Hi Frase,
zunächst einmal willkommen zurück 😊
Nach ein paar Nächten darüber schlafen muss man vielleicht erkennen, dass es erstmal diese Auseinandersetzung und den Weg zurück zum OLG benötigt um zu einem späteren Zeitpunkt auch Klarheit zu bringen.
In dem langen Beitrag von Meg oben, werden ja auch schon zwei Ansichten in den verschiedenen Rechtskommemtaren dargestellt und auf die Möglichkeit der Systemwidrigkeit hingewiesen:
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Gegen solche Vorschläge wird eingewandt, die Übertragung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro auf den Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle wäre systemwidrig (Hußmann in Heiß/Born, Unterhaltsrecht, 63. Ergänzungslieferung März 2023, 13. Kap. Elternunterhalt und sonstiger Verwandtenunterhalt Rn. 45).
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Der BGH hat es nun auch so gesehen, das man nicht zwischen den beiden Welten einfach so hin und her springen kann und sich dann einer Grenze aus dem andren Recht bedient, auch wenn es im Ergebnis natürlich total ungerecht ist und sich da nun was tun muss.! Und dieses tun muss bezüglich der SB ist ja nun erneut eröffnet. Die Richter in Düsseldorf haben ja nicht ohne Grund den Eigenbedarf so hoch angesetzt und nun werden sie schauen was sie mit dem Urteil aus Karlsruhe machen.
Stand heute können alle nicht zufrieden sein. Ich habe ja auch schon mal angedeutet, dass eine noch „höhere“ Ungerechtigkeit bei dem Vermögen bzw. Schonvermögen entstehen kann. 100 T€ Grenze gerissen dann könnte das Schonvermögen betrachtet werden. Grenze um 1 Euro nicht gerissen und man könnte theoretisch Milliardär sein und müsste nicht zahlen, auch wenn der Milliardär natürlich auch Einkünfte aus seinem Vermögen erheblich erzielen sollte, schon klar aber nur ein Beispiel.