Danke für eure Antworten.
Es geht mir noch einmal konkret um die Frage, ob seine Exfrau das Geld bzw. den eventuell höheren Unterhalt, der durch die Bonuszahlung entsteht, nachfordern kann. Grundlage für die Höhe des Unterhalts ab Januar 2025 ist das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Müsste aufgrund der Bonuszahlung rückwirkend neu berechnet werden? Und mein Partner müsste dann rückwirkend ab Januar 2025 mehr bezahlen? Meiner Meinung nach ist die Bonuszahlung dann relevant für den Unterhalt ab Januar 2026. Ohne Bonuszahlung sind wir relativ nah an der nächsten Gehaltsklasse der DT.
Noch eine weitere Frage bzgl. Fahrtkosten. Kann sich die Exfrau auf die Pauschale von 5% für berufsbedingte Aufwendungen berufen? Die Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt einfach 27 km. Wenn per Km abgerechnet wird, sind doch auch die Kosten für eine Finanzierungsrate des Autos enthalten oder? Das Thema wird im nächsten Jahr anstehen. Können wir dann von der Pauschale auf die Km-Abrechnung wechseln? Wäre das auch unterjährig möglich oder erst bei einer Neuberechnung?