Hallo Probst91,
du musst unterscheiden zwischen der Jahres-Einkommensgrenze für den Unterhaltsübergang und dem Einkommen für die Unterhaltsberechnung.
Der Unterhaltsanspruch deiner Eltern geht nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 100k liegt. Da reicht dann also ein Blick in den Steuerbescheid aus, um das festzustellen.
Wenn du im Steuerbescheid über 100k liegst, kann der Sozialhilfeträger dich zu einer konkreten Auskunft auffordern.
Dazu legst du dann bei so komplizierten Verhältnissen am Besten deine Gehaltsabrechnungen vor.
Die Beiträge deines Arbeitgebers zur Direktversicherung/Gehaltsumwandlung etc. erhöhen dann zwar dein (an dich ausgezahltes) Einkommen, werden aber andererseits bis zur Höchstgrenze als Aufwendungen für die sekundäre Altersvorsorge einkommensmindernd angerechnet.
Viele Grüße,
Gartenfee