Beiträge von Rumpumpel

    Erstmal danke für die schnelle Antwort. 🙃

    Tatsächlich ist dieses Studium allerdings meine erste Ausbildung.
    meine Lehre brachte ich nicht zu Ende und habe jetzt im August nach 3 Jahren mein Abitur nachgeholt.
    Also falls das was ändert, das Studium ist meine Erstausbildung.

    Hallo liebes Forum,


    ich befinde mich in folgender Situation. Ich selbst: 30 Jahre alt und ab Oktober 2024 Student bin gegenüber meinem Sohn (1Jahr alt) selbstverständlich unterhaltspflichtig.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, inwieweit mein Bafög bei der Unterhaltsberechnung einbezogen wird.
    Zur Zeit erhalte ich 1100 Euro Bafög, dazu gehe ich als Werkstudent arbeiten und erhalte dort einen Lohn von zusätzlich 1000 Euro.
    Durch das Bafög, welches mir aber zu 50% als Darlehen gewährt wird, bilden sich bei mir natürlich auch Schulden.
    Daher die Frage: Wird Bafög bei der Berechnung des Kindes als vollwertiges Einkommen gewertet oder lässt sich die Höhe des Darlehens negativ anrechnen?
    Es geht mir hierbei nicht darum mich vor dem Kindesunterhalt zu drücken, ich zahle freiwillig bereits mehr als ich müsste. Es geht mir darum, mein Kind und seine Mutter über den berechneten Unterhalt hinaus unterstützen zu können.

    Ich hoffe auf Rückmeldungen und wünsche einen schönen Sonntag.


    Grüße Rumpumpel