Der Sinn soll sein, dass man im Trennungsjahr den gleichen Status behält wie in der Ehe, dass man also grundsätzlich genauso viel Geld zur Verfügung hat. Ob man das gerecht findet, ist eine andere Sache. Ihr seid ja noch nicht geschieden. müsst also dem Papier nach füreinander finanziell einstehen.
Beiträge von Gauss
-
-
Gauss, dumme Frage: warum soll der Noch-Ehemann auf zig Tausende von Unterhalt verzichten
Gute Frage, welche Antwort fällt dir ein?
Entweder es gibt noch "Leichen im Keller", oder er will wirklich alles kurz und schmerzlos beenden.
-
Wenn du die Anwaltskosten übernimmst, lass es die schriftlich geben, dass er dann auf Unterhalt verzichtet.
-
Wie kommst du auf 701 €?
Das geht so:
Kindesunterhalt nach DT
minus halbes Kindergeld
minus (Ausbildungsvergütung minus 100) / 2
Beispiel:
Unterhalt nach DT 831 €
minus halbes Kindergeld 703,5 €
minus (962-100) / 2 = 431
ergibt 275,5 € Unterhalt
Ab 18 wird die Ausbildungsvergütung dann nicht mehr halbiert, sondern voll abgezogen.
-
Wir haben dir deine Möglichkeiten aufgezeigt.
Du kannst versuchen, drei Sachen geltend zu machen:
- Attest
- hohes Einkommen der Mutter
- Haus
Beides muss mit Druck vertreten werden. Ohne Anwalt geht das nicht.
-
Das Gericht hat der Rechtslage nach recht.
Du darfst nicht einfach eine Umschulung machen. Du musst deine gesamte Arbeitskraft dafür einsetzen, den Unterhalt für deine Kinder zu gewährleisten. Falls du das nicht tust, wird dir ein Einkommen fiktiv angerechnet. Das hat das Gericht gemacht, indem es den Mindestunterhalt einfordert.
Dagegen zu argumentieren wird wohl nur mit Anwalt funktionieren, wenn überhaupt. Du musst das Attest vorlegen und nachweisen, dass die Umschulung zwingend notwendig ist.
Ansonsten kann vollstreckt werden, auch ins Ausland, da bin ich mir ziemlich sicher.
Dein Hauptpfund wäre das Haus, aber das wird auch schwierig, da es schon länger her ist und nicht direkt in Kindesunterhalt umgewandelt werden kann.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man für seine Kinder immer den Mindestunterhalt bereitstellen sollte. Wer das nicht macht, nutzt die Allgemeinheit aus.
Soweit meine Laienmeinung.
-
Ich würde das trotzdem unbedingt mit einem Anwalt regeln.
So einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.
Das mit dem Haus muss auf den Tisch. Ebenso das hohe Gehalt deiner Ex.
Beschreib mal etwas genauer, was da mit dem Gericht war:
Was genau wurde verhandelt, wer war anwesend, was wurde beschlossen?
-
Ach so meinst du das. Ok.
Aber wenn z.B. die Mutter sagen wir 350 € Barunterhalt zahlen müsste und real 500 € Ausgaben für ihn hat, muss er ja 150 € zahlen, was er tut. Insofern entspricht das deiner Beschreibung.
Außerdem schreibt sie: "Sonst zahle natürlich ich alles für ihn."
Wer weiß, was damit alles gemeint ist.
Dass der Vater nicht zahlt, ist natürlich nicht i.O.
-
Gibt es da nicht so eine Regelung, wenn der Betreuende mehr als das Dreifache verdient?
Kannst du das Mobbing/Psychostress irgendwie belegen? Arzt?
-
Und wo steht, dass man das nicht "vermischen" darf?
Das ist normalerweise die gängige Praxis.
-
Evtl. könnte es helfen, mit der oder dem Vorgesetzten beim JA zu sprechen.
Am besten persönlich, nicht am Telefon.
-
Warum sollte sich irgendetwas ändern, wenn sie ehrenamtlich tätig ist und dafür "keinen Cent" erhält?
-
Du wirst dann ja ab Geburt auch Unterhalt und Betreuungsunterhalt vom Vater bekommen.
Das würde ich dann über das JA laufen lassen.
Er zahlt Unterhalt für das Neugeborene und du zahlst Unterhalt für den 9-Jährigen. Die Differenz wäre unter 100 €. Hinzu kommt der Betreuungsunterhalt. Also machbar.
-
Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?
Entscheidend ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Ob und wofür man dazwischen Geld ausgegeben hat, ist irrelevant.Die Frage ist hier, wem das Pferd und die Eigentumswohnung jetzt gehören. Beides hat einen Wert und gehört zum Endvermögen.
-
okay also ist mein Titel ein dynamischer,
Nein, wie schon geschrieben, ist er ab 1.2.24 statisch (= fester Betrag).
Das würde ich solange zahlen, bis es eine Änderung gibt.
Normale Gehaltsanpassungen musst du nicht melden.
Vermutlich kommt das JA alle 2 Jahre auf dich zu. Wenn nicht, brauchst du auch nichts unternehmen.
-
Davon ist noch ein Kredit für das Haus zu tilgen (650€). Das Haus ist auf sie geschrieben.
D.h. das Haus gehört ihr alleine?
Aber du stehst mit im Kreditvertrag?Das beste wäre, wenn du dir einen Anwalt suchst.
-
Der Anwalt blufft. Er will eine Drucksituation schaffen, ohne dass irgendwelche Rechtsgrundlagen im Augenblick da bzw. erkennbar sind.
Genau.
Zu dem Schreiben:
- Wurden zur Diagnose Belege beigefügt?
- Fahrtkosten werden keine übernommen. Es kann erwartet werden, dass man umzieht.
- Der Unterhaltsbedarf ist 930 € abzüglich Kindergeld also 680 €.
- Vorrangig ist Bafög zu beantragen.
- Wie sieht es mit der Mutter aus?
Grundsätzlich würde ich so rechnen:
Bedarf: 930 €
abzüglich:
- 250 € KG
- 900 € = eigenes Einkommen abzgl. 100 €
Damit bleibt nichts mehr an Unterhalt zu zahlen.
Das würde ich so zurückschreiben.
-
Und was wäre der aktuelle "Mindesteigenbedarf"?
-
Ich denke, dass du Minimum Mindestunterhalt 357 € zahlen musst.
Bei Firma/Selbstständigkeit wäre es vermutlich am besten, sich einen Anwalt zu suchen.
Finde dich möglichst schnell damit ab, ändere deine Einstellung dazu, dann ist es einfacher!
-
Jedenfalls ist es ein Unding, die Versorgung dieser Kinder und der Mütter der Allgemeinheit (also uns allen) aufzuhalsen, weil die eigene Lebensplanung anders ist.
Das sehe ich auch so.
Wurdest du denn schon zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert?