Beiträge von cookie

    Das Beispiel verdeutlicht aber, das ohne Kenntnis der Einkommen von A und B keine korrekte Berechnung erfolgen kann.


    Gruß frase

    Hi. Ja und da wird es kompliziert, weil ja die schwach verdienenden UHP eigentlich gar keine Angaben machen müssen nach AEG wenn keine hinreichenden Informationen zu einem Einkommen über 100 T€ vorliegen. Ohne Angaben scheitert aber die Verhältnisrechnung. Da sieht man mal was hier alle schief läuft mit so schwarz oder weiß oder Alles oder Nix Grenzen. Warum nicht gleich den mindest SB bei 5.000 ansetzten anstatt dieser unfairen Grenze, die zudem seit Jahren trotz Inflation nicht angepasst worden ist. Angenssen wäten mindestens 120 T€ zu versteuerndes Gesamteinkommen.

    Zunächst wurde ja einmal von höchster Instanz klargestellt, dass es ausreichende Hinweise geben muss um eine Auskunft zu verlangen.


    Da die SA häufig den vollen Auskunfts Rundumschlag machen und sofort Alles und möglichst viel beim UHP abfragen hat es aus meiner Sicht zumindest zur Folge, dass diejenigen die mit den Einkünfte die Grenze nicht gerissen haben nicht unnötig Einblick in ihre Vermögensverhältnisse gegeben haben bzw. überhaupt geben mussten.

    Hi Frase,


    zunächst einmal willkommen zurück 😊


    Nach ein paar Nächten darüber schlafen muss man vielleicht erkennen, dass es erstmal diese Auseinandersetzung und den Weg zurück zum OLG benötigt um zu einem späteren Zeitpunkt auch Klarheit zu bringen.


    In dem langen Beitrag von Meg oben, werden ja auch schon zwei Ansichten in den verschiedenen Rechtskommemtaren dargestellt und auf die Möglichkeit der Systemwidrigkeit hingewiesen:


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    Gegen solche Vorschläge wird eingewandt, die Übertragung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro auf den Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle wäre systemwidrig (Hußmann in Heiß/Born, Unterhaltsrecht, 63. Ergänzungslieferung März 2023, 13. Kap. Elternunterhalt und sonstiger Verwandtenunterhalt Rn. 45).

    *****


    Der BGH hat es nun auch so gesehen, das man nicht zwischen den beiden Welten einfach so hin und her springen kann und sich dann einer Grenze aus dem andren Recht bedient, auch wenn es im Ergebnis natürlich total ungerecht ist und sich da nun was tun muss.! Und dieses tun muss bezüglich der SB ist ja nun erneut eröffnet. Die Richter in Düsseldorf haben ja nicht ohne Grund den Eigenbedarf so hoch angesetzt und nun werden sie schauen was sie mit dem Urteil aus Karlsruhe machen.


    Stand heute können alle nicht zufrieden sein. Ich habe ja auch schon mal angedeutet, dass eine noch „höhere“ Ungerechtigkeit bei dem Vermögen bzw. Schonvermögen entstehen kann. 100 T€ Grenze gerissen dann könnte das Schonvermögen betrachtet werden. Grenze um 1 Euro nicht gerissen und man könnte theoretisch Milliardär sein und müsste nicht zahlen, auch wenn der Milliardär natürlich auch Einkünfte aus seinem Vermögen erheblich erzielen sollte, schon klar aber nur ein Beispiel.

    Und was wäre der aktuelle "Mindesteigenbedarf"?

    das siehst du auch im Text zum Urteil.


    In 2024 zuletzt 2.650 Euro, dies hat man denjenigen Leitlinien der OLG‘s entnommen, die in ihren Leitlinien dazu noch was stehen hatten. Viele Leitlinien haben seit 2021 keinen Betrag mehr genannt sondern verweisen auf den Rechtsstatus des Angehörigen Entlastungs Gesetz AEG

    Eigentlich ist es kein durcheinander wenn du dir die sehr ähnlichen und doch unterschiedlichen Begrifflichkeiten mal in Ruhe ansiehst.


    Hier im Forum kannst du auch Einiges dazu finden, eventuell Suchfunktion nutzen.

    Zu Verwirrung kommt es oft, wenn Medien einfach immer nur vereinfacht über 100 T€ Brutto Einkommen sprechen oder schreiben und deswegen viele sofort denken das damit 100 T€ Brutto Entgelt (Lohn/Gehalt) als Arbeitnehmer gemeint sind.


    Hast du keinen eigenen Einkommensteuer Bescheid vorliegen, dann sehe es dir mal an. Die genannte Grenze kannst du an der entsprechenden Stelle ablesen.


    Davon abziehen kannst du eventuell noch anfallende Kinder Betreuungskosten, die im Bescheid berücksichtigt sind. Eigentlich wird im Bescheid auch darauf hingewiesen.


    Viele Grüße und schönes Adventswochenende

    Auszug aus dem AEG 2020:


    Sozialhilfeträger dürfen seit dem 1. Januar 2020 auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt (§ 94 Abs. la SGB XII; § 16 SGB IV).


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html


    https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/Glossar/einkuenfte.html#:~:text=Lohn%2D%20und%20Einkommensteuer%20Einkünfte&text=Als%20Einkünfte%20werden%20das%20Nettoergebnis,Einnahmen%20über%20die%20Werbungskosten%2C%20bezeichnet.



    Hier im Forum ist schon oft aufgezeigt worden, dass es das zu versteuernde Einkommen ist. Das wäre sonst auch ungerecht, weil der eine zum Beispiel viel höhere Werbungskosten haben kann als der andere um die gleichen Einkünfte zu erzielen, zum Beispiel einen langen Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Leider hat der BGH in einem aktuellen Urteil die Entscheidung zum Mindesteigenbedarf in Höhe von 5.000 Euro, abgeleitet aus der 100.000 € Grenze aus dem AEG, des OLG Düsseldorf erstmal zurück gewiesen und auf die alten Mindestselbstbehalte verwiesen und hält es allerdings für nicht bedenklich, wenn dem UHF 70% Prozent des darüber übersteigenden Betrages zusätzlich verbleiben.


    Gute Zusammenfassung und Erklärung findet man hier:



    https://www.datev-magazin.de/n…im-elternunterhalt-134232

    Hallo edy,


    in den ersten Tagen nach dem erstmaligen Auftreten des Forum Problems konnte ich mich nicht mit meinem alten User Namen erneut registrieren.


    Danke für deinen aktuellen Hinweis, den heute hat es problemlos geklappt :)


    Es wäre schön wenn sich alle alten „User“ mit starker Beteiligung und ihrem großen Input und sehr sinnigen Hilfestellungen im Forum für Elternunterhalt auch wieder registrieren würden! Das würde mich sehr freuen … nur beispielhaft genannt Meg, Frase, Fee, Timekeeper, Unikat und alle anderen … :!:


    Herzlichen Grüße cookie