist.

    Meine Frage: Kann man den Mann verdonnern, einer Vollzeit-Beschäftigung nachzugehen? Kann nun sein privates Vermögen als Grundlage für die Kindesunterhaltszahlung herangezogen werden? Wir kann man dieses private Vermögen feststellen? Ist er auskunftspflichtig? Kann er sein Vermögen einfach verschenken (z.B. an seine Frau)? Wird das Einkommen seiner Frau vielleicht auch mit in eine solche Berechnung gezogen?


    Ich bedanke mich voraus für Eure Erfahrungen.


    Gruß Marta