Hi timekeeper, danke für deinen Input.
Die Unterbringungen in Pflegeheimen in NRW sind die teuersten neben vielleicht noch Baden Württemberg. Hamburg zum Beispiel ist viel günstiger und dies obwohl die Einrichtungen vom Land NRW so hoch finanziell unterstützt werden wie in keinem anderen Bundesland habe ich gelesen.
Aus deinen Ausführungen würde ich schließen das du der Ansicht bist, dass ein Bedürftiger der aufgrund seines geringen Einkommens (im speziellen Fall vor der Heimunterbringung sogar Grundsicherung bezogen hat) vorrangig ein Pflegewohngeld (maximal in Höhe der Finanzierungskosten des Heims) neben der Hilfe zur Pflege beantragen kann und für diesen Anteil eventuell kein Rückgriff auf die UHP erfolgt.
Ich bin da nur stutzig, weil ein Zuhause wohnender Empfänger von Grundsicherung durch das SA ja auch nicht parallel oder vorrangig Wohngeld beantragen kann? Beziehungsweise das habe ich in der Praxis noch nicht gehört oder das Amt was die Grundsicherung zahlt hat da auch noch nie drauf hin gewiesen.
Viele Grüß
cookie 😀