Und ist der Übergang des Unterhaltsanspruches Mitte 2019 auf das SA eigentlich noch gültig, da ab 2020 ja dieser erst übergeht, wenn über 100.000 brutto im Jahr Euro verdient wird. Habe ich weder damals noch heute verdient.
Danke im Voraus und Gruß
Und ist der Übergang des Unterhaltsanspruches Mitte 2019 auf das SA eigentlich noch gültig, da ab 2020 ja dieser erst übergeht, wenn über 100.000 brutto im Jahr Euro verdient wird. Habe ich weder damals noch heute verdient.
Danke im Voraus und Gruß
Hallo Musil, danke für deine Teilnahme an meinem Thema und deine Antwort.
Meine Frage beantwortet dies jedoch leider nicht.
Ich möchte gern im Grunde nur wissen:
Muss ich dem SA unaufgefordert mitteilen, sobald ich wieder in Arbeit bin (Unabhängig vom Verdienst).
Da es mich darum ja in der Mitteilung gebeten hat, als ich damals Auskunft gab und entschieden wurde, dass ich zurzeit nicht zahlungsfähig bin.
Und: wenn ich dazu verpflichtet bin und es nicht tue, womit muss ich dann rechnen? Ist dies dann eine Ordnungswidrigkeit oder so etwas?
Danke und Gruß
Hallo Forum.
Ich habe Mitte 2019 eine RWA in Bezug auf meine im Pflegeheim lebende Mutter bekommen. Nach Prüfung stand fest, dass ich nicht zahlungsfähig bin, da ich selbst aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld beziehe. Nun habe ich noch Hoffnung, irgendwann in Arbeit zu kommen.
Über 100.000 Euro Brutto werde ich wohl nie verdienen. Mich wurmt die Bitte des SA. So eine unkonkrete Aussage. Genau genommen, wünschen die sich also, sobald ich z.B endlich mal halbtags 20 Stunden auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeite, ihnen Bescheid gebe?! Das macht doch keinen Sinn oder? Überhaupt von mir aus irgendetwas mitzuteilen, finde ich fragwürdig. Mir ist bewusst, dass man diese 100.000 Euro Grenze möglichst nicht überschreiten sollte, wenn man nicht zahlen möchte oder sich eben dort meldet, sollte man soviel verdienen, damit man eben nicht in Zahlungsverzug kommt.
Deshalb möchte ich gern wissen, ob diese Bitte ernst zu nehmen ist, und ich meine mögliche Arbeitsaufnahme, unabhängig von der Geringfügigkeit des Verdienstes, melden muss? Dürfen die das von mir verlangen? Also mir geht es konkret um diesen einen Satz in dem Schreiben: "bitte teilen Sie uns mit, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern"? Ist das rechtens? Und wenn ich es nicht tue, ist das eine Ordnungswidrigkeit oder wie?
Mir ist auch klar, das ich antworten muss, wenn die von sich aus Anfragen.
Da mich das Thema unheimlich belastet, unabhängig von meiner Zahlungsunfähigkeit, werde ich mit Sicherheit noch einige Fragen stellen die mich beschäftigen.
Soweit erstmal und vielen Dank im Voraus.
Gruß