Beiträge von TanteLeni

    So ist es.


    Woher weiß die Mutter überhaupt schon von dieser erwarteten Bonuszahlung?

    Die beiden haben sich darüber unterhalten. Mein Partner möchte offen und ehrlich mit ihr umgehen und hat ihr deswegen schon diese Info gegeben. Er hofft, dadurch Vertrauen zu schaffen.

    Danke für eure Antworten.

    Es geht mir noch einmal konkret um die Frage, ob seine Exfrau das Geld bzw. den eventuell höheren Unterhalt, der durch die Bonuszahlung entsteht, nachfordern kann. Grundlage für die Höhe des Unterhalts ab Januar 2025 ist das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Müsste aufgrund der Bonuszahlung rückwirkend neu berechnet werden? Und mein Partner müsste dann rückwirkend ab Januar 2025 mehr bezahlen? Meiner Meinung nach ist die Bonuszahlung dann relevant für den Unterhalt ab Januar 2026. Ohne Bonuszahlung sind wir relativ nah an der nächsten Gehaltsklasse der DT.


    Noch eine weitere Frage bzgl. Fahrtkosten. Kann sich die Exfrau auf die Pauschale von 5% für berufsbedingte Aufwendungen berufen? Die Fahrtstrecke zur Arbeit beträgt einfach 27 km. Wenn per Km abgerechnet wird, sind doch auch die Kosten für eine Finanzierungsrate des Autos enthalten oder? Das Thema wird im nächsten Jahr anstehen. Können wir dann von der Pauschale auf die Km-Abrechnung wechseln? Wäre das auch unterjährig möglich oder erst bei einer Neuberechnung?

    Hallo zusammen,


    es geht um die Berechnung des Kindesunterhaltes meines Partners für seinen 7-jährigen Sohn aus erster Ehe.


    Seine Exfrau und er wollen nun gemeinsam den Unterhalt neu berechnen. Bisher fand keine Bereinigung des Nettoeinkommens statt.


    Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Kann selbst entschieden werden wann das ist? Also beispielsweise Jahresanfang oder Geburtsmonat des Kindes?

    Angenommen man hat sich für Jahresanfang entschieden. So ist Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ab Januar 2025 das Einkommen von Januar bis Dezember 2024. Wenn nun im März 2025 eine höhere Bonuszahlung zzgl. zum Gehalt gezahlt wird, wird diese erst bei der Berechnung für das Jahr 2026 (Grundlage Einkommen von Januar bis Dezember 2025) relevant oder? Die Exfrau meines Partners argumentiert, dass aufgrund der Bonuszahlung im März 2025 dann nochmal der komplette Unterhalt für 2025 neu berechnet werden muss, obwohl ja Grundlage dafür das Einkommen von 2024 ist. Sie meinte, dass sie dann sogar den Unterhalt wegen der hohen Bonuszahlung nachfordern könnte. Ist das möglich?