Das Gericht hat der Rechtslage nach recht.
Du darfst nicht einfach eine Umschulung machen. Du musst deine gesamte Arbeitskraft dafür einsetzen, den Unterhalt für deine Kinder zu gewährleisten. Falls du das nicht tust, wird dir ein Einkommen fiktiv angerechnet. Das hat das Gericht gemacht, indem es den Mindestunterhalt einfordert.
Dagegen zu argumentieren wird wohl nur mit Anwalt funktionieren, wenn überhaupt. Du musst das Attest vorlegen und nachweisen, dass die Umschulung zwingend notwendig ist.
Ansonsten kann vollstreckt werden, auch ins Ausland, da bin ich mir ziemlich sicher.
Dein Hauptpfund wäre das Haus, aber das wird auch schwierig, da es schon länger her ist und nicht direkt in Kindesunterhalt umgewandelt werden kann.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man für seine Kinder immer den Mindestunterhalt bereitstellen sollte. Wer das nicht macht, nutzt die Allgemeinheit aus.
Soweit meine Laienmeinung.